Verkauf einer Wohnung (Grundsteuer sparen)

hallo,

ich werde meine Wohnung inkl. Küche verkaufen…ich habe gehört man kann auch einen Verkaufsvertrag machen kann nur für die Wohnung und einen nur für die Küche…dann müßte der Käufer „nur“ für die Wohnung die Grundsteuer zahlen und nicht für die Küche…

Kennt sich jemand damit aus ?
Aus was muss man da achten ? Gibt es da etwas zu beachten ?

Bitte um hilfe

Gruss und danke

Stichwort: Bewegliche Gegenstände
Morgen!

Ohne Gewähr, so haben wir das gemacht: Im Kaufvertrag steht eine Klausel, die sinngemäß so aussieht: Folgende beweglichen Gegenstände im Wert von … werden mitveräußert. Die Preise für gebrauchte Waren sind ja recht subjektiv, sollten aber schon realistisch sein, sonst wird das Finanzamt sicher nachhaken.

kernig

Hallo!

Genau so haben wir das auch gemacht. Die zusätzlich zu der Immobilie mitverkauften Einrichtungsgegenstände sollten aber im Kaufvertrag konkret bezeichnet werden, um Zweifel und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Von dem Kaufreis, der auf die beweglichen Sachen entfiel, hat das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer (nicht Grundsteuer) berechnet.

Gruß, Franz

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Hallo,

wie hoch war den der Preis für die Gegenstände, dass es sich lohnte die Steuer zu sparen? Ein zusätzlicher Vertrag muss schließlich auch geschrieben werden und die ERstellung kann Geld kosten.

Grüße

Thomas

kein zusätzlicher Vertrag
Hi Thomas,
es gab keinen zusätzlichen Vertrag, das stand alles im Kaufvertrag drin, wurde direkt beim Notartermin noch mitaufgenommen. Hat nix gekostet.

Das mit dem lohnen ist so eine Sache, manchem ist es zuviel sich nach einem Cent zu bücken :smile:

Waren wenige tausend Euro, mehr ging mit gutem Gewissen nicht. Einzelne Möbelstücke, Kellerregale, Gefrierschrank, Gartenwerkzeug.

kernig