Vermieter will Wohnung verkaufen

Hallo zusammen,

mal theoretisch angenommen ein Mieter mietet vom Privateigentümer eine Wohnung auf unbestimmte Zeit, mündlich sichert der Vermieter zu dass er die Wohnung später mal als Alterswohnsitz (geschätzt noch 25 Jahre) nutzen will und der Mieter im Glauben an ein langes Mietverhältnis einen teuren Umzug, Makler und Designerküche speziell für diese Wohnung bezahlt.
nach etwa zwei Jahren kündigt unser imaginärer Vermieter dann an die  Wohnung kurzfristig verkaufen zu wollen, dann würde sich dem Mieter u.U. folgende Fragen stellen können:

1.) wird die Wohnung an einen Investor verkauft, muss dieser dann die Konditionen aus dem MV übernehmen?

2.) könnte der neue Eigentümer auf Eigenbedarf klagen, wenn ja zu wann?

3.) könnten für den Fall dass das Mietverhältnis im Rahmen des Verkaufs kurzfristig beendet werden muss Schadensersatzansprüche gegenüber dem alten Vermieter geltend gemacht werden, weil dieser mehrfach bekundet hat die Wohnung sehr viel später selber nutzen zu wollen?

Hallo,

1.) wird die Wohnung an einen Investor verkauft, muss dieser
dann die Konditionen aus dem MV übernehmen?

Kauf bricht nicht Miete.

2.) könnte der neue Eigentümer auf Eigenbedarf klagen, wenn ja
zu wann?

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-fri…

3.) könnten für den Fall dass das Mietverhältnis im Rahmen des
Verkaufs kurzfristig beendet werden muss
Schadensersatzansprüche gegenüber dem alten Vermieter geltend
gemacht werden, weil dieser mehrfach bekundet hat die Wohnung
sehr viel später selber nutzen zu wollen?

Vermutlich nicht.

Gruß,
Steve

Hallo,
der BGH hat entschieden, dass einem Vermieter zugemutet werden muss, hinsichtlich seiner familiären und wirtschaftlichen Situation so weit in die Zukunft zu planen, dass der Kündigung einer vermieteten Wohnung wg. Eigenbedarf in den . ersten 3 Jahren seit Neuvermietung ausgeschlossen ist.
Der Kläger begründete seinen Klage gegen die Eigenbedarfskündigung nach 5 Jahren Mietzeit damit, dass der Vermieter verpflichtet sei, im Interesse des Mieters eine zeitliche Zukunftsplanung zu berücksichtigen; der BGH hielt 5 Jahre für zu lang und reduzierte diese auf 3 Jahre.
Insoweit wäre in diesem fiktiven Fall(nach etwa 2 Jahren) auch durch Verkauf eine Kü nicht wirksam.
lG

Hallo Nichttechniker,

angenommen der neue Käufer meldet sofort Eigenbedarf an: Gegen wen würde der Mieter seine Klage richten? Schadenersatz gegen den Verkäufer? Verlängerung der Kündigungsfrist gegen den Käufer?

Gruß
achim

Hallo,

mal theoretisch angenommen ein Mieter mietet vom
Privateigentümer eine Wohnung auf unbestimmte Zeit, mündlich
sichert der Vermieter zu dass er die Wohnung später mal als
Alterswohnsitz (geschätzt noch 25 Jahre) nutzen will und der
Mieter im Glauben an ein langes Mietverhältnis einen teuren
Umzug, Makler und Designerküche speziell für diese Wohnung
bezahlt.
nach etwa zwei Jahren kündigt unser imaginärer Vermieter dann
an die  Wohnung kurzfristig verkaufen zu wollen, dann würde
sich dem Mieter u.U. folgende Fragen stellen können:

1.) wird die Wohnung an einen Investor verkauft, muss dieser
dann die Konditionen aus dem MV übernehmen?

Ja, den Kauf/Verkauf bricht Miete nicht, der Käufer muss den Mietvertrag so übernehmen wie er jetzt ist.

2.) könnte der neue Eigentümer auf Eigenbedarf klagen, wenn ja
zu wann?

Ja, kann er, doch bevor er klagt wird er erst mal eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, bzw. zusenden.

3.) könnten für den Fall dass das Mietverhältnis im Rahmen des
Verkaufs kurzfristig beendet werden muss
Schadensersatzansprüche gegenüber dem alten Vermieter geltend
gemacht werden, weil dieser mehrfach bekundet hat die Wohnung
sehr viel später selber nutzen zu wollen?

Lebensumstände ändern sich, ein Schadenersatz ist hier nicht zu fordern, dies ist das Risiko eines jeden Mieters, dass ein Vermieter zum Einen die Wohnung verkauft und zum Anderen vielleicht Eigenbedarf anmeldet, oder eben der Käufer der Wohnung.

Gruß

BHSHuber

Hallo,

der BGH hat entschieden, dass einem Vermieter zugemutet werden
muss, hinsichtlich seiner familiären und wirtschaftlichen
Situation so weit in die Zukunft zu planen, dass der Kündigung
einer vermieteten Wohnung wg. Eigenbedarf in den . ersten 3
Jahren seit Neuvermietung ausgeschlossen ist.
Der Kläger begründete seinen Klage gegen die
Eigenbedarfskündigung nach 5 Jahren Mietzeit damit, dass der
Vermieter verpflichtet sei, im Interesse des Mieters eine
zeitliche Zukunftsplanung zu berücksichtigen; der BGH hielt 5
Jahre für zu lang und reduzierte diese auf 3 Jahre.
Insoweit wäre in diesem fiktiven Fall(nach etwa 2 Jahren) auch
durch Verkauf eine Kü nicht wirksam.

magst du bitte das mal mit Angabe der Quelle auf den Fall spezifisch begründen?

Wo steht denn bitte dass der Vermieter den Mieter kündigen möchte weil er verkaufen will?

Wo kommen wir hin, wenn ein Vermieter seine Wohnung nicht verkaufen darf, weil es dem Mieter nicht gefällt?

Gruß

BHShuber