Vermieten an Angehörige ; er trägt Finanzierung?

Hallo zusammen,

ich wollte nur mal fragen, ob es möglich ist an seine Verwandten sein Haus zu „vermieten“ und keine Geld zu verlangen, aber diese kommen für die Finanzierung auf? Ist das steuerlich möglich?
Oder gibt es da noch eine möglichkeit, die Steuer legal natürlich außen vor zu lassen.
Kann sich der Angehörige selbst in die Beitragspflicht nehmen lassen, ohne dass das dann als „Miete“ gilt?

oder habe ich nur die möglichkeit über werbungskosten steuern zu sparen?

Danke schonmal im voraus

hallo,

leider bin ich in steuerangelegenheiten nicht kompetent.

lg
andi

Ist eine reine Steuerfrage. Nicht ganz der Richtige.
Nur so viel: Die Miete wäre die Finanzierung.
Also Mieteinnahmen - Finanzierungskosten = 0 Steuern.
Steuern aber auf den Abtrag, da das kapital ( Wert ) steigt. Beispiel Zinsen und Abtrag = 1000
Miete 1000. Zinsen 800, die 200 € die bleiben müssen versteuert werden.

Hallo User2000,

solange die erhaltene Miete den monatlichen Abtrag und die Unterhaltskosten nicht übersteigt, sehe ich kein Problem, das steuerlich geltend zu machen. Dann sind aus der Vermietung ja keine Überschüsse vorhanden. Einen Vertrag darüber würde ich trotzdem schließen, um späteren Fragen vorzubeugen. Ich würde eher gerade Wege gehen, zumal eine evtl. darzustellende Finanzierung mit einem vorzuweisenden solventen Mieter einfacher durchgeht bei der Bank.

Ein schönes Wochenende wünscht

Sue Melle-Rönn

kann ich denn dann im ersten jahr auch auch kosten wie notargebühren, grundbucheintragung etc. als werbungskosten geltend machem?

Hallo,
grundsätzlich gilt, wofür ich nichts bezahle kann ich nichts zurück erstattet bekommen. In diesem Falle, wenn ich keine Miete einnehme, kann ich auch nichts von der Steuer absetzen. Wenn ich die Höhe der Finanzierunskosten im Auge behalten will, so sollte die Miete mindestens die Finanzierungskosten sein, wobei ich auch wieder darauf achten muss, dass mindestens 60 % der Höhe der Miete von den Verwanten bezahlt wird. Unter diesen Umständen ist es eine saubere Sache und wird anerkannt, andere Konstellationen fordern nur ständige Diskussionen heraus.
Gruß tummle

Sorry dazu kann ich nichts sagen, vielleicht mal einen Steuerberater befragen.

Gruß

Hallo,
leider kann ich steuerlich nicht weiterhelfen. Ich kenne lediglich einen Fall, in dem man eine Überlassungserklärung gemacht hat, aber die Bewohner der Immobilie haben nicht die Finanzierung getragen(Verwandtschaftsverhältnis). Und jetzt gab es bei Auszug einen riesen Ärger, da es keinen Mietvertrag gab, hat diese Rechtsgrundlage gefehlt. Nun sind die Parteien verstritten, die Fronten verhärtet und keiner will für entstandene Schäden verantwortlich sein-also Vorsicht geboten!

LG

Sorry, aber das sind Fragen für einen Steuerberater und die hängen weniger von den Immobilienverhältnissen ab.
Ich kann da nicht raten .

Viele Grüße
Jürgen

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nun einmal der Steuerpflicht.
Aber dem gegenüber kann man doch Finanzierungskosten und Betriebsaugeben geltend machen, das mindert dann die Steuerlast

Sofern Sie offiziell Eigentum vermieten, steht dem nichts entgegen. Inwieweit das steuerlich sinnvoll und durchführbar ist, kann ich ohne konkrete Daten nicht sagen. Bitte fragen Sie hierzu eingehend Ihre Steuerberater. Es hängen doch einige wichtige „Nebenwirkungen“ an solch einer Entscheidung. Daher sollte das gut durchdacht und geplant werden.
Viele Grüße sendet

S. Melle-Rönn

kann ich denn dann im ersten jahr auch auch kosten wie
notargebühren, grundbucheintragung etc. als werbungskosten
geltend machem?

Hallo,

eine Vermietung setzt einen Mietzins voraus. Die Höhe bestimmen Sie. Diese Miteinnahmen sind Steuerpflichtig, die Höhe und Art hängt von der Konstellation der einzenlnen Mietparteien ab.

Steuern kann man nicht in diesem Sinne sparen, höchstens verschieben oder mit anderen Verlusten verrechnen. Diese informationen gibt ihnen rechtsverbindlich ihr Steuerberater- der wird dafür auch bezahlt.

Ich hoffe ich konnte damit etwas weiterhelfen.
Gruss
Klaus Schaumberger

Hallo und guten Abend,
ich war länger in Asien unterwegs - und habe mich um die Mails nicht gekümmert.
Eine dezidierte Antwort auf Ihre Frage ist nicht in 2 Zeilen möglich - ich gebe mir dennoch Mühe.
Verwandtschaft: nachvollziehber -
evtl. gleicher Name(bad)?
oder keine direkte Verbindung herstellbar…(gut)?
Wenn Sie irgendjemand sog. „geldwerte Vorteile“ verschaffen - z.B. Mietfrei (oder gemindert), so müssen Sie diesen „geldwerten Vorteil“ mit m.E nach min. 3% (wird hochgerechnet) p.A. versteuern, d.h. es wird Ihrem Einkommen zugeschlagen.
Es gibt keine Möglichkeit - außer Verkauf -
diese ganze Sache ohne Werbungskosten / V+V - Erklärung etc. - sauber über die Bühne zu bringen, sorry.