Wohnungskauf vor dem Scheidungstermin?

Mein Freund lässt sich nach 6 Jahren Ehe (2 gemeinsame Töchter, 7 und 4 Jahre) scheiden.Die Noch-Ehefrau hat die scheidung eingereicht. Da sich Beide in folgenden Punkten einig waren:
-Kinder bleiben bei ihr, Unterhalt zahlt er lt Düsseldorfer Tabelle
-auf Zugewinnausgleich wird verzichtet (da keiner von Beiden einen erheblichen Zugewinn hatte )
-auf den Versorgungsausgleich wird NICHT verzichtet.
schlug die Ehefrau vor, dass sie sich gemeinsam vertreten lassen um Kosten zu sparen. Inzwischen gibt es Streit um den versorgungsausgleich, sodass es sein kann, dass er sich doch einen Anwalt nimmt.

Nun will er sich noch vor der Scheidung eine günstige 4Z-Wohnung mit Garten (50 000Euro+10 000Euro Nebenkosten für Notar, Markler, Grunderwerbssteuer, Einbauküche und Umzugskosten) kaufen, in die er dann auch direkt einziehen will. Eigenkapital hat er nicht, aber er wird den Kredit vorraussichtlich trotzdem von der Bank kriegen, weil sein Verdienst reicht.
Das Angebot ist deshalb so günstig, weil es in dem Dorf außer Häusern, Wald und Wiesen nichts gibt. Für uns liegt die Wohnung sehr günstig(Arbeitsplatznah) und ist genau das, was wir suchen. Vergleichbare Wohnungen allerdings ohne Garten kosten hier zwischen 55 000 und 80 000Euro sodass es einfach schade wäre auf so eine Chance zu verzichten…

Meine Frage: solange wir vor der Scheidung keine große Arbeit zur Aufwertung der Wohnung reistecken ist er doch auf der sicheren Seite, falls sie von dem Kauf was mitkriegt und doch einen Zugewinnausgleich will, oder? Da er ja die gleiche Summe die er Gewinnt (durch den Wohnungserwerb) ja auch gleichzeitig der Bank schuldet. Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?

Die Wohnung hat sicherlich einen höheren Wert, der deutlich über dem Kaufpreis liegt. Wäre das ein Zugewinn? (Er will dort selbst wohnen).
(Zudem zahlt er insgesmmt 10000Euro Bafög ab, was ggf. ein negativer zugewinn wäre?)

Ganz herzlichen Dank schon mal!

  1. lebt er noch mit seiner Frau unter einem Dach, wenn ja …von Tisch und Bett getrennt?
    ab dem Zeitpunkt des Auszuges oder Start des Trennungsjahres, zählt nichts mehr zum ehelichen Zugewinn.

er soll sich auf jeden Fall einen eigenen Anwalt zuchen und alles durchrechnen lassen.

Schulden sind kein Zugewinn.

auf versorgungsausgleich kann man nicht verzichten ist ein Rechtsanspruch des Partners.
hat sie auch gearbeitet und zum Lebensunterhalt beigetragen ist sie Ihrem Mann genauso Versorgungsverpflichtet.
wenn streitigkeiten darüber entstehen , vom Scheidungsverfahren einfach abtrennen lassen.

gruss
Elke Fox

Hallo Jenny,

erst einmal: sich einigen mit nur einem Anwalt ist wirklich eine inteligente Lösung. Bei einer „normalen“ Scheidung verliert man oftmals sein gesamtes Vermögen. Darum sollte man wirklich versuchen, immer den Weg einer Einigung zu gehen, auch wenn manche Punkte vielleicht strittig sind.

Also, Versorgungsausgleich und Zugewinn sind zwei verschiedene Sachen. Über den Versorgungsausgleich kann man nicht streiten. Der wird vom Gericht, das die Scheidung ausspricht, zusammen mit den Rentenkassen beider Partner auf einer gesetzlichen Grundlage geregelt und entschieden.

Der Zugewinn wird zwischen den Ex-Partnern geklärt über eine Vereinbarung oder über die Anwälte. Allerdings ist eine Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern über den Zugewinn nicht bindend, sollte diese nicht noratiell beurkundet sein. Zudem braucht das Gericht diese Vereinbarung über den Zugewinn nicht anzuerkennen, sollte es hier eine Benachteiligung eines Ex-Partners sehen.
Der Zugewinn wird berechnet vom Stichtag der standesamtlichen Hochzeit bis zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages eines Partners an die Gegenseite. Vermögen oder auch Schulden, welches beide eingebracht haben am Stichtag der Hochzeit, alles, was beide erwirtschaftet haben während der Ehe und alles, was an dem Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages auf den jeweiligen Namen Bestand hatte, wird miteinander verrechnet. Nur diese Zeiten und die Zahlen an den Stichtagen sind ausschlaggebend für den Zugewinn. Je nachdem haben beide zu teilen oder der eine an den anderen zu zahlen. Alle Zahlen werden dem Gericht vorgelegt und vor dem Scheidungsspruch entschieden. Ist der Zugewinn vor dem Scheidungsspruch nicht zu klären, kann dieses Verfahren auch aus dem Scheidungsverfahren herausgenommen werden und das Gericht kann sein Urteil auch erst nach der Scheidung aussprechen.

Sollte sich dein Freund nun eine Wohnung kaufen wollen, hat dieses mit dem Zugewinn nichts mehr zu tun, sollte er den Scheidungsantrag bereits erhalten haben. Es ist also müßig, sich Gedanken zu machen, wie man evtl. den Zugewinn für den Ex-Partner negativ korrigieren oder die Unterhaltszahlungen für die Kinder mindern kann. Sollte das Gericht diesen Eindruck erhalten, wird das mit Sicherheit natürlich auch Folgen für deinen Freund haben.

Das, auf was er achten muss, sind seine Unterhaltsverpflichtungen nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier sollte er auch nicht versuchen, irgendwelche Gelder nicht zahlen zu wollen oder zu können. Seine Kinder bekommen das Geld. Und wenn ihm seine Kinder wichtig sind, sollte er hier auch keine Möglichkeiten suchen, um irgendwo Beträge klein zu rechnen. Er ist verpflichtet, nach seinem Einkommen den Unterhalt zu zahlen. Kauft er sich eine Wohnung, so kann man seine Kinder nicht dafür verantwortlich machen. Hier kann er lediglich die Zinsen des Kredits sich anrechnen lassen. Wenn er sich diese Wohnung kaufen möchte, so ist das seine persönliche Sache. Sollte er den Unterhalt nicht zahlen, laufen sich diese als Schulden auf. Hier läßt kein Gericht mit sich reden, dass Unterhalt für ein Kind nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Das sollte er unbedingt bei seinem Wohnungskauf mit einberechnen. Sollte er durch den Wohnungskauf nicht mehr genügend Geld für den Unterhalt zur Verfügung haben, wird das Gericht ihn dazu verdonnern, zusätzlich arbeiten zu gehen, um den Kindesunterhalt aufzubringen.

Davon mal abgesehen sollte die Zahlung des Kindesunterhalts selbstverständlich sein. Ein Kind großzuziehen ist wesentlich mehr und kostenaufwendiger, als der Betrag des Kindesunterhalts, der nur für das allernötigste eines Kindes im Monat berechnet wurde.

Im übrigen sollte man sehen, dass man einen Abschluss findet und nicht versuchen, durch irgendwelche finanziellen Spielchen eine Scheidung in die Länge zu ziehen. Am Ende wird alles ganz schnell mehr kosten, als man sich gedacht hat. Jeder Anwalt wird an dem jeweiligen Streitwert des Verfahrens prozentual beteiligt. Dass ein Anwalt nicht nein sagt, wenn er einen Auftrag bekommt, den Ex-Partner unter Druck zu setzen, liegt auf der Hand. Auch, wenn nichts dabei herauskommen würde. Jeder Anwalt muss sich sein Geld verdienen. Und ist ein Streitwert eines Verfahrens hoch, z. B. eine Immobilie, so wird auch sein Anteil seines Honorars dementsprechend hoch sein.

Ich kann nur raten, auch weiterhin sich im Guten zu einigen und nicht zu versuchen, sich an gesetzlich festgelegten Sachlagen vorbei zu rechnen.

Alles Gute!

hallo,
ich kann dir nur ein Beispiel von mir erzählen.
Als ich vor 2 Jahren mein Haus wegen Zugewinn verkauft habe, die Käufer waren nicht verh. ,und er war noch nicht geschieden.bevor er unterschreib, fragte er den Notar , ob die 100.00€ und das Haus zum Zugewinn gehören…ich dachte damals, das kann ja wohl nicht sein, sowas klärt man doch vorher. kurz und schmerzlos sagte der Notar dann, das nichts in die Zugewinnmasse kommt…mehr kann ich leider nicht sagen

lisa

Hallo Jenny,
ich gehe davon aus, dass Ihr Freund bisher im gesetzlichen Güterstand (Gütergemeinschaft) mit seiner Nochfrau gelebt hat.
Es kommt also der Zugewinnausgleich zum Tragen. Das bedeutet dass die Anfangsvermögen zum Tag der standesamtlichen Eheschließung jeweils dem Scheidungswilligen Ehepartner verbleiben. Alles was während der Ehe an Schulden getilgt oder zur Haushaltsführung notwendige Ausgaben geleistet wurden, heben sich auf.
allein was zum Stichtag (ist Zustellung der Scheidungsklage, egal von wem) an Vermögen vorhanden ist, wird jeweils zur Hälfte geteilt. Das heisst wenn in Ihrem Fall die Scheidungsklage, die ja die Ehefrau eingereicht hat, dem Ehemann zugestellt wurde, zählt genau dieser Stichtag zur Teilung des Vermögens. Es ist also dann ziemlich egal was ihr Freund danach alles an Immobilien oder sonstigem Vermögen anschafft, es ändert nichts mehr am Zugewinn, da der Tag der Zustellung der Scheidungsklage zählt. Auch kann die Ehefrau eventuell vorher bekanntes Vermögen zur Hälfte einklagen, wenn sie den Verdacht hat, der Ehemann hat Vermögen absichtlich verschwinden lassen um den Zugewinnausgleich nicht zahlen zu müssen. Wenn es bereits eine unterschriebene notarielle Trennungsurkunde gibt, in der jeder auf den Zugewinnausgleich verzichtet hat, muss das Vermögen bereits geteilt worden sein, sonst wird kein Notar oder Anwalt der Welt sich darauf einlassen.
Der Trennungsunterhaltsanspruch der Nochfrau bezieht sich auf 2 Jahre ab dem Tag der Trennung. Der Unterhaltsanspruch für die Kinder beginnt ebenfalls am Tag der Trennung.
Was das Bafög angeht, so wird die Restschuld vom Endvermögen abgezogen und das Vermögen im Rahmen des Zugewinns dann erst geteilt.
Alles Gute

Hallo,
leider kann ich hier nicht helfen; es tut mir leid. Da aber kein Vermögen reinfließt und die Wohnung voll finanziert werden soll, ist ja erst einmal kein Vermögen vorhanden. Und wenn Sie beide gemeinsam kaufen, dann gehören 50% der Wohnung Ihnen und können nicht in den Zugewinn fallen. Für den Wohnungskauf brauchen Sie einen Notar. Ich denke, der kann Ihnen sicher vorab schon die Frage bzgl. Zugewinnausgleich beantworten oder Ihnen eine Kaufkonstellation nennen, damit Sie hier kein Problem haben. Alles Gute!

Hallo ich bin kein Anwalt, aber vielleicht hilft es:

  • Grundsätzlich mit einem Anwalt klären, da zu
    kompliziert. Ein Anwalt rechnet granular, wie das
    mit den Euros ist.
  • Nichts an der Frau vorbei machen. Sie bekommt es
    garantiert mit.
  • Wenn die Wohnung einen Wert größer als der Kaufpreis
    hat, dann ist schon das ein Zugewinn.

Viele Grüße
Thommy

Gütertrennung mit sofortiger Wirkung vereinbaren.
Alternativ mit dem Kauf warten.

der Versorgungsausgleich wird vom Gericht bestimmt, da lohnt es nicht zu streiten, Die Vorgaben sind klar und eindeutig.

viel Erfolg und wenig Ärger.

MfG
EJM

Mein Freund lässt sich nach 6 Jahren Ehe (2 gemeinsame
Töchter, 7 und 4 Jahre) scheiden.Die Noch-Ehefrau hat die
scheidung eingereicht. Da sich Beide in folgenden Punkten
einig waren:
-Kinder bleiben bei ihr, Unterhalt zahlt er lt Düsseldorfer
Tabelle
-auf Zugewinnausgleich wird verzichtet (da keiner von Beiden
einen erheblichen Zugewinn hatte )
-auf den Versorgungsausgleich wird NICHT verzichtet.
schlug die Ehefrau vor, dass sie sich gemeinsam vertreten
lassen um Kosten zu sparen. Inzwischen gibt es Streit um den
versorgungsausgleich, sodass es sein kann, dass er sich doch
einen Anwalt nimmt.

Nun will er sich noch vor der Scheidung eine günstige
4Z-Wohnung mit Garten (50 000Euro+10 000Euro Nebenkosten für
Notar, Markler, Grunderwerbssteuer, Einbauküche und
Umzugskosten) kaufen, in die er dann auch direkt einziehen
will. Eigenkapital hat er nicht, aber er wird den Kredit
vorraussichtlich trotzdem von der Bank kriegen, weil sein
Verdienst reicht.
Das Angebot ist deshalb so günstig, weil es in dem Dorf außer
Häusern, Wald und Wiesen nichts gibt. Für uns liegt die
Wohnung sehr günstig(Arbeitsplatznah) und ist genau das, was
wir suchen. Vergleichbare Wohnungen allerdings ohne Garten
kosten hier zwischen 55 000 und 80 000Euro sodass es einfach
schade wäre auf so eine Chance zu verzichten…

Meine Frage: solange wir vor der Scheidung keine große Arbeit
zur Aufwertung der Wohnung reistecken ist er doch auf der
sicheren Seite, falls sie von dem Kauf was mitkriegt und doch
einen Zugewinnausgleich will, oder? Da er ja die gleiche Summe
die er Gewinnt (durch den Wohnungserwerb) ja auch gleichzeitig
der Bank schuldet. Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?

Die Wohnung hat sicherlich einen höheren Wert, der deutlich
über dem Kaufpreis liegt. Wäre das ein Zugewinn? (Er will dort
selbst wohnen).
(Zudem zahlt er insgesmmt 10000Euro Bafög ab, was ggf. ein
negativer zugewinn wäre?)

Ganz herzlichen Dank schon mal

Hallo Jenny
Entschuldigung das ich erst jetzt Antworte.
Ich würde mit dem kauf warten.
Ich kann nicht sagen ob der kauf mit rein gerechnet wird,weil der kauf ja noch während der Ehe erfolgen würde.
Aber das kann euch ein Anwalt sagen.Ich bin auch der Meinung das jeder sein eigen Anwalt für die Scheidung haben sollte,da es bei einer immer ums Geld geht und da hört nun mal die Freundschaft auf.
Ich hoffe das ich helfen konnte.
Gruß Seppel42

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen,am besten einen Experten antworten lassen!!
Viel Glück