Ich habe heute etwas festgestellt, was mich sehr verwirrt:
Zur Zeit kann man einlagengesichertes Festgeld 0,5%-Punkte über einen Hypothekenkredit anlegen, der die gleiche Laufzeit hat.
Zudem kann für den Zinsertrag der Festgeldanlage der Freistellungsauftrag geltend gemacht werden, während die Kreditzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden und von den zu versteuernden Mieteinnahmen abgezogen werden.
Somit würde es keinen Sinn haben eine voll vermietete Immobilie zu tilgen, sondern man würde sie zu 70 bis 80% verschulden und dieses Geld anlegen, oder eine weitere Immobilie „kaufen“…
Wo liegt der Denkfehler?