Hallo
Beiss Dich mal nicht an dem Ausdruck „ortsübliche Preise“ fest.
Das ist so nirgendwo festgeschrieben und bringt daher überhaupt nichts.
Zudem gibt es seit einigen Jahren nicht mehr „den örtlichen Versorger“, sondern den Grundversorger, der aber i.d.R. auch wieder einige günstigere Tarife anbietet als den „Grundtarif“.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip bedeutet kurz: die entstehenden Kosten müssen gerechtfertigt, erforderlich und angemessen sein - wobei angemessen lediglich „nicht überteuert“ bedeutet. Es bedeutet keineswegs, dass der Vermieter verpflichtet wäre das kostengünstigste Angebot zu nutzen oder jährlich zu wechseln. Jeder Wechsel kostet nämlich auch Zeit und bei einer geringen Ersparnis wären ständige Wechsel somit unwirtschaftlich. Für den Ausgleich des Wechselaufwands war der Wechselbonus eigentlich mal gedacht.
Daher mal provozierend in den Raum gestellt: warum sollte der Vermieter den Wechselbonus an die Mieter weitergeben müssen, die zudem noch von den günstigeren Preisen profitieren?
Bleibt also abzuwarten, was die Rechtsprechung dazu meint …
Hier noch etwas Lesestoff:
http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-wohnung/12-le…
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/wirt…
Wenn der Mieter dem Vermieter ein Verstoss gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vorwirft, dann muss er das auch beweisen. D.h. er darf sich dann mal einen kleinen Teil der „Wechsel-Arbeit“ vornehmen, die er sich möglichst einmal jährlich von seinem Vermieter wünscht und Preise/Tarife/Anbieter vergleichen, bewerten und zusammenstellen.
Viel Spass dabei!
Bereits auffällig gewordene „Energiediscounter“ müssten da m.E. außen vorbleiben, denn ein unseriöser Anbieter, der nicht zeitnah und/oder nicht ordnungsgemäß abrechnet, gefährdet dann ja auch wieder die Erstellung der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist.
Interessante Details zu Versorgern erfährt man z.B. hier
http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&type=0&…
Die Schlichtungsstelle Energie mag da bei etwaigen Problemen dem Privatverbraucher helfen. Leider zählt ein Vermieter nicht als „Verbraucher“ i.S. der Schlichtungsstelle, weil er nicht für seine privaten Zwecke sondern für seine Mieter Energie bezieht (so die Schlichtungsstelle Energie Ende 2012 in einem Schreiben an mich). Mich hatte der „Griff ins Klo“ (Grünwelt/gas.de) unzählige Stunden und rund 30 Briefe/Mails gekostet - nie wieder!!!
Grüsse Rudi