Veränderrung Sondereigentum, Baugenehmigung ?

Hallo,

trotz langer Suche habe ich zu folgender, recht einfachen Frage, leider keine Antwort gefunden.

Deshalb starte ich hier mal einen Versuch.

Wenn ich innerhalb einer ETW nicht tragende Wände (also Sondereigentum) entfernen möchte, brauche ich dafür eine Baugenehmigung?

Viele Grüße
Peter

Wenn ich innerhalb einer ETW nicht tragende Wände (also
Sondereigentum) entfernen möchte, brauche ich dafür eine Baugenehmigung?

Wer sollte das denn genehmigen müssen und warum ?

Ich bin der Meinung, es ist keine Genehmigung nötig.

Hi,

Wenn ich innerhalb einer ETW nicht tragende Wände (also
Sondereigentum) entfernen möchte, brauche ich dafür eine
Baugenehmigung?

Wahrscheinlich nicht. Aber um das sicher beurteilen zu können, müßte man das Gebäude und die bestehende Baugenehmigung kennen.

Pauschal ist die Frage nicht zu beantworten.

Gruß Stefan

Wer sollte das denn genehmigen müssen

z.B. das Bauaufsichtsamt?

und warum

z.B. weil sich dadurch das Brandschutzkonzept ändert?

Gruß Stefan

Wer sollte das denn genehmigen müssen

z.B. das Bauaufsichtsamt?

Innerhalb einer Wohnung ?

und warum

z.B. weil sich dadurch das Brandschutzkonzept ändert?

In älteren Mehrfamilienhäusern ? Das halte ich für etwas weit hergeholt.

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Wer sollte das denn genehmigen müssen

z.B. das Bauaufsichtsamt?

Innerhalb einer Wohnung ?

Klar, wenn eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist, ist es egal, ob sie innerhalb oder außerhalb einer Wohnung durchgeführt wird.

und warum

z.B. weil sich dadurch das Brandschutzkonzept ändert?

In älteren Mehrfamilienhäusern ? Das halte ich für etwas weit
hergeholt.

Nun, über das Haus wissen wir rein gar nichts. Wir wissen nicht ob es ein Sonderbau ist, wir wissen nicht wie groß die Wohnung ist und wir wissen nicht, ob es sich um ein reines Wohngebäude handelt. Wir wissen auch nichts über die Nutzung der Wohnung.

Es ist zwar unwahrscheinlich, aber beim besten Willen nicht ausgeschlossen (es gibt genügend Möglichkeiten, die eine Baugenehmigungspflicht begründen können). Daher kann eine korrekte Antwort nur lauten: wahrscheinlich nicht.

Gruß Stefan

Hallo,

und vielen Dank für die Beiträge.

Das es doch etwas kompliziertes ist hätte ich nicht gedacht.

Es handelt sich um eine ETW auf der Ostseeinsel Fehmarn (Schleswig-Holstein) in einem Mehrparteienhaus (reines Wohnhaus) aus den siebzieger Jahren.

Wir könnten durch das entfernen (fast) aller Innenwände eine loftähnliche Struktur erreichen und so aus einem ‚alten Schätzchen‘ eine schicke Bleibe machen.

Ich möchte nicht durch allzuviel Fragerei auf unser Vorhaben aufmerksam machen, sonst hätte ich mich an die Verwaltung in Oldenburg gewandt.

Ich werde also einfach mal ‚den Hammer schwingen‘ und mal schau’n was passiert. Wenn die Nachbarn der Lärm nicht stört und kein ‚offizieller‘ angelaufen kommt, dann ist ja alles ok.

Wände >= 17 cm + Putz sind tragende Wände und dürfen nicht einfach so entfernt werden. Möglicherweise werden sie auch als Aussteifung anderer Wandscheiben statisch berücksichtigt. Derartige Wände dürfen nur in Absprache mit einem Statiker entfernt werden. Möglicherweise ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich.
Dünnere Wände, sg leichte Trennwände werden und wurden statisch nur als DeckenLAST berücksichtigt. Im Gegensatz zu heute wurden zum damaligen Zeitpunkt derartige Wände fest eingemauert und ihnen kommt daher auch eine tragende Funktion zu, obwohl dies in der Statik nicht auftaucht. Dies bedeutet, dass sich die Decke im Laufe der Zeit und mit zunehmender Belastung, durchaus auch auf diesen Wänden abstützt. Wenn man sie entfernt fällt das Haus nicht zusammen, allerdings ist zu erwarten, dass sich die Decke -vor allem wenn die Trennwände in der Mitte des Tragsystems angeordnet sind- etwas absenkt. Dadurch können sich im darüberliegenden Stockwerk Risse bilden, die sehr schnell Nachbarn protestieren und nach Schadenersatz schreien lassen.

vnA

@vnA

Vielen Dank für die detaillierten Infos.

So einfach wie ich mir das gedacht habe, ist es anscheinend nicht.

Ich werde einen Architekten mit der Bauausführung beauftragen und der soll sich um alles kümmern. Das wird zwar ein paar Euros kosten, dann bin ich aber auf der sicheren Seite und alles ist ok.

Gruß
Peter