Vertragsschluss ohne Notar bei Weiterveräußerung?

Hallo,

folgenes Problem:

es steht eine Immobilie zum Verkauf (Verkäufer=Person B), an der Person A interessiert ist. Sie soll jedoch nicht persönlich genutzt, sondern an eine dritte Person C weiterveräußert werden.
Ist es für Person A möglich einen Kaufvertrag mit Abtretungsklausel für eine Person C zu schließen ohne zu einem Notar gehen zu müssen? Person A beabsichtigt ja nicht persönlich Eigentümer zu werden, kann der Vertrag oder evtl ein Vorvertrag somit vlt nur über einen Anwalt geschlossen werden oder muss alles immer über einen Notar laufen?
Könnten Person A und B mit dem Vertragsschluss warten bis ein Käufer C gefunden ist, jedoch den Vertrag im Privaten ohne Notar schon soweit vorbereiten, dass nur noch die Unterschrift darunter muss?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Fragewurm,

Bei Grundbesitz gilt als Eigentümer, wer im Grundbuch eingetragen ist. Auch Lasten, wie z.B. Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht, sind nur rechtlich gültig, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind.

Ist so ähnlich wie mit den Fahrzeugpapieren, wer sie besitzt gilt als Eigentümer.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Könnten Person A und B mit dem Vertragsschluss warten bis ein
Käufer C gefunden ist, jedoch den Vertrag im Privaten ohne
Notar schon soweit vorbereiten, dass nur noch die Unterschrift
darunter muss?

können tut man vieles, nur ist ein solcher Vertrag nichts wert, weil der Verkäufer in keiner Weise daran gebunden ist. Bis auf sehr wenige Ausnahmen ist bei Immobiliengeschäften die notarielle Form zwingend notwendig.
Sollte also trotz dieses Vertrags ein Interessent D kommen, hat A das Nachsehen.

Gandalf