Wie oft muss ein Vermieter die Strom- und Gasanbieter vergleichen und ggf. wechseln?

Die § 560 und § 556 BGB sagen, dass der Vermieter nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot die Versorger für Strom und Gas wählen muss.

Leider finde ich nirgendwo eine klare Aussage über die Häufigkeit.

Gibt es dafür irgendwo klare Gesetzt oder Regelungen?

Unser Vermieter sagt dazu folgendes:
Versorgungsverträge werden üblicherweise jährlich oder zweijährlich abgeschlossen.

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo!

Überhaupt nicht.

Er muss sich wirtschaftlich vernünftig verhalten, was aber nicht bedeutet, er muss jährlich oder auch nur 5-jährig Preisvergleiche machen und ggf. wechseln.

MfG
duck313

Moin,

wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat, kann er das selbst machen. Andernfalls muss er dem Vermieter vertrauen. Oder ihn überzeugen :wink:

Gruß Ralf