Wer hat recht, die Hausverwaltung ?

Hallo,
bin Besitzer einer 3,5 Zi. Wohnung. Nun möchte ich die Wohnung verkaufen. Habe dies dem Makler übergeben. Dieser braucht einige Unterlagen von mir. Diese könne er von der Hausverwaltung erhalten, nun sagt diese sie würde keine rausgeben, da ich selber diese besitze. Hat die Hausverwaltung Recht.

Gruss,
G.V.

  1. FAQ Verstoß
  2. Wie wäre es damit, die Art der hypothetischen Unterlagen anzugeben, oder wie soll man sonst sinnvoll antworten?

Guten Tag,

Es geht um Teilungserklärung
Abrechnungen 2008 und 2009
Eigentümerversammlungsprotokolle

Hi,

hier ist die Hausverwaltung nicht verpflichtet die Unterlagen rauszugeben. Der Verkäufer ist Auftraggeber des Maklers und hat somit die Unterlagen an diesen zu geben. Falls er die nicht mehr hat, kann er die dann von der Hausverwaltung anfordern. Er bekommt die - gegen Kostenerstattung- auch zur Verfügung gestellt.

Könnte ja sonst jeder Makler einfach zur Verwaltung gehen und Protokolle einfordern …

Grüße

Es geht um Teilungserklärung
Abrechnungen 2008 und 2009
Eigentümerversammlungsprotokolle

Die sollten dem Eigentümer in der Tat vorliegen.

Wenn der Eigentümer der Hausverwaltung mitteilt, dass sie die Unterlagen an Makler XY rausgeben soll, sollten die das ohne zu murren machen. Ob sie die Kopien dem Eigentümer hinterher mit 10€ berechnen, oder nicht sei dahingestellt, aber eine Hausverwaltung arbeitet ja für die Eigentümer und nicht gegen sie.