Wird das Leitungrecht der Gemeinde durch Aufschütten beinträchtigt?

Guten Tag liebe Wer-Weiss-Was-Fachperson,
auf unserem Grundstück verlaufen Wasserleitungen zu den beiden Nachbargrundstücken. Die Gemeinde hat deshalb im Grundbuch ein Leitungsrecht eingetragen. Der vom Leitungsrecht betroffene Streifen verläuft auf einer Breite von 2,5m über die ganze Breite am Südrand unseres Grundstücks (18m).
Nun möchten wir, da das Gelände leicht abfällt, den südlichen Teil (inkl. Streifen mit Leitungsrecht) rund 80 cm aufschütten, mit einer Trockensteinmauer (Granitsteine ca. 40*40*40) abstützen und mit Rasen und kleineren Stauden/Weidenhäuschen bepflanzen. Dazu müssten zusätzlich die Schachtdeckel (5 Stück) hochgesetzt werden. Nach einem Gespräch mit dem Hauptamtsleiter habe ich nun negativen Bescheid bekommen: „Wir müssen aus Gründen der Betriebsicherheit der öffentlichen Versorgung auf die Einhaltung der Regelungen in der Dienstbarkeit bestehen.“
Die Dienstbarkeit besagt, dass wir auf besagtem Streifen „keine Verrichtungen oder Anpflanzungen vornehmen oder Anlagen erstellen, durch die der Bestand oder der Betrieb vorbenannter Leitungen beeinträchtigt oder gefährdet wird.“
Die Betriebssicherheit wird jedoch nicht beeinträchtigt. Die Leitungen sind ja sogar noch besser geschützt. Zudem lässt sich die Trockensteinmauer mit einem Bagger jederzeit entfernen. Es besteht also meines Erachtens kein Problem für Wartung und Unterhalt. Fühle mich ziemlich kalt abgewischt nach dieser Antwort.
Wie ist die rechtliche Lage in einem solchen Fall? Wo finde ich Hinweise darüber, was ich tatsächlich darf und was nicht?

Ich danke im Voraus für Ihr Mitdenken und freue mich sehr auf jede Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
D. Widmer

Hallo.
Leider kann ich hier gar nicht weiterhelfen.
Aber ich denke, der Hauptamtsleiter bleibt im Recht.
Und die Dienstbarkeit sagt bereits alles, und zwar genau entgegen, zu dem was ihr vorhabt.Keine Verrichtung.Keine Anpflanzung.
Freundliche Grüße

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Sehr geehrter Herr Widmer,
leider kann ich Ihnen bei Fragen zum Grundstücksrecht nicht weiterhelfen weiterhin viel Glück und Geduld bei Ihrer Angelegenheit

Sehr geehrter Herr Widmer,
leider kann ich Ihnen bei Fragen zum Grundstücksrecht nicht
weiterhelfen weiterhin viel Glück und Geduld bei Ihrer
Angelegenheit

Danke, wir bleiben dran.

D. Widmer

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruss

D. Widmer

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Hallo,

da habe ich leider überhaupt keine Kenntnisse, und kann Ihnen nur empfehlen, einen Fachanwalt zu konsultieren.

MfG - Veit Wagner (Vorsitzender)

Hallo Herr Wagner,

vielen Dankf für ihre Antwort.
Die Angelegenheit konnte ich durch Mithilfe und Gespräche mit den richtigen Personen zu einem guten Ende bringen. Ein Kompromiss erlaubte eine für alle Beteiligten gangbare Lösung:
Ein Gemeinderatsmitglied und der Bauamtsleiter haben in Absprache mit dem Planungsbüro, dass für die Erschliessung zuständig war, den Bürgermeister überzeugt, dass eine Aufschüttung kein Problem darstellt, so lange ich selber die Mehrkosten für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Trockenmauer bezahle. Die Schachtdeckel wurden ausgespart, sind also noch immer auf Originalhöhe. Nicht schön anzusehen, aber erträglich.
Ich bin froh, dass ich keinen Anwalt brauchte.

Mit freundlichen Grüssen

D. Widmer

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Hallo

Die Angelegenheit konnte ich durch Mithilfe und Gespräche mit den richtigen Personen zu einem guten Ende bringen. Ein Kompromiss erlaubte eine für alle Beteiligten gangbare Lösung:
Ein Gemeinderatsmitglied und der Bauamtsleiter haben in Absprache mit dem Planungsbüro, dass für die Erschliessung zuständig war, den Bürgermeister überzeugt, dass eine Aufschüttung kein Problem darstellt, so lange ich selber die Mehrkosten für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Trockenmauer bezahle. Die Schachtdeckel wurden ausgespart, sind also noch immer auf Originalhöhe. Nicht schön anzusehen, aber erträglich.
Ich bin froh, dass ich keinen Anwalt brauchte.

Mit freundlichen Grüssen

D. Widmer