Guten Tag liebe Wer-Weiss-Was-Fachperson,
auf unserem Grundstück verlaufen Wasserleitungen zu den beiden Nachbargrundstücken. Die Gemeinde hat deshalb im Grundbuch ein Leitungsrecht eingetragen. Der vom Leitungsrecht betroffene Streifen verläuft auf einer Breite von 2,5m über die ganze Breite am Südrand unseres Grundstücks (18m).
Nun möchten wir, da das Gelände leicht abfällt, den südlichen Teil (inkl. Streifen mit Leitungsrecht) rund 80 cm aufschütten, mit einer Trockensteinmauer (Granitsteine ca. 40*40*40) abstützen und mit Rasen und kleineren Stauden/Weidenhäuschen bepflanzen. Dazu müssten zusätzlich die Schachtdeckel (5 Stück) hochgesetzt werden. Nach einem Gespräch mit dem Hauptamtsleiter habe ich nun negativen Bescheid bekommen: „Wir müssen aus Gründen der Betriebsicherheit der öffentlichen Versorgung auf die Einhaltung der Regelungen in der Dienstbarkeit bestehen.“
Die Dienstbarkeit besagt, dass wir auf besagtem Streifen „keine Verrichtungen oder Anpflanzungen vornehmen oder Anlagen erstellen, durch die der Bestand oder der Betrieb vorbenannter Leitungen beeinträchtigt oder gefährdet wird.“
Die Betriebssicherheit wird jedoch nicht beeinträchtigt. Die Leitungen sind ja sogar noch besser geschützt. Zudem lässt sich die Trockensteinmauer mit einem Bagger jederzeit entfernen. Es besteht also meines Erachtens kein Problem für Wartung und Unterhalt. Fühle mich ziemlich kalt abgewischt nach dieser Antwort.
Wie ist die rechtliche Lage in einem solchen Fall? Wo finde ich Hinweise darüber, was ich tatsächlich darf und was nicht?
Ich danke im Voraus für Ihr Mitdenken und freue mich sehr auf jede Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
D. Widmer