Wann erfolgt Bezahlung einer Immobilie? Einzug erst in 9 Monaten möglich!

Guten Tag.
Ich bin kurz davor eine Immobilie zu erwerben.
Jedoch kann ich erst in ca. 6-9 Monaten einziehen.
Der Kaufvertrag sollte jedoch schon in den nächsten Monaten gemacht werden.
Doch wie läuft das mit der Bezahlung aus?
Bankkredit würde stehen.
Es ist doch nicht üblich, eine Immobilie zu erwerben (also kaufen), aber erst in einem halben oder 3/4 Jahr einzuziehen!

Grund: Der jetzige Inhaber baut neu, und kann erst ausziehen wenn die neue Immobilie fertig ist!

Wie regelt man soetwas in der Regel?

Danke

den vertrag macht man vorab und die bezahlung erfolgt dann zum genauen übergabetermin wenn auch nutzen und lasten übergehen.

so kenne ich das zumindest, aber man kann auch abweichende vereinbarungen treffen.

gruß inder

Moin auch,

wenn der jetzige Inhaber der Grund für deinen verspäteten Einzug ist, dann gibt es das Geld erst bei Übergabe, d.h. wenn er auszieht. Das muss im Kaufvertrag dann auch so vereinbart werden.

Ralph

Servus,

aber man kann auch abweichende vereinbarungen treffen.

eine gängige Abweichung kennst Du von 7i-Objekten, bei denen die 7i-Abschreibung bloß funktioniert, wenn das Objekt bereits dem künftigen Eigentümer gehört, wenn die Entkernung überhaupt erst losgeht.

Schöne Grüße

MM

Um die Antwort von Inder noch mal zu bestätigen:

Beim Immobilienkauf ist es der absolute Regelfall, dass die Immobilie erst bei bzw. unmittelbar vor der Übergabe bezahlt wird. In jedem Standardkaufvertrag ist das so auch vorformuliert, weil er auf dem Prinzip der Zug-um-Zug-Leistung basiert.

Wer sich als Käufer darauf einlässt, die Kohle schon Monate vorher rauszurücken, tickt nicht ganz sauber, denn er stürzt sich womöglich in den finanziellen Ruin. Gründe, weshalb er später Haus oder Wohnung nicht bekommt - oder wenigstens nicht in dem Zustand, in dem er sie kaufte - gibt es viele.

Vergleichbar ist das mit dem Verkäufer, der die Immobilie schon Monate vor der Bezahlung des Kaufpreises herausgibt. Der hat später auch viel Freude, wenn der vorzeitig eingezogene Käufer die Hütte erst in eine Baugrube verwandelt und danach die Finanzierung platzt.

Es ist doch nicht üblich, eine Immobilie zu erwerben (also
kaufen), aber erst in einem halben oder 3/4 Jahr einzuziehen!

Im Rahmen des von Dir beschriebenen Falls - Verkäufer baut neu - ist das sowas von üblich, das glaubst du nicht. Also: Den Kaufpreis zahlst du erst direkt vor Übergabe deiner neuen Bleibe.

Alles Bisherige ist genau so richtig !!  Kohle gibt’s erst bei Übergang von Rechten und Pflichten; in diesem Falle auch der konkreten Nutzung.

Ich würde in jedem Falle, wenn die Finanzierung schon steht, das Risiko der Bereitstellungszinsen dem Verkäufer anlasten … Normalerweise stellen Immo-finanzierer ihre Kredit maximal 3-6 Monate kostenfrei zur Verfügung. Danach kostet es Geld … Aufbassen  !!

Zahlung grundsätzlich erst kurz vor Einzug…wenn Nutzen und Lasten also übergehen. Dies im kaufvertrag vereinbaren…

Die Zahlung hat dann zu erfolgen, wie es im Vertrag vereinbart ist.

Alle anderen (sicher auch richtigen) Hinweise beziehen sich auf übliche Vereinbarungen. Es ist jedoch niemand daran gehindert etwas unübliches zu vereinbaren. Ob es dann auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Hallo,

die Frage der Zahlung zum späteren Zeitpunkt wurde ja schon ausführlich beantwortet. Allerdings noch ein zusätzlicher Hinweis:

Der Baufortschritt des Verkäufers kann sich immer mal verzögern, und daher sollte man sich Gedanken machen, wie dann zu verfahren ist. Ein Druckmittel im Sinne einer Vertragsstrafe für verzögerten Einzug wäre ein probates Mittel. Ein zusätzliches eine Regelung zur Übernahme aller damit für den Käufer verbundenen Kosten (wenn der z.B. dann trotzdem aus seiner schon gekündigten Wohnung raus muss, und sich dann zwischenzeitlich anders unterbringen muss).

Gruß vom Wiz

Hallo

Zusätzlich zu dem was schon gesagt wurde: als Käufer würde ich in den Kaufvertrag auch eine Zustandsbeschreibung der Immobilie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufnehmen wollen - also z.B. „Heizungsanlage: funktionsfähig“ und bestehende, „mitgekaufte“ Mängel auflisten.

Das Risiko der zufälligen Verschlechterung geht zwar nach BGB erst mit der Übergabe= dem Übergang von Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Aber da eine Gebrauchtimmobilie i.d.R. unter Gewährleistungsausschluss verkauft wird („gekauft wie gesehen“), kann der Käufer praktisch kaum beweisen, dass/falls sich der Zustand zwischen Kauf und Übergabe verschlechtert hat. Gerade wenn ein so langer Zeitraum dazwischen liegt, kann bis zur Übergabe noch viel geschehen …

Grüsse Rudi

Hallo,

befinde mich ebenfalls fast in der gleichen Lage wie der Fragesteller: Es besteht die Absicht eine Immobilie zu kaufen, der Einzugstermin wird aber erst Oktober 2015, da der Verkäufer neu baut.
Bis dato wurden bereits gute Hinweise gegeben.
Der beschriebene Kaufvertrag (oder Vorvertrag?), wird dieser mittels Notar erstellt? Meines Wissens ist sonst ein Vorvertrag ohne Notar nicht rechtskräftig.
Wie hoch sind dann Kosten eines solchen Vertrages durch einen Notar? Wer zahlt diesen?
Muss bei Übergabe der Immobilie und Eintrag ins Grundbuch dann ein weiterer Vertrag durch einen Notar erstellt werden oder gilt der zuerst erstellte Vertrag?

Gruß, René