Das an einen alten Besitz anschließende Grundstück wurde an eine Käufergemeinschaft verkauft. Das alte Haus hat über dieses neu verkaufte Grundstück Wegerecht (Zufahrtsweg) das auch als Baulast eingetragen ist. Wegbreite 3 Meter. Der Weg gilt als „Gewidmeter Privatweg“ da er einen Namen von der Stadt bekommen hat.
Durch den Teilverkauf eines Grundstücks der Käufergemeinschaft wurde der Weg zu dem alten Besitz so verändert dass es großen, schweren LKWs nun nicht mehr möglich ist den Weg zu befahren. Die Müllabfuhr , die 30 Jahre lang am Haus geleert hat, weigert sich nun diesen Weg zu befahren und will die Mülltonnen nicht mehr am Haus leeren. Sie wollen dass die 4 vollen Mülltonnen zur Leerung einen langen, steilen Berg hoch gezogen und dort bereit gestellt werden.
Frage nun: Darf die Käufergemeinschaft den Zufahrtsweg zu dem alten Haus so verändern dass die Versorgung bzw Entsorgung des Hauses nicht mehr gewährleistet ist? Wie definiert das Gesetz „Wegerecht“? Danke für eine Antwort.