Wir haben zum 15.05.2012 eine

… Doppelhaushälfte angemietet. Hinter dem Haus ist eine größere freie Fläche, welche uns als Pferdeweide angegeben worden ist. Nun wurden wir heute informiert, dass direkt angrenzend auf der uns als Pferdeweide ausgewiesenen Fläche ein komplettes Neubaugebiet mit 10 Häusern entsteht und die Bauarbeiten ab nächster Woche beginnen. Weder die Maklerin noch der Vermieter haben über diesen Umstand bei Vertragsabschluß informiert und versichert, dass wir einen schönen Blick auf Pferde haben werden, dies obwohl beiden nachweislich der Bebauungsplan und der Baubeginn bekannt war.

Hallo, wie hier die rechtliche Lage ist, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht solltet ihr den zuständigen Mieterverein kontaktieren, welche Rechte ihr hinsichtlich Mietminderung durch die zu erwartenden Bautätigkeiten habt.

Eklis64

Hallo ,
ihr müsst das den Vermietern beweisen können und einen Guten Anwalt für Mietsrecht haben!
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Die bei Vertragsabschluß erfolgte Infomation, dassss es sich bei der hinter dem Haus befindlichen größeren freien Fläche um eine Pferdeweide handelte, war zu fraglichen Zeitpunkt korrekt. Sie hätten sich folglich später nicht über den Amoniakgestank beschweren und die Miete kürzen können, da Ihnen dieser besondere Umstand bei Vertragsabschluß bekanntgegeben wurde. Die neue, von Dritter Seite bekanntgewordene Information, dass direkt angrenzend auf der Ihnen als Pferdeweide ausgewiesenen Fläche ein komplettes Neubaugebiet mit 10 Häusern entsteht, hat keinen Einfluß auf Ihren Mietvertag, da hinsichtlich künftiger Nachbarbebauung im Mietvertag keinerlei Zusicherungen abgegeben wurden. Vermieter und Maklerin haben sich Ihnen gegenüber völlig richtig verhalten, indem man bei Vertragsabschluß versichert hat, dass Sie einen schönen Blick auf Pferde haben werden. Sie haben weder einen Anspruch auf die Fortsetzung der Pferdhaltung noch auf die Unterbindung der Baumaßnahmen, da diese Ihren Vertrag nicht berühren. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Mietverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen und sich etwas mit dauerhaftem Blick auf Pferde ohne Neubaumaßnahmen in der Nachbarschaft zu suchen.

Danke für die bisherigen Antworten.

Dies wäre auch unsere Sichtweise, wäre hier nicht explizit von uns die Frage gewesen, ob hier etwas geplant ist oder die Wiese weiterhin Bestand haben würde. Hier wurde uns von der Maklerin (obwohl der Umstand Ihr dort bereits bekannt war) ausdrücklich (allerdings nur mündlich im Gespräch) versichert, dass hier kein Baugebiet geplant ist.

Unabhängig hiervon müßten wir zumindest gegen dem Vermieter ein Mietminderungsrecht wegen dauerhafter Geräuschbelästigung während der Bauzeit haben?

In welcher Höhe wird soetwas angesetzt?

Herzlichzen Dank vorab

Sie haben kein Minderungsrecht! Alles andere wurde bereits vorgetragen. Die Maklerin kennt nicht die baurechtliche Entwicklung oder Planung. So etwas gehört nicht zum Umfang der Maklertätigkeit bei der Mietvermittlung. Sie haftet nur für die Zusicherungen, die sie Ihnen gegenüber im Exposé gemacht hat. Steht da etwas drin, was die Pferdewiese und deren Fortbestand ohne Nachbarbebauung dokumentiert, haben Sie einen Ansatzpunkt gegenüber der Maklerin; keinesfalls jedoch gegenüber Ihrem Vermieter!

Hallo
Leider bin ich kein Profi in solchen Angelegenheiten
und das das eine Frechheit ist steht ja außer frage.
Hoffe das Sie hier ganz viel Hilfe bekommen und mit einem Positivem Ende rechnen können…
LG

Hallo, Maklerin und Vermieter haben der Immobilie eine Eigenschaft zugesichert (freier Blick), die diese bald nicht mehr haben wird. Die Maklerin hat gegen das maklerrecht verstoßen, der Vermieter gegen den Grundsatz der Aufrichtigkeit vor Vertragsabschluß. Da beiden der Baubeginn bekannt war bzw. hätte bekannt sein müssen, und diese trotzdem mit der „freien Sicht auf eine Pferdekoppel“ geworben haben, können diese zur Rechenschaft gezogen werden. Ich rate Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt zu befragen, z.B. im Internet googeln, dort erhält man Adressen von Rechtsanwälten, die auf Maklerrecht spezialisiert sind und dann per Telefon verbindliche Rechtsauskunft erteilen.-
Abgerechnet wird sodann nach Takten über die Telefonrechnung. Es dürfte etwa 50,-- Euro kosten. Letztendlich wird dies den Baubeginn zwar nicht verhindern, Sie haben evtl. aber einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, u.U. sogar ein Sonderkündigungsrecht.- Gruß, Achim