Wenn der Grundstücks-Einheitswert evtl

… falsch berechnet wurde, sollte man dann stillhalten?

Wir haben vor einem Jahr eine Immobilie (BJ 59) gekauft und saniert/ ausgebaut. Nun kam der Fragebogen vom Finanzamt zur Feststellung des Grundsteuermessbetrages, den wir wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgeschickt haben. Heute kam der besagte Bescheid, mit dem ja die Grundsteuer berechnet wird, die wir dann zahlen dürfen.
Im Berechnungsverfahren auf diesem Bescheid steht „Ermittlung nach Verfahren für unbebaute Grundstücke“ - aber das stimmt ja gar nicht, ich weiss es, denn ich sitze hier in einem solide gebauten Haus auf meinem angeblich unbebauten Grundstück. Die vom FA wissen das auch, sofern die sich ihren Fragebogen richtig angesehen haben.

Sollen wir nun einfach die Füße still halten und davon ausgehen, dass der Fehler nie auffällt oder werden wir schlimmstenfalls irgendwann nachträglich zur Kasse gebeten, falls das ganze mal einem Sachbearbeiter auffällt? Ich gehe einfach mal davon aus, dass wir mit diesem „Fehler“ günstiger davon kommen, als wenn die Bemessung anhand eines bebauten Grundstückes durchgeführt worden wäre…?

Danke für eure Hilfe!
LG, Aniramina