Ein Mietvertrag für eine Privatwohnung soll als Vermieter eine Erbengemeinschaft enthalten.
- Muss in diesem Fall tatsächlich immer jeder einzelne Erbe als Vermieter aufgeführt sein, oder genügt in bestimmten Sonderfällen (welchen?) auch die Angabe „Erbengemeinschaft Y & Z, vertreten durch A. Y.“?
- Darf der Schwiegersohn / die Schwiegertochter der verstorbenen Person, durch die sich die Erbengemeinschaft ergibt, als Makler tätig sein und eine Maklercourtage / provision kassieren?