Welches Amt kann hier Auskunft geben?

Hallo zusammen,
den Verwandten ist bekannt, dass ein Erblasser ein Grundstück in einer Stadt hatte. In den Unterlagen, die beim Erblasser sind, fehlt jedoch alles von diesem Grundstück.
Kann ein Amt Auskunft darüber geben, wann, an wen und zu welchem Preis das Grundstück verkauft wurde oder ob es noch im Besitz des Erblassers war?
Wäre sehr dankbar, wenn jemand das weiß.
Viele Grüße
Fröschle

Hallo,

den Verwandten ist bekannt, dass ein Erblasser ein Grundstück
in einer Stadt hatte.

Ist die Stadt bekannt?

In den Unterlagen, die beim Erblasser
sind, fehlt jedoch alles von diesem Grundstück.
Kann ein Amt Auskunft darüber geben, wann, an wen und zu
welchem Preis das Grundstück verkauft wurde oder ob es noch im
Besitz des Erblassers war?

Ich würde erstmal beim örtlich zustänigen Grundbuchamt nachfragen. (Bitte die komplette Geschichte erzählen und alle Unterlagen bereithalten.)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
der Tipp mit dem Grundbuchamt ist schon ganz gut, die haben aber je nach Ausstattung des Gerichts nur eingeschränkt die Möglichkeit, nach Namen zu suchen. Ggf. kann das örtliche Katasteramt das besser mit Hilfe des Liegenschaftskatasters. Die meisten Bundesländer „kennen“ eine Möglichkeit, darin allgemein nach Namen zu suchen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Behörde am Ort des Grundstücks zu kontaktieren, die Grundbesitzabgaben einzieht (zB die Kämmerei oder das Kassen- und Steueramt). Die führt für gewöhnlich die persönlichen Daten des Steuerschuldners und kann daraus auf das zu besteuernde Grundstück rückschließen.

Wenn das Grundstück bereits zu Lebzeiten des Erblassers verkauft wurde, führen allerdings alle diese Wege ins Nirvana. Eine solche Historienprüfung ohne genaue Daten über die Lage des Grundstücks ist meiner Kenntnis nach Glückssache.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

der Tipp mit dem Grundbuchamt ist schon ganz gut, die haben
aber je nach Ausstattung des Gerichts nur eingeschränkt die
Möglichkeit, nach Namen zu suchen. Ggf. kann das örtliche
Katasteramt das besser mit Hilfe des Liegenschaftskatasters.

Stimmt.
„Heutzutage“ hat die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt oft eine elektronische Datei, die alphabetisch sortiert ist oder Zugriff auf die Katasterdaten (das Katasteramt umgekehrt). Beim Grundbuchamt besteht eher die Möglichkeit, durch Einsicht in die Grundakte zu den gewünschten Informationen zu kommen.

Die meisten Bundesländer „kennen“ eine Möglichkeit, darin
allgemein nach Namen zu suchen.

s. o.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Behörde am Ort des
Grundstücks zu kontaktieren, die Grundbesitzabgaben einzieht
(zB die Kämmerei oder das Kassen- und Steueramt). Die führt
für gewöhnlich die persönlichen Daten des Steuerschuldners und
kann daraus auf das zu besteuernde Grundstück rückschließen.

Könnte auch gehen, wird hier bei berechtigtem Interesse ebenfalls Auskunft gegeben?

Wenn das Grundstück bereits zu Lebzeiten des Erblassers
verkauft wurde, führen allerdings alle diese Wege ins Nirvana.
Eine solche Historienprüfung ohne genaue Daten über die Lage
des Grundstücks ist meiner Kenntnis nach Glückssache.

Kommt darauf an, welche Informationen man hat oder bekommen kann.
Grundbuchamtliche Archive können da richtige Schatzkammern sein. Allerdings muss man sich auskennen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Behörde am Ort des
Grundstücks zu kontaktieren, die Grundbesitzabgaben einzieht
(zB die Kämmerei oder das Kassen- und Steueramt). Die führt
für gewöhnlich die persönlichen Daten des Steuerschuldners und
kann daraus auf das zu besteuernde Grundstück rückschließen.

Könnte auch gehen, wird hier bei berechtigtem Interesse
ebenfalls Auskunft gegeben?

Das regelt irgendwas um die §89 und 93 der Abgabenordnung. Ein berechtigtes Interesse gibts da nicht, aber wenn der Erbe ein Grundstück erbt, muss ihm die Behörde auf Verlangen dabei behilflich sein, seiner (Grund-)Steuerpflciht nachzukommen.

Gruß vom
Schnabel