Werden Sonderwünsche in Notarkosten eingerechnet?

Hallo zusammen,

wir sind dabei eine Wohnung zu kaufen und fragen uns, ob wir die Sonderwünsche möglichst in den Kaufvertrag aufnehmen oder im nahchinein fixieren. Wonach richten sich die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer, da diese werden ja prozentual berechnet werden?

Vielen Dank shconmal im voraus.

Nicole

Hallo,
die Grunderwerbsteuer (3,5%) richtet sich nach dem Kaufpreis im Kaufvertrag.
Die Notarkosten liegen bei 1 bis 1,5% - hier geht es nach Kaufvertrag und Grundschuldhöhe.
Ich denke, dass Extras, die mit dem Bau direkt zu tun haben, im Kaufpreis eingerechnet sind.
Einbauküche etc. nicht.
VG
Heinz
http://www.hs.baufinanzierung.de

Hallo.

Die Grunderwerbsteuer beträgt nicht in jedem Fall 3,5 %. In Berlin und Sachsen-Anhalt z. B. beträgt sie 4,5 % . Ab 2011 erhöht diese sich auch in einigen Ländern - sodass eine Beurkundung noch 2010 sinnvoll wäre, zeitlich aber kaum machbar ist.
… Nenn mir mal dein Bundesland und ich sage dir mit was du rechnen musst…

Die Notarkosten berechnen sich auch je nach dem welche Abwicklungsart ihr wählt… Zahlung direkt an den Verkäufer oder über Notaranderkonto… etc…

Sonderwünsche im Vertrag werden vom Notar nicht extra berechnet. An was für Sonderwünsche dachtet ihr denn?

LG
Mahaniii