Verflechtung Makler - Vermieter - Mietvertrag wie weit erlaubt?

Ein Mietvertrag für eine Privatwohnung soll als Vermieter eine Erbengemeinschaft enthalten.

  1. Muss in diesem Fall tatsächlich immer jeder einzelne Erbe als Vermieter aufgeführt sein, oder genügt in bestimmten Sonderfällen (welchen?) auch die Angabe „Erbengemeinschaft Y & Z, vertreten durch A. Y.“?
  2. Darf der Schwiegersohn / die Schwiegertochter der verstorbenen Person, durch die sich die Erbengemeinschaft ergibt, als Makler tätig sein und eine Maklercourtage / provision kassieren?