Kindergartenbildungsgesetz NRW (KIBIZ)

Hallo,

wir haben folgendes Problem. In NRW tritt zum 01.08.2008 das neue KIBIZ in Kraft. Unsere Tochter kommt im nächsten Jahr in den Kindergarten. Unser Problem ist, dass wir 200m hinter der Grenze Nordrhein Westfalens in Niedersachsen wohnen. Im KIBIZ ist aber geregelt, dass Kindergärten in NRW nur noch Kinder mit Hauptwohnsitz in NRW aufnehmen dürfen.
Der bislang für uns zuständige Kindergarten (allerdings auf NRW Seite) liegt nahezu vor der Haustüre.
Der von uns aus nächste Kindergarten auf Niedersächsischer Seite liegt 8 km weit weg (und dazu noch in der entgegengesetzten Richtung zu unseren Arbeitsstellen).
Bislang hätte man unsere Tochter morgens auf dem Weg zur Arbeit mitnehmen und am Kindergarten absetzen können.
Da wir ja nun in NRW nicht mehr aufgenommen werden dürfen, habe ich die Frage, was man tun könnte, um den uns nicht zumutbaren Weg in den Niedersächsischen Kindergarten weit weg ersparen zu können?
Die für uns zuständige Gemeinde/Stadt hat schon signalisiert, dass Ausgleichzahlungen an NRW von ihrer Seite nicht in Frage kommen.
Könnte man z.B. seinen Hauptwohnsitz zu nahen Verwandten in unmittelbarer NRW Nachbarschaft legen, obwohl man ja nicht wirklich umgezogen ist???
Was für Möglichkeiten gibt es noch?

Hallo,

vielleicht wäre es günstig, das am Rechtsbrett zu erörtern. Ich denke nicht, dass das ein Einzelfall ist.

mfg:smile:
rené

Hallo

Bislang hätte man unsere Tochter morgens auf dem Weg zur
Arbeit mitnehmen und am Kindergarten absetzen können.
Da wir ja nun in NRW nicht mehr aufgenommen werden dürfen,
habe ich die Frage, was man tun könnte, um den uns nicht
zumutbaren Weg in den Niedersächsischen Kindergarten weit weg
ersparen zu können?

Dieser Weg ist nicht nur für euch unzumutbar, sondern auch für das Kind. Es soll mit dem Kindergartenbesuch ja auch ein Umfeld geschaffen werden von Kinderfreundschaften, deren Pflege ja enorm erschwert wird, wenn die ausschließlich mit dem Auto zu erreichen sind.

Eigentlich sollte es nach ein oder zwei Jahren Kindergarten so sein, dass das Kind überall auf Bekannte trifft, wenn es mal durchs Dorf geht.

Die für uns zuständige Gemeinde/Stadt hat schon signalisiert,
dass Ausgleichzahlungen an NRW von ihrer Seite nicht in Frage
kommen.

Typisch.

Könnte man z.B. seinen Hauptwohnsitz zu nahen Verwandten in
unmittelbarer NRW Nachbarschaft legen, obwohl man ja nicht
wirklich umgezogen ist???

Wenn die Verwandten da mitmachen, dürfte das kein Problem sein. Allerdings bekommt ihr dann sämtliche wichtige Post nach da geschickt, das ist schon etwas lästig. Und ihr solltet ansonsten unauffällig bleiben, da das ja sonst bemerkt werden könnte.

Ich glaub aber auch nicht, dass es sehr sehr schlimm wäre, wenn das auffallen würde. Es kann natürlich sein, dass euer Kind dann den Kindergarten wechseln müsste; mittlerweile traue ich den Behörden sowas ohne weiteres zu.

Was für Möglichkeiten gibt es noch?

Wirklich umziehen?
Die Grenze verschieben?

Sonst keine Idee.

Natürlich könnte man mit dem Argument des Kindeswohls versuchen, den nahegelegenen Kiga-Platz bzw. Ausgleichzahlungen einzuklagen, aber ob das Aussicht auf Erfolg hätte?

Viele Grüße
Simsy