Hallo Jenny,
erst einmal: sich einigen mit nur einem Anwalt ist wirklich eine inteligente Lösung. Bei einer „normalen“ Scheidung verliert man oftmals sein gesamtes Vermögen. Darum sollte man wirklich versuchen, immer den Weg einer Einigung zu gehen, auch wenn manche Punkte vielleicht strittig sind.
Also, Versorgungsausgleich und Zugewinn sind zwei verschiedene Sachen. Über den Versorgungsausgleich kann man nicht streiten. Der wird vom Gericht, das die Scheidung ausspricht, zusammen mit den Rentenkassen beider Partner auf einer gesetzlichen Grundlage geregelt und entschieden.
Der Zugewinn wird zwischen den Ex-Partnern geklärt über eine Vereinbarung oder über die Anwälte. Allerdings ist eine Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern über den Zugewinn nicht bindend, sollte diese nicht noratiell beurkundet sein. Zudem braucht das Gericht diese Vereinbarung über den Zugewinn nicht anzuerkennen, sollte es hier eine Benachteiligung eines Ex-Partners sehen.
Der Zugewinn wird berechnet vom Stichtag der standesamtlichen Hochzeit bis zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages eines Partners an die Gegenseite. Vermögen oder auch Schulden, welches beide eingebracht haben am Stichtag der Hochzeit, alles, was beide erwirtschaftet haben während der Ehe und alles, was an dem Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages auf den jeweiligen Namen Bestand hatte, wird miteinander verrechnet. Nur diese Zeiten und die Zahlen an den Stichtagen sind ausschlaggebend für den Zugewinn. Je nachdem haben beide zu teilen oder der eine an den anderen zu zahlen. Alle Zahlen werden dem Gericht vorgelegt und vor dem Scheidungsspruch entschieden. Ist der Zugewinn vor dem Scheidungsspruch nicht zu klären, kann dieses Verfahren auch aus dem Scheidungsverfahren herausgenommen werden und das Gericht kann sein Urteil auch erst nach der Scheidung aussprechen.
Sollte sich dein Freund nun eine Wohnung kaufen wollen, hat dieses mit dem Zugewinn nichts mehr zu tun, sollte er den Scheidungsantrag bereits erhalten haben. Es ist also müßig, sich Gedanken zu machen, wie man evtl. den Zugewinn für den Ex-Partner negativ korrigieren oder die Unterhaltszahlungen für die Kinder mindern kann. Sollte das Gericht diesen Eindruck erhalten, wird das mit Sicherheit natürlich auch Folgen für deinen Freund haben.
Das, auf was er achten muss, sind seine Unterhaltsverpflichtungen nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier sollte er auch nicht versuchen, irgendwelche Gelder nicht zahlen zu wollen oder zu können. Seine Kinder bekommen das Geld. Und wenn ihm seine Kinder wichtig sind, sollte er hier auch keine Möglichkeiten suchen, um irgendwo Beträge klein zu rechnen. Er ist verpflichtet, nach seinem Einkommen den Unterhalt zu zahlen. Kauft er sich eine Wohnung, so kann man seine Kinder nicht dafür verantwortlich machen. Hier kann er lediglich die Zinsen des Kredits sich anrechnen lassen. Wenn er sich diese Wohnung kaufen möchte, so ist das seine persönliche Sache. Sollte er den Unterhalt nicht zahlen, laufen sich diese als Schulden auf. Hier läßt kein Gericht mit sich reden, dass Unterhalt für ein Kind nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Das sollte er unbedingt bei seinem Wohnungskauf mit einberechnen. Sollte er durch den Wohnungskauf nicht mehr genügend Geld für den Unterhalt zur Verfügung haben, wird das Gericht ihn dazu verdonnern, zusätzlich arbeiten zu gehen, um den Kindesunterhalt aufzubringen.
Davon mal abgesehen sollte die Zahlung des Kindesunterhalts selbstverständlich sein. Ein Kind großzuziehen ist wesentlich mehr und kostenaufwendiger, als der Betrag des Kindesunterhalts, der nur für das allernötigste eines Kindes im Monat berechnet wurde.
Im übrigen sollte man sehen, dass man einen Abschluss findet und nicht versuchen, durch irgendwelche finanziellen Spielchen eine Scheidung in die Länge zu ziehen. Am Ende wird alles ganz schnell mehr kosten, als man sich gedacht hat. Jeder Anwalt wird an dem jeweiligen Streitwert des Verfahrens prozentual beteiligt. Dass ein Anwalt nicht nein sagt, wenn er einen Auftrag bekommt, den Ex-Partner unter Druck zu setzen, liegt auf der Hand. Auch, wenn nichts dabei herauskommen würde. Jeder Anwalt muss sich sein Geld verdienen. Und ist ein Streitwert eines Verfahrens hoch, z. B. eine Immobilie, so wird auch sein Anteil seines Honorars dementsprechend hoch sein.
Ich kann nur raten, auch weiterhin sich im Guten zu einigen und nicht zu versuchen, sich an gesetzlich festgelegten Sachlagen vorbei zu rechnen.
Alles Gute!