Verfallendes Nebengebäude auf eigenem Grundstück erlaubt?

Hallo,

ist es erlaubt, ein nicht denkmalgeschütztes massives Nebengebäude (Stall etc) auf dem eigenen Grundstück verfallen zu lassen?
Mag eine blöde Frage sein, aber ich wüsste es gern von wegen Gefährdung von ev. dort unberechtigt spielenden Kindern oder Unterschlupfsuchender Obdachloser und was sonst dagegen sprechen könnte.

Gruß, Paran

Huhu,

auch wenn es nicht unter Denkmalschutz steht, kann das Bauwerk geschützt sein z.B. Ensembleschutz.

Wenn das nicht der Fall ist, muss man des weiteren dafür sorgen, dass vom Bauwerk keine Gefahr ausgeht. Daher ist zerfallen lassen eine dumme Idee.

Hallo,

ja, man darf es verfallen lassen. Außer es ist im Denkmalschutz oder im Esembleschutz.

Man muss aber dafür sorgen, daß vom Bauwerk keine Gefahr ausgeht. Das beinhaltet auch unberechtigten Zugang.

Also Bauzaun drumherum aufstellen mit Schildern dass der Zutritt verboten ist und gut ists.

Grüße
miamei

Hallo,
vorweg: das ist ein Stück weit Landesrecht. Die örtliche Landesbauordnung sollte da weiterhelfen.

In NRW ist es mindestens eine Ordnungswidrigkeit, ein Gebäude entgegen §3 und §19 LBO NW nicht instand bzw. nicht verkehrssicher zu halten. Im wesentlichen kann man das erreichen, in dem man den bereits erwähnten Zaun aufstellt, eine ausreichende Beschilderung anbringt und alles tut, was erkennbare Gefahren für Anlieger, Benutzer (blöderweise in Teilen auch für widerrechtliche…) und Sachen Anderer ausschließt. Im Zweifel endet das an einem „kapitalen“ Stahlmattenzaun mit „Dornenkrone“ bzw. dort, wo ein Amtsrichter das bei entsprechender Schädigung eines anderen feststellt.

Eine gemeine „Falle“ verbirgt sich im Bundesrecht im „frisch geänderten“ §179 BauGB. In der „Schrottimmobiliendiskussion“ der letzten Jahre ist den Gemeinden eine Möglichkeit für eine Abrissverfügung gegeben worden. Wenn das verfallende Gebäude also in sehr exponierter Lage bzw. besonders öffentlich auffallend ist, sollte man sich damit besser mal auseinandersetzen.

Ein Drittes, das dafür spricht, dass man sich als Eigentümer mal besser um sein Eigentum kümmern sollte, könnte der Bestandsschutz einer solchen Scheune sein! Wird ein defektes Gebäude nicht in angemessener Zeit nach seiner Zerstörung wieder aufgebaut, verfällt sein Baurecht! Das kann einen später, wenn man die Scheune braucht oder den Hof verwerten möchte, teurer zu stehen kommen als die - wenn auch nur notdürftige - Instandhaltung.

Alles in allem ist ein „passiver Abbruch“ also nicht unbedingt eine gute Idee.

Gruß vom
Schnabel

Moin auch,

Also Bauzaun drumherum aufstellen mit Schildern dass der
Zutritt verboten ist und gut ists.

Bist du da sicher? Als Beispiel: An einem Neubau wurde Strom gelegt. Es stand zu dem zeitpunkt nur der Keller in einer Baugrube, Knapp 4 Meter tief. Bauzaun drumrum, Schilder dran mit zutritt verboten. Ohne Leiter o.ä. war es nicht möglich, auf die Decke des Kellers zu gelangen wegen der Baugrube. In der Decke ein Loch, wo später die Treppe reinkam. Durch das Loch ging es rund 2,5 Meter nach unten, keine Leiter da. Zusätzlich war das Loch mit einer ca. 20 kg schweren Holzplatte belegt. Trotzdem musste eine feuerfeste, abschließbare Tür am eingang zum Kellerraum mit der elektroinstallation angebracht werden mit der Begründung, es könnte sich aus Versehen jemand daran zu schaffen machen und per Stromschlag selber umbringen.

Mein Gegenargument, dass man nur mit vollster Absicht und niemals unfällig in diesen Raum gelangen kann und deswegen eine Selbstelektrokution verdient wäre fand keine Gegenliebe!

Ralph

Hallo Ralph,

wie groß war die Chance, dass es auf einer Neubau-Baustelle bald mit der Arbeit weiter geht und fremde Menschen die dazu notwendigen Maßnahmen treffen?

Bei einem verfallenden Gebäude kann man z.B. mit einstürzendem Dach rechnen und sich entsprechend verhalten bzw. das Risiko abwägen. Trotzdem dürfte auch dort beispielsweise kein offenes Stromkabel oder eine kaputte Leiter liegen.

Gruß
achim

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Gruß, Paran

Moin auch,

wie groß war die Chance, dass es auf einer Neubau-Baustelle
bald mit der Arbeit weiter geht und fremde Menschen die dazu
notwendigen Maßnahmen treffen?

100%. Trotzdem durfte nicht nur mit einem Bauzaun gesichert werden.

Bei einem verfallenden Gebäude kann man z.B. mit einstürzendem
Dach rechnen und sich entsprechend verhalten bzw. das Risiko
abwägen. Trotzdem dürfte auch dort beispielsweise kein offenes
Stromkabel oder eine kaputte Leiter liegen.

Es lag weder eine kaputte Leiter noch offene Stromkabel. Auch war es durch die Mikrogeographie schlichtweg unmöglich, aus Versehen in den Keller zu kommen. Trotzdem reichte ein Bauzaun nicht.

In ein vor sich hin zerfallendes Gebäude dagegen kann man relativ einfach gelangen. Deswegen die Frage, warum da ein Bauzaun reichen sollte.

Ralph

Hallo,

gibt es ev. Beziehungen zwischen dem ortsansässigen Verbauer feuersicherer Türen und dem/den zuständigen Beamten?

Gruß, Paran

Moin auch,

nein! Der Verbauer war ich, die Tür kam aus dem Baumarkt. Das feuersicher ist auch falsch. Es musste eine Tür sein, die nicht einfach zu öffnen ist und nicht einfach eingetreten werden kann. Die billigste, die ich finden konnte war eine feuersichere der untersten Kategorie, vorgeschrieben war das aber nicht.

Ralph