Beschlussfähigkeit der Bundesversammlung

Hallo zusammen! Ich würde gerne wissen wann die Bundesversammlung die den Bundespräsidenten wählt beschlussfähig ist.

Vielen Dank schon einmal im vorraus

Hi,

meine Meinung als juristischer Laie ist, dass die Beschlussfähigkeit wie im Bundestag geregelt ist, weil http://bundesrecht.juris.de/bpr_swahlg/__8.html und im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung keine Angaben zur beschlussfähigkeit gemacht sind. Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung ist ja die Wahl des Bundespräsidenten.

Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind http://www.bundestag.de/service/glossar/B/beschl_fae…

Demzufolge müßten mehr als die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung anwesend sein, damit dei Bundesversammlung beschlussfähig ist. Laut http://www.wahlrecht.de/lexikon/bundesversammlung.html müßten das 623 sein - Gesamtzahl 1244, Hälfte ist 622, mehr als die Hälfte - 623.

die Franzi

Hallo,
nach Art 54 Abs. 6 GG braucht man in den ersten beiden Wahlgängen die Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung, daher müssen da mindestens die Hälfte plus einer da sein, im dritten Wahlgang ist das nicht mehr nötig.
Das Bundesgesetz nach Abs. 7 ist nach meiner (alten) Ausgabe des GG im Bundesgesetzblatt I S. 230 zu finden. Da steht das sicher genauer drin, aber ich bin jetzt zu faul das zu suchen.

Cu Rene