Wie nennt man es, wenn ich vom

Nachbarn die Genehmigung benötige, dass ich einen
Meter näher an seine Grundstücksgrenze bauen darf als
es gsetztlich geregelt ist -3 Meter Abstand-.
Ist das eine Grunddienstbarkeit?
Was kostet eine solche Regelung?

Vielen Dank für Rat!

Gruß
Caro

Nachbarn die Genehmigung benötige, dass ich einen
Meter näher an seine Grundstücksgrenze bauen darf als
es gsetztlich geregelt ist -3 Meter Abstand-.
Ist das eine Grunddienstbarkeit?
Was kostet eine solche Regelung?

Hallo !

Das ist dann für den Nachbarn im Grundbuch eine eingetragene Baulast.
Eine baulast ist immer eine Sache, die den Verkauf des Grundstücks später mal erschwert.
mfgConrad

Na ja - so gehts nicht ganz richtig
Hallo,

eine Baulast wird NICHT im Grundbuch eingetragen, sondern Baulasten werden im Baulastenverzeichnis beim Bauordnungsamt geführt.

Im Grundbuch werden nur dingliche Sicherungen eingetragen und geführt.

Ob die Unterschreitung der 3 Meter überhaupt bauordnungsrechtlich zulässig ist, sollte man vorab beim Bauamt hinterfragen.

Gruss Christian

Danke euch beiden! Aber
wie sieht die Durchführung und die Kosten aus?

Danke!!!

Caro

Hallo !

Bei uns war eine eingetragen wegen der Grenzbebauung und eine weitere ist eingetragen.
Nämlich ein Überwegungsrecht.

mfgConrad

Wo lasse ich das Eintragen und
was benötige ich dafür.
Ach ja, und was kostet das?

Danke!

Caro

Bei uns ging das über einen Notar.
Kosten? Hängen sicher von irgendeiner Gebührenordnung ab.

mfgConrad

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wie sieht die Durchführung und die Kosten aus?

Danke!!!

Caro

Hallo,
also ich war beim Bauamt und habe mir eine Baulasterklärung geholt, dazu mußte ich einen Katasterauszug für mein Grundstück und mein Nachbar für sein Gründstück einholen, es würde Einer reichen aber die Behörde ist stur. Beide habe ich bezahlt ca 40, DM damals pro Stück. Dann habe ich das Formular zur Baulasterklärung ausgeführt und mein Nachbar hat mit unterschrieben, Haben es beim Ortsgerichtsvorsteher beglaubigen lassen ca 10 DM und dann beim Bauamt abgegeben und noch mal Gebühr bezahlt. Irgendwann bekam ich vom Amtsgericht eine Rechnung über Eintragung ins Grundbuch . Alles in allem hat es rund 250 DM gekostet. Es war mir das wert, da ich ein Reihenhaus habe und hinten anbauen wollte. Habe gleichzeitig meinem Nachbarn einen Erklärung unterschrieben, daß ich auch bei ihm die Baulasterklärung unterschreiben werde.
Gruß Günter

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Letzte Frage!
Muss das Bauamt auch zustimmen?

Gruß
Caro

Muss das Bauamt auch zustimmen?

Gruß
Caro

Ja und das ist doch das Problem!!

mfgConrad

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