Wer sollte das denn genehmigen müssen
z.B. das Bauaufsichtsamt?
Innerhalb einer Wohnung ?
Klar, wenn eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist, ist es egal, ob sie innerhalb oder außerhalb einer Wohnung durchgeführt wird.
und warum
z.B. weil sich dadurch das Brandschutzkonzept ändert?
In älteren Mehrfamilienhäusern ? Das halte ich für etwas weit
hergeholt.
Nun, über das Haus wissen wir rein gar nichts. Wir wissen nicht ob es ein Sonderbau ist, wir wissen nicht wie groß die Wohnung ist und wir wissen nicht, ob es sich um ein reines Wohngebäude handelt. Wir wissen auch nichts über die Nutzung der Wohnung.
Es ist zwar unwahrscheinlich, aber beim besten Willen nicht ausgeschlossen (es gibt genügend Möglichkeiten, die eine Baugenehmigungspflicht begründen können). Daher kann eine korrekte Antwort nur lauten: wahrscheinlich nicht.
Gruß Stefan