Wohnung über ZV erwerben - und nun?!?

Hallo!

Ich hatte mich vor einiger Zeit schon mal hier gemeldet (/t/fragen-zum-kauf-einer-etw/5165137

Danke & Gruß von Carmen

Finanzierungszusage von der Bank liegt vor. Wie erfahre ich
denn jetzt,ob ich sozusagen nur das, was ich
biete zzgl. der üblichen Kosten (Verfahren, Grundsteuern)
zahlen muss, oder ob da noch irgendwie was offen ist, was ich
dann sozusagen mitersteigere?

Du mußt die Grunderwerbssteuer einplanen, 3,5 % vom Kaufpreis.

Dass Du die Wohnung von innen angesehen hast ist ja gut und schön. Aber hat ein Fachmann nach der Baussubstanz geschaut, Keller, Dachboden, Fenster etc. ? Als Miteigentümer bist Du auch für die Gemeinschaftsbereich verantwortlich udn nicht jede Reparatur läßt sich aus der Instandhaltungsrücklage bezahlen.

Wenn es sich um eine ETW handelt, könnte noch Zahlungsverpflichtungen aus der Instandhaltung auf Dich zukommen. Das würde sich aus den Protokollen der Eigentümerversammlungen ergebn. Da Du den Eigentümer der Wohnung nicht kennst müßtest Du Dich an den Verwalter wenden, aber ob der Dir als Noch-nicht-Eigentümer Auskunft gibt, vermag ich nicht abzuschätzen.

Ja, die Wohngeldabrechnungen der letzten drei oder sogar vier Jahre habe ich und es war auch ein Bauing. mit bei der Besichtigung. Haben auch die Kellerräume besichtigt. Es sind keine offensichtlichen Baumängel vorhanden. Die Bausubstanz wurde im Verkehrswertgutachten auch bewertet. Whg ist aus den 90er-Jahren, also noch recht neu.

Aber ich weiß z.B., dass der Vorbesitzer sein Wohngeld nicht bezahlt hat. Im freien Verkauf hätten die Schulden übernommen werden müssen. Wie erfahre ich, ob die Wohnung schuldenfrei ist (Grundschuld?) und ich nur den gebotenen Preis und sonst nix bezahlen muss?

„Protokollen der Eigentümerversammlungen“ - da habe ich die letzten beiden auch inkl. der beschlüsse zu den derzeitigen umlagen.

Ich kann mich an den Fall noch erinnern.
Das erfährt man beim Termin, aber wenn eine Zusage einer Bank schon voliegt ist die Vermutung nahe, dass keine weitere Eintragungen im Grundbuch stehen bleiben.
Dies wird bei der Versteigerung als erstes verlesen. Also besser nicht zu spät kommen, und wie schon selbst festgestellt ein zwei Versteigerungen beobachten. Das am besten auch zeitnah damit sich die ersten Eindrücke setzen können.

Grüße

werden müssen. Wie erfahre ich, ob die Wohnung schuldenfrei
ist (Grundschuld?) und ich nur den gebotenen Preis und sonst

Natürlich ist die Wohnung nicht schuldenfrei, sonst würe sie wohl kaum versteigert. Aber die Schulden des Vorbesitzers brauchen Dich nicht zu interesseiren. Falls etwas im Grundbuch steht, sollte das im verkehrswertgutachten vermerkt sein.

Ansonsten bezahlst Du nur den Preis, für das zugeschlageen Gebot und die üblichen Gebühren.

danke!

ja, ich habe zwei termine, zu denen ich gehen werde, die vier wochen vorher sind (also in 2 wochen). ich habe halt so sachen gelesen, dass man evtl. schulden miterwerben kann. heißt: schulden 50.000, ich biete 50.000 und sitze dann plötzlich auf 100.000…

die ganze sache heißt wohl:

„Bestehen bleibende Rechte, also Rechte, die im Grundbuch bestehen bleiben und von demjenigen, der den Zuschlag erhält, übernommen werden müssen.“

Grüße von Carmen

Du mußt die Grunderwerbssteuer einplanen, 3,5 % vom Kaufpreis.

Da du lt Profil in Berlin lebst, beträgt die GrErwSt. 4,5%
Gruß N.

Hallo,
in Buechern gibts gespeichertes Wissen
so in der Art So ersteigere ich Richtig oder Die Zwangsversteigerung.
Schau mal, was Deine Leihbibliothek so hat oder besorgen kann.

Uebrigens sollte man genaue Vorstellung vorher haben, was zu tun ist, wenn jemand mehr bietet, wie lange geht man mit, was ist das Objekt wert. Die Entscheidung faellt im Gericht in wenigen Minuten und will vorbereitet sein.
Beispiel Du bietest 150ooo und jemand danach 170ooo. Sag in 2 Minuten, kannst Du 175ooo? Wieviel noch? Alles mit Deiner Bank vorher abgesprochen?
Gruss Helmut

danke!

ja, ich habe zwei termine, zu denen ich gehen werde, die vier
wochen vorher sind (also in 2 wochen). ich habe halt so sachen
gelesen, dass man evtl. schulden miterwerben kann. heißt:
schulden 50.000, ich biete 50.000 und sitze dann plötzlich auf
100.000…

die ganze sache heißt wohl:

„Bestehen bleibende Rechte, also Rechte, die im Grundbuch
bestehen bleiben und von demjenigen, der den Zuschlag erhält,
übernommen werden müssen.“

nein, nicht ganz.
Dieser Passus beruht eher auf Abt. II des Grundbuches.
Das, worauf ein bieter achten muss, um nicht den o.g. Fall eintreten zu lassen ist wie folgt.
Oft nehmen Leute, die langsam am Limit sind mehrere Hypotheken bzw. Grundschulden auf. Diese werden im Grundbuch in Abt. III eingetragen.
Ich habe nicht selten erlebt das vier Grundschulden bestellt wurden.
Jetzt ist es entscheidend wer von denen die Versteigerung betreibt. Alle nachrangigen Forderungen werden danach weggekegelt.
Sollten wir, um dem Beispiel zu folgen, also vier Grundschulden haben und der zweitrangige zieht mit der Zwangsversteigerung die Notbremse, so würden alle Lasten dahinter, also 2,3 und 4 gelöscht. Die erste würde aber bestehen bleiben, und diese wird auch mit „erworben“.

Diese einzelheiten werden aber vom Rechspfleger vor der Versteigerung verlesen. Wenn man etwas nicht versteht, sollte und muss man Fragen.

Der o.g. Fall ist recht selten, und wenn eine Finanzierungszusage der Bank schon vorliegt gehe ich davon aus das diese das schon geprüft hat. Vor allem deswegen weil die erstrangige Schuld meist auch die grösste ist.

Grüße von Carmen

Grüße

War die in Berlin nicht 7%, ich weiss das es zumindest das einzige Bundesland ist, das nicht die 3,5 % hat…

Grüße

ah, ok - ich verstehe!

es gibt auf jeden fall noch weitere gläubiger neben der bank. die bank ist aber wohl hauptgläubiger. als ich vor ein paar monaten mal ein angebot gemacht habe an den immobilienvermittler, wurde mir gesagt, dass sie das angebot an die gläubigerbank weiterleiten würden. das war der bank aber zu niedrig.

da bedeutet jetzt also, wenn die bank gläubiger nr.1, also hauptgläubiger ist und ich das objekt ersteigern würde, dann verfallen sozusagen alle weiteren schulden der "neben"gläubiger bzw. ich habe damit dann nix am hut.

kann ich solche informationen auch schon vorher bekommen? gibt es eine akteneinsicht beim amtsgericht? ich bin ja in 14 tagen zu zwei anderen versteigerungen da, um mir mal eine vorstellung von dem ablauf zu machen. den immobilienvermittler möchte ich ungern fragen, um da nicht zuviel interesse zu zeigen möchte. sonst schicken die da nachher wen hin, der das gebot hochtreibt…

gruß
carmen

ah, ok - ich verstehe!

es gibt auf jeden fall noch weitere gläubiger neben der bank.
die bank ist aber wohl hauptgläubiger. als ich vor ein paar
monaten mal ein angebot gemacht habe an den
immobilienvermittler, wurde mir gesagt, dass sie das angebot
an die gläubigerbank weiterleiten würden. das war der bank
aber zu niedrig.

da bedeutet jetzt also, wenn die bank gläubiger nr.1, also
hauptgläubiger ist und ich das objekt ersteigern würde, dann
verfallen sozusagen alle weiteren schulden der
"neben"gläubiger bzw. ich habe damit dann nix am hut.

Ja, es ist üblich das die Erstrangige Schuld die grösste ist, und folglich auch zu erst nicht bedient werden kann. Betreibt also die Bank, die erstranig bestellt ist, so kegelt sie alle anderen weg, und du bekommst ein lastenfreies Grundbuch.

kann ich solche informationen auch schon vorher bekommen? gibt
es eine akteneinsicht beim amtsgericht? ich bin ja in 14 tagen
zu zwei anderen versteigerungen da, um mir mal eine
vorstellung von dem ablauf zu machen. den immobilienvermittler
möchte ich ungern fragen, um da nicht zuviel interesse zu
zeigen möchte. sonst schicken die da nachher wen hin, der das
gebot hochtreibt…

Nun, das steht im Grundbuch Abteilung III. Nicht selten werden Auszüge des Grundbuches im Gutachten abgebildet. Zumindest sagt aber der Gutachter etwas dazu, vielleicht noch mal den Wortlaut nachlesen im GA.
Einen Auszug des Grundbuches zu bekommen dürfte sehr schwer werden. Eigentlich steht es nur dem eingetragenem Eigentümer zu, kann man Herrn Kohl bedanken - bevor Reporter die Auszüge seines Anliegens haben wollten reichte das berechtigte Interesse hierfür auch aus.
Aber wenn Du eh bei Gericht bist würde ich bei dem Grundbuchamt vorbei schauen, gültigen Perso mitnehmen und die Einsicht verlangen. Nicht selten wird eine nette Frage auch erfüllt, wenn man überzeugend auftritt.
Der weg im Termin zu fragen steht frei, bzw wird es dort zu Anfang verlesen - also gut zuhören und nachfragen wenn man unsicher oder etwas unklar ist.
Kannst ja bei deinen zweit Testbesuchen drauf achten…

gruß
carmen

Grüße

Mal’s nicht an die Wand…sonst bringst du die Rot-Roten noch auf 'ne Idee.
Gruß n.