Was tun nach Zwangsversteigerung wenn ET demoliert

Hallo!

Weiß zufällig jemand, was passiert, wenn der ehemalige Eigentümer nach einer Zwangsversteigerung durchdreht und das Haus demoliert / abbrennt / unter Wasser setzt? Kann ich mich gegen sowas versichern? Der ehemalige Eigentümer ist ja sowieso pleite und kann den Schaden nicht bezahlen.

Weiß zufällig jemand, was passiert, wenn der ehemalige
Eigentümer nach einer Zwangsversteigerung durchdreht und das
Haus demoliert / abbrennt / unter Wasser setzt? Kann ich mich

Wenn eine Gebäudeversicherung vorhanden ist, ist das Objekt gegen Feuer und ggf. gegen Leitungswasserschäden versichert. Ansonsten hat der Erwerber Pech gehabt und darf den Schaden selber tragen.

Auch bei Vorsatz???

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Hi,

Auch bei Vorsatz???

und wenn Du einen Titel erstritten hast und der Gute keine Patte mehr hat?
´nem Nackten kannst Du nicht in die Tasche greifen.

Gandalf

Auch bei Vorsatz???

Sorry, aber Du mußt die Ausgangsfragen auch lesen. Dort stand ausdrücklich:

„Der ehemalige Eigentümer ist ja sowieso pleite und kann den Schaden nicht bezahlen.“

Was hilft Dir ein Anspruch, den Du nicht realisieren kannst ?

So ein klein wenig Grips darf mir auch zugetraut werden. Die Ausgangsfrage wurde schon gelesen und berücksichtigt.
Vielleicht hätte ich die „Versicherung“ hervorheben sollen.
Die Frage stellt sich nämlich in Bezug auf die Aussage, dass die Immobilie gegen Feuer, Wasser und solchen Kleinkram versichert ist.
Meine Frage: ist die Immobilie gegen Feuer versichert, welches der Alteigentümer vorsätzlich in seiner Hütte legt?
Denn streng genommen hat der Erwerber mit dem ehemaligen Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung, die der Erwerber nach dem Zuschlag erst kündigen muss.
Zahlt also die Versicherung den Schaden, den der Nutzer der versicherten Sache vorsätzlich herbeigeführt hat?
Ich habe kleine Zweifel …

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Meine Frage: ist die Immobilie gegen Feuer versichert, welches
der Alteigentümer vorsätzlich in seiner Hütte legt?

Ja, wenn der Brandstifter nicht mehr Eigentümer der Immobilie ist. Selbstverständlich kann die Versicherung den Brandstifter in Regreß nehmen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Zahlt also die Versicherung den Schaden, den der Nutzer der
versicherten Sache vorsätzlich herbeigeführt hat?

Ja, weil dieser nicht in den Genuß der Versicherungsleistung kommt.

Meine Frage: ist die Immobilie gegen Feuer versichert, welches
der Alteigentümer vorsätzlich in seiner Hütte legt?

Ja, wenn der Brandstifter nicht mehr Eigentümer der Immobilie
ist. Selbstverständlich kann die Versicherung den Brandstifter
in Regreß nehmen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Und alles, obwohl der Alteigentümer die Versicherung beantragt hat?
Denn die wird ja meist übernommen, oder?

Zahlt also die Versicherung den Schaden, den der Nutzer der
versicherten Sache vorsätzlich herbeigeführt hat?

Ja, weil dieser nicht in den Genuß der Versicherungsleistung
kommt.

Das wäre zumindest tröstlich. Neben dem ganzen Ärger.