Zum Erwerb eines Reihenhauses wurde das Grundstück mitsamt dem Reihenhaus erworben. Der Verkäufer erhielt den Kaufpreis, in wenigen Tagen ist der Einzug.
Jetzt stellte sich heraus, dass zum Reihenhaus noch ein Wegerecht, für zwei Wege (einmal vor und einmal hinter dem Reihenhaus) zusätzlich erworben werden muss. Das hatte der Verkäufer nicht gewusst, er dachte die Wege gehören mit zum Grundstück dazu.
Der Verkäufer verlangt für die Wege keinen Aufpreis, jedoch soll noch einmal Kosten für den Notar und die Bearbeitungsgebühren für die Kommune und das Grundbuchamt bezahlt werden.
Meine Frage:
Hätte der Notar bei der Beurkundung des Kaufvertrages nicht merken müssen, dass zusätzlich zum Haus und Grundstück noch ein Wegerecht gekauft werden muss? Das Wegerecht des Verkäufers stand ja auch im Grundbuch, jedoch unter einer anderen Flurnummer.
Kann man den Notar in Haftung nehmen und wenn ja, wie?
Wer muss den nun für die erneuten Kosten des Notars und die kommunalen Bearbeitungsgebühren aufkommen?