Wohngebäudeversicherung - Verkäufer auszahlen oder nicht?!

Hallo Ihr Wer Weiss Was Experten,

mal angenommen ein Kollege hat eine Immobilie im Jahr 2013 gekauft. Nun kommt der Verkäufer in 2014 um die Ecke und hätte gerne Anteilig die Wohngebäudeversicherung in Bar zurück erstattet. Dem Kollegen ist bekannt, dass er die Wohngebäudeversicherung hätte kündigen müssen, da diese in den Besitz des Käufers übergeht. Ihm war aber nicht bewußt, dass er den Verkäufer hätte auszahlen müssen. Ist die Forderung des Verkäufers überhaupt rechtens oder ist die Versicherung mit Zahlung des Kaufpreises bestandteil des Gebäudes (ähnlich wie die Heizung und Co.)

Besten Dank im Vorfeld :smile:

Wenn im Notarvertrag steht: Besitz Nutzen Lasten gehen über mit dem Vertragsdatum, muss der Käufer die Versicherung anteilmässig erstatten oder jedoch ab dem Datum des Übergangs s.o…mfG    die-maklerschule.de H.Zamzow 06841/980030

Dem Kollegen ist bekannt, dass er die Wohngebäudeversicherung hätte kündigen müssen, da diese in den Besitz des Käufers übergeht.

Nein - die Versicherung geht nach Information des Verkäufers grundsätzlich in den Besitz des Käufers über.

Dieser kann dann nach Übertragung im Grundbuch, innerhalb von einem Monat den Vertrag kündigen und zwar zum Ende der nächsten Zahlungsperiode oder den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernehmen.

Gruß Merger

Hallo,

gekauft. Nun kommt der Verkäufer in 2014 um die Ecke und hätte gerne Anteilig die Wohngebäudeversicherung in Bar zurück

das hätte im Kaufvertrag geregelt werden müssen.

Wohngebäudeversicherung hätte kündigen müssen, da diese in den Besitz des Käufers übergeht.

Die bereits bezahlte Prämie aber auch.

Ihm war aber nicht bewußt, dass er den Verkäufer hätte auszahlen müssen.

Das muß er nur, wenn das im Kaufvertrag drin steht.

Ist die Forderung des Verkäufers überhaupt rechtens

Ich würde sagen, nein.

oder ist die Versicherung mit Zahlung des Kaufpreises bestandteil des Gebäudes (ähnlich wie die Heizung und Co.)

So würde ich es sehen.

Gruß

Nordlicht

Kein Bargeld
Hi,

NIEMALS Zahlungen in Bar vornehmen.
Nur per Überweisung zahlen, und das auch nur nachdem alles andere SCHRIFTLICH geklärt wurde und zwar mit der Versicherung und dem Verkäufer.

MFG

Hallo,

die Maklerschule scheint hier aber nicht Bände zu sprechen?

Wenn im Notarvertrag steht: Besitz Nutzen Lasten gehen über
mit dem Vertragsdatum, muss der Käufer die Versicherung
anteilmässig erstatten oder jedoch ab dem Datum des Übergangs
s.o…mfG    die-maklerschule.de H.Zamzow 06841/980030

ist es nicht vielmehr so, dass nach dem Verkauf des Hauses, der Immobilie der Käufer und auch die Versicherungsgesellschaft ein Kündigunsrecht, wurde die Kündigung von einer dieser Parteien ausgesprochen, haftet nur noch der Verkäufer für den Versicherungsbeitrag gegenüber der Versicherung! und zwar bis zum Übergang, bzw. Eintragung ins Grundbuch.

Nachdem man ein Haus gekauft hat, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Der Käufer wird ab der Eigentumsänderung im Grundbuch der neue Versicherungsnehmer. Zum selben Zeitpunkt werden damit auch die Rechten und Pflichten eines Versicherungsnehmers übertragen. Die Wohngebäudeversicherung kann nun den Versicherungsbeitrag sowohl von dem alten Eigentümer als auch von dem Erwerber einholen. Die Parteien haften sozusagen gesamtschuldnerisch.

Hat man den Hauskauf erfolgreich durchgeführt, muss man den Eigentumsübergang bei der Wohngebäudeversicherung schriftlich anzeigen.

Da aber sowohl Verkäufer und Käufer allem Anschein nach versäumt haben den Versicherer hierüber zu informieren, sollte ein Ausgleich der Versicherungsprämie zwischen den Verkaufsparteien stattfinden.

Gruß

BHShuber