Unterschied vollstreckbare / nicht vollstreckbare

Hallo,

worin besteht der Unterschied zwischen einer vollstreckbaren und einer nicht vollstreckbaren Grundschuld?

Welcher Nachteil entsteht durch eine nicht vollstreckbare Grundschuld?

Eine kurze Info wäre echt lieb.

Danke.
Ramona

Hallo,

der Zweck der Grundschuld besteht darin, das der Gläubiger über eine Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung an sein Geld kommt, d.h. aus der Grundschuld vollstrecken kann.

Ist in der Grundschuld keine Vollstreckbarkeitsklausel protokolliert, so müsste der Gläubiger den Schuldner im Fall der Fälle höflich fragen, ob er den mit einer Vollstreckung einverstanden ist (die Antwort wird im Regelfall „nein“ lauten).

Daher besteht der Gläubiger typischerweise darauf, dass der Sicherheitengeber gleich bei der Sicherheitenstellung der Vollstreckung zustimmt. Hierzu wird eine Vollstreckungsklausel mitprotokolliert.

Hallo Ramona,

ohne meinem „Antwort-Vorgänger“ zu nahe zu treten, aber seine Antwort war leider nicht richtig.

Also:

Grundlagen
Eine Ausfertigung einer notariellen Urkunde (also auch Grundschuldbestellungsurkunde) vertritt diese im Rechtsverkehr.

Der Unterschied besteht darin, dass ich meine Forderungen bei einer vollstreckbaren Ausfertigung nicht erst gerichtlich geltend machen muss (also z.B. durch ein gerichtl. Mahnverfahren) sondern durch die vollstreckbare Ausfertigung bereits einen Titel (vergleichbar mit einem Urteil) habe, der es mir als Gläubiger erlaubt meine Forderungen direkt durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen. Es beschleunigt also das Verfahren für den Gläubiger.

Also ist es für Dich immer besser, wenn dein Gegenüber keine vollstreckbare Ausfertigung hat.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen…
viele Grüße von der Immotante