Hallo zusammen,
mal theoretisch angenommen ein Mieter mietet vom Privateigentümer eine Wohnung auf unbestimmte Zeit, mündlich sichert der Vermieter zu dass er die Wohnung später mal als Alterswohnsitz (geschätzt noch 25 Jahre) nutzen will und der Mieter im Glauben an ein langes Mietverhältnis einen teuren Umzug, Makler und Designerküche speziell für diese Wohnung bezahlt.
nach etwa zwei Jahren kündigt unser imaginärer Vermieter dann an die Wohnung kurzfristig verkaufen zu wollen, dann würde sich dem Mieter u.U. folgende Fragen stellen können:
1.) wird die Wohnung an einen Investor verkauft, muss dieser dann die Konditionen aus dem MV übernehmen?
2.) könnte der neue Eigentümer auf Eigenbedarf klagen, wenn ja zu wann?
3.) könnten für den Fall dass das Mietverhältnis im Rahmen des Verkaufs kurzfristig beendet werden muss Schadensersatzansprüche gegenüber dem alten Vermieter geltend gemacht werden, weil dieser mehrfach bekundet hat die Wohnung sehr viel später selber nutzen zu wollen?