Die § 560 und § 556 BGB sagen, dass der Vermieter nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot die Versorger für Strom und Gas wählen muss.
Leider finde ich nirgendwo eine klare Aussage über die Häufigkeit.
Gibt es dafür irgendwo klare Gesetzt oder Regelungen?
Unser Vermieter sagt dazu folgendes:
Versorgungsverträge werden üblicherweise jährlich oder zweijährlich abgeschlossen.
Vielen Dank für die Hilfe