Vermietung an Eltern - 1 Etage im 1-Familienhaus

Hallo,

zunächst die Fakten:

  • ich habe ein Einfamilienhaus (so steht es im Grundbuch) erworben, welches aber aufgrund der Größe spielend von zwei Familien bewohnt werden kann - die einzelnen Einheiten sind durch ein Treppenhaus verbunden, aber bilden abgeschlossene Wohnungen / Wohneinheiten

  • die untere Etage bewohnt meine Mutter allein (ca. 80m²), plus Wintergarten und Terrasse, Kellerräume sowie Einzelgarage - sie überweist mir hierfür jeden Monat eine Summe XXX,- EUR auf ein separates Konto, welches ich für die Instandhaltung des Hauses und die Nebenkosten (Grundsteuer, Straßenreinigung, Abwasser, Wasser, Strom, Heizöl, Kreditabtrag etc.) angelegt habe und selbst einen gewissen, etwas höheren Beitrag monatlich einzahle

  • die obere Etage bewohnen meine Lebensgefährtin, ich und unser Kind - wir nutzen den Balkon, weitere Kellerräume, den Dachboden sowie die zwei übrigen Garagen am Haus

Fragen:

  • muss das Einfamilienhaus nun zum Zwei- oder Mehrfamilienhaus umdeklariert werden?

  • muss ich mich vor dem Finanzamt „outen“, dass ich eine Einnahme (sprich die monatliche Summe XXX,- EUR von meiner Mutter) erhalte - und dementsprechend Steuern zahlen?

Für Eure Antworten und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Hallo,

das kann alles so bleiben. Die Zahlungen deiner Mutter sollten als Betriebskosten deklariert werden.
Zahlungen zur Instandhaltung müssten als Einnahmen versteuert werden. ( Gibt da noch Freibeträge ist dann aber Steuerrecht)
Also keine Einnahmen und keine Ausgaben angeben.

Hallo,

Fragen:

  • muss das Einfamilienhaus nun zum Zwei- oder Mehrfamilienhaus
    umdeklariert werden?
    Antwort: da kann ich leider nichts zu sagen da sich das meiner Kenntnis e entzieht!
  • muss ich mich vor dem Finanzamt „outen“, dass ich eine

Einnahme (sprich die monatliche Summe XXX,- EUR von meiner
Mutter) erhalte - und dementsprechend Steuern zahlen?

Antwort : nach dem Estg sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern und das Finanzamt weiß auch wie viele Konten du hast. Nicht aber was auf denen los ist, außer sie haben einen Verdacht. Was sie eher selten haben, soweit ich weiß!

Ich würde an eurer Stelle mal zu einem Steuerberater und nachfragen was die beste Lösung für euch wäre und ob es sonder Regelungen für Angehörige gibt.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Grüße Nicita

Nein, es muss nicht neu definiert werden. Wozu auch?
Steuern kann man dazu nicht sparen, macht ggf. nur Sinn (eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erwerben), wenn mann jeweils separat verkaufen will.

Wie ich verstanden hab, zahlt die Mutter nur die Kosten: Erhaltungsaufwand, NK, also keine zusätzliche Miete.

Wenn sie Miete zahlen würde, dann ist das als Einnahmen zu melden (aber dafür kann man auch alle Kosten …Grundsteuer, Versicherung … anrechenen und muss sich entspr. den Quadratmetern den Anteil der NK selber anrechen lassen, der dem eigenen Anteil entspricht (ohne Flur, Garagen…)
Das am besten 1 x mit steuerberater machen lassen und danach alleine (sich Kopie des Antrages vom Steuerberater geben lassen und alles kopieren fürs nächste Jahr!!)
Die Mieteinnahme der Mutter ist zu versteuern, aber es darf bei nahen Angehörigen 60% satt 100% ortsübliche Miete angesetzt werden (am besten Mietvertrag machen!) und auch aus Konto mit NK.
Für 300 € x 12= 3600 € Miete (Annahname) kann man aber allen Strom, Verischerungen … wieder abziehen. Diese Rechung mal in einem preiswerten Programm (Steuern 12€ bei Mediamarkt) durchspielen!! Sonst zum Steuerberater, kostet aber mehr als das Programm

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo, ich verweise auf folgenden Link:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/s…

Grundsätzlich sind alle Einnahmen dem Finanzamt zu melden; Ihre Mutter macht ja bei ihrer Steuererklärung ebenfalls (Miet-) Ausgaben geltend. Im Umkehrschluß entstehen Ihnen ja auch Ausgaben für die an Ihre Mutter vermietete Wohnung, worauf Sie einen Steuerbonus erhalten.-
Soviel ich weiß, brauchen Sie die Immobilie nicht als 2-Fam.-Haus umzudeklarieren, dies kommt erst bei einer Mehrheit von Eigentümern zum Tragen (Eigentümergemeinschaft) nicht bei einer Mehrheit von Mietern.- Gruß, Achim

Hallo,
im Grundbuch braucht man das nicht zu ändern. Zahlt die Mutter Miete, dann muss diese als Einnahme versteuert werden. Zahlt die Mutter nur die Betriebskosten, so sind es durchlaufende Posten, die nicht versteuert werden.
Mfg
Kley

Hallo Nullachtfünfzehn,
die Beantwortung der Frage ist eine Beratung, dies ist hier nicht erlaubt, aber, in der Angelegenheit wird Geld verschenkt, warum nicht offziell und man kann die Hauptzinsen seinen Einnahmen gegenüberstellen. V u. V. Es spart sehr viel Geld, wenn man vermietet was nicht gebraucht wird, selbst an Verwandte bei 60 % Mietanteil, nur eben Richtig machen.
Gruß tummle

Hallo,

Fragen:

  • muss das Einfamilienhaus nun zum Zwei- oder Mehrfamilienhaus
    umdeklariert werden?:

sollte man in jedem Fall mal von einem Steuerberater durchrechnen lassen. Lustigerweise sind nämlich viele 2-Fam.-Häuser bei der Grundsteuer günstiger als 1-Fam.-Häuser.

  • muss ich mich vor dem Finanzamt „outen“, dass ich eine
    Einnahme (sprich die monatliche Summe XXX,- EUR von meiner
    Mutter) erhalte - und dementsprechend Steuern zahlen?:

Steuern bezahlt man nur auf den erwirtschafteten Überschuß. Dieser ist hier nicht unbedingt erkennbar. Auch hier lohnt der Weg zum Steuerberater, um das genau durchrechnen zu lassen. Evtl ergäbe sich hier sogar das Ergebnis, dass die Versteuerung der Miete ein wunderbares Steuersparmodell darstellt, wenn die Einnahmen die Ausgaben mittelfristig nicht decken.

Gruß
Lawrence