Wohnungsverkauf: Innenaustattung per Privatverkauf / Wann Zahlung?

Guten Tag!

Wenn man bei einem Wohnungsverkauf die Küche, Badezimmerschränke und weitere Austattungen separat über einen Privatvertrag verkauft, wann sollte hier die Zahlung erfolgen, damit der Verkäufer sich dem Geld sicher ist.
Vor dem Notartermin? Damit nicht der Käufer beim unterschrieben Notarvertrag plötzlich sagt, er nimmt nur die Wohnung und nicht den zusätzlich vereinbarten Inhalt.
Kann man das irgendwie in dem Privatvertrag festhalten?

Wie sollte hier vorgegangen sein, damit es sicher ist.

Mit freundlichem Gruß

Moin,

Privatvertrag verkauft, wann sollte hier die Zahlung erfolgen, damit der Verkäufer sich dem Geld sicher ist.

ich würde sagen, mit der Übergabe des Objektes. Man kann im Notarvertrag vereinbaren, dass das Objekt erst übergeben wird, wenn die Zahlung aus dem Privatvertrag geleistet wurde.

Vor dem Notartermin?

Das würde ich als Käufer nicht akzeptieren. Es könnte sein, dass der Verkauf platzt und dann ist der Verkäufer sein Geld los.

Kann man das irgendwie in dem Privatvertrag festhalten?

Ja, kann man. So reinschreiben, wie man es haben möchte und es für beide annehmbar ist.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Wenn man bei einem Wohnungsverkauf die Küche,
Badezimmerschränke und weitere Austattungen separat über einen
Privatvertrag verkauft, wann sollte hier die Zahlung erfolgen,
damit der Verkäufer sich dem Geld sicher ist.

Wie sollte hier vorgegangen sein, damit es sicher ist.

Was spricht gegen eine Aufnahme in den notariellen Kaufvertrag?

Gruß
Jörg Zabel

Notarkosten und Grunderwerbsteuer

vnA

Hallo,

Notarkosten und Grunderwerbsteuer

In die Grunderwerbsteuer fliesst es nicht mit ein (war ein Tipp vom Steuerberater, ich hab es schon so gemacht).
Wie hoch könnten die Mehrkosten beim Notar sein? Ich denke, man kann sie unter „überschaubar“ eintüten.

Gruß
Jörg Zabel

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Vor dem Notartermin?

Das würde ich als Käufer nicht akzeptieren. Es könnte sein,
dass der Verkauf platzt und dann ist der Verkäufer sein Geld
los

Sähe ich als Käufer auch so.

Umgekehrt, wenn der Käufer unbedingt die paar Mark fuffzich an Steuern und Gebühren sparen will, indem er beweglichen Sachen aus dem Kaufpreis rausrechnen will, soll er sich eine andere Wohnung suchen. Ein Immobilienverkauf ist aufwändig genug, da brauch ich als Verkäufer nicht noch solche Sperenzchen.

Hallo,
im Prinzip hast Du dir die Frage bereits selbst beantwortet:

Damit nicht der Käufer beim
unterschrieben Notarvertrag plötzlich sagt, er nimmt nur die
Wohnung und nicht den zusätzlich vereinbarten Inhalt.

Der Möbelkauf ist also eine Bedingung des Wohnunungskaufes - keine Möbel, keine Wohnung. ALLE Bedingungen des Wohnungskaufes MÜSSEN aber in den Notarvertrag aufgenommen werden, Nebenabreden sind nicht zulässig - der Vertrag ist sonst nichtig.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/hin…

Kann man das irgendwie in dem Privatvertrag festhalten?

Nur, wenn der Möbelkauf tatsächlich losgelöst vom Wohnungskauf über die Bühne geht.

Wie sollte hier vorgegangen sein, damit es sicher ist.

Gegenfrage: Warum sollte der Käufer das Risiko eingehen, mit einem Hafen alter Möbel dazustehen, aber die Wohnung nicht zu bekommen?

Gruß,
Max