Wartungskosten einer nichtgenutzen Heizungsanlage?

Hallo Wissende,
in einer Eigentumswohnanlage sind einige wenige Wohnungen nicht an die Zentralheizung angeschlossen, denn sie heizen mit eigenen Gasthermen. Diese Eigentümer müssen sicherlich für Reparatur und Ersatz der Zentralheizung mitzahlen - aber…
müssen sie auch für die jährliche Wartung der Zentralheizung mittragen?

Wer dazu was weiss, am besten mit Quelle.

Danke Norbert

Hallo Norbert,

ich finde zwar kein Urteil in dieser Richtung aber,

diese Eigentümer, die nicht an die Zentralheizung angeschlossen sind, haben keine Kosten der Zentralheizung zu tragen. Im Umkehrschluss haben die anderen Eigentümer jedoch auch anteilig die Kosten der Wartung der Themen nicht zu zahlen. Grundsatz der Rechnungslegung ist, dass niemand zu Zahlungen für Leistungen verpflichtet werden kann, die er nicht in Anspruch nimmt.

Einem Mieter würde ich in der Beratung empfehlen, wenn er pauschale Kosten in der Umlage erhält, von seinem Vermieter die Rechnung der Therme anzufordern. Der Betrag, der diese Rechnung für die Therme überschreitet muss der Mieter nicht zahlen. Im Übrigen hat in solchen Fällen, wenn die Stromkosten der Heizung über Allgemein abgerechnet werden Anspruch darauf, dass die auf ihn wegen der Therme nicht entfallenden Kosten nicht berechnet werden. Der Mieter zahlt nämlich die Stromkosten der Therme direkt über die eigene Rechnung.

Gruss Günter

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in einer Eigentumswohnanlage sind einige wenige Wohnungen
nicht an die Zentralheizung angeschlossen, denn sie heizen mit
eigenen Gasthermen. Diese Eigentümer müssen sicherlich für
Reparatur und Ersatz der Zentralheizung mitzahlen - aber…
müssen sie auch für die jährliche Wartung der Zentralheizung
mittragen?

Wer dazu was weiss, am besten mit Quelle.

Danke Norbert