Guten Tag liebe Experten.
Die Überschrift könnte irreführend sein, daher eine kurze Erklärung.
Situation: Verkauf einer Eigentumswohnung. Der ursprünglich vom Bauträger eingesetzte Verwalter übt sein Amt seit Jahren nicht mehr aus. Nun wird eine Wohnung veräußert und die Teilungserklärung um ein Sondernutzungsrecht erweitert.
Der aktuelle Verwalter (bestellt seit 6 Jahren) muss nun angeblich erst notariell bestellt werden, um dem Verkauf zustimmen zu können. (Die Zustimmung wird laut Teilungserklärung gefordert). D.h., dass alle Eigentümer auch der Bestellung des Verwalters in notarieller Form zustimmen müssen.
Was meint Ihr dazu?
Christoph