Hallo,
die Maklerschule scheint hier aber nicht Bände zu sprechen?
Wenn im Notarvertrag steht: Besitz Nutzen Lasten gehen über
mit dem Vertragsdatum, muss der Käufer die Versicherung
anteilmässig erstatten oder jedoch ab dem Datum des Übergangs
s.o…mfG die-maklerschule.de H.Zamzow 06841/980030
ist es nicht vielmehr so, dass nach dem Verkauf des Hauses, der Immobilie der Käufer und auch die Versicherungsgesellschaft ein Kündigunsrecht, wurde die Kündigung von einer dieser Parteien ausgesprochen, haftet nur noch der Verkäufer für den Versicherungsbeitrag gegenüber der Versicherung! und zwar bis zum Übergang, bzw. Eintragung ins Grundbuch.
Nachdem man ein Haus gekauft hat, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Der Käufer wird ab der Eigentumsänderung im Grundbuch der neue Versicherungsnehmer. Zum selben Zeitpunkt werden damit auch die Rechten und Pflichten eines Versicherungsnehmers übertragen. Die Wohngebäudeversicherung kann nun den Versicherungsbeitrag sowohl von dem alten Eigentümer als auch von dem Erwerber einholen. Die Parteien haften sozusagen gesamtschuldnerisch.
Hat man den Hauskauf erfolgreich durchgeführt, muss man den Eigentumsübergang bei der Wohngebäudeversicherung schriftlich anzeigen.
Da aber sowohl Verkäufer und Käufer allem Anschein nach versäumt haben den Versicherer hierüber zu informieren, sollte ein Ausgleich der Versicherungsprämie zwischen den Verkaufsparteien stattfinden.
Gruß
BHShuber