Osthoff gegen Freilassung eines Gefangenen?

http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FF…

Was denkt ihr?

Unwahrscheinlich

http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FF…

Was denkt ihr?

Ist unwahrscheinlich.
Der Begnadigungsakt braucht seine Zeit und in den paar Tagen wird so etwas nicht durchgezogen. Ausserdem wurden auch bei anderen Entführungen nach den schlechten Erfahrungen mit der frühen RAF keine Gefangenenfreilassungen vorgenommen.

Der jetzt entlassene Hamadi wurde nach 20 Jahren Haft entlassen (und vermutlich umgehend abgeschoben), was die vom Gericht festgelegte Minimumhaft darstellte.

Ausserdem ist hamadi ein Hizbolla-Angehöriger, der dürfte den Sunnitischen terror- und Entführergruppen mehr als wurscht gewesen sein.

Gruß
Mike

Hallo,

Der jetzt entlassene Hamadi wurde nach 20 Jahren Haft
entlassen (und vermutlich umgehend abgeschoben), was die vom
Gericht festgelegte Minimumhaft darstellte.

aber schon komisch, daß sich die Justizbehörden vor Weihnachten ausgerechnet mit der Freilassung eines Moslems beschäftigen, wo es doch so schön viele Christen gibt, die man anläßlich deren Freudenfestes freilassen könnte. Und: Ali Hamadi ist schon länger „im Verdacht“ als Verhandlungsmasse für einen eventuellen Gefangenenaustausch zu dienen. So war Ali Hamadi 2003 oder 2004 im Gespräch, für Ron Arad ausgetuscht zu werden, über den übrigens zufälligerweise am Wochenende ein Bericht auf Phoenix lief (daher ist mir die Sache mit dem Austausch auch wieder präsent).

Zurück zu Hamadi: Die Verurteilung fand 1989 statt, die Verhaftung 1987. Welche Mindeshaftverweildauer hat das Gericht denn wohl angeordnet? 18 Jahre? 16 Jahre? Hört sich für mich nicht nach Zahlen an, die einem so spontan einfallen. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was zwar - wie auch im Artikel ganz richtig erwähnt - nicht zwangsläufig eine Freilassung zu Lebzeiten ausschließt, aber doch zumindest etwas Behörden- und Gerichtsaktivität erfordert, wenn der Kollege dann doch mal freikommen soll.

Ausserdem ist hamadi ein Hizbolla-Angehöriger, der dürfte den
Sunnitischen terror- und Entführergruppen mehr als wurscht
gewesen sein.

Ahem, die gute Frau „ich schau mal, wie lange ich hier noch frei rumlaufen kann“ Osthoff wurde zunächst von einer gewerblichen Entführertruppe entführt, denen in der Tat das Schiksal der Herren Hamadi in Deutschland egal sein dürfte. Die Truppe hat Frau Osthoff dann im Sinne alter nahöstlicher Traditionen an einen anderen Verein weiterverkauft, der die Verhandlungen geführt hat. Nach allem was man so hört (Informationsfetzen aus den Berichten), konnte die BUndesregierung erst vor zwei Wochen den Kontakt zu den aktuellen Besitzern der Trophäe herstellen, was auch dafür spricht, daß sie weitergereicht worden war.

Ich für meinen Teil halte die Herstellung eines Zusammenhangs jedenfalls nicht für übermäßig abwegig.

Gruß,
Christian

Hallo,

Der jetzt entlassene Hamadi wurde nach 20 Jahren Haft
entlassen (und vermutlich umgehend abgeschoben), was die vom
Gericht festgelegte Minimumhaft darstellte.

aber schon komisch, daß sich die Justizbehörden vor
Weihnachten ausgerechnet mit der Freilassung eines Moslems
beschäftigen, wo es doch so schön viele Christen gibt, die man
anläßlich deren Freudenfestes freilassen könnte.

Ich hoffe mal, dass sich unser sekulärer Staat nicht von dem Glaubenssystem der Inhaftierten bei Entscheidungen zur begnadigung beeinflussen lässt .-)

Zurück zu Hamadi: Die Verurteilung fand 1989 statt, die
Verhaftung 1987. Welche Mindeshaftverweildauer hat das Gericht
denn wohl angeordnet? 18 Jahre? 16 Jahre? Hört sich für mich
nicht nach Zahlen an, die einem so spontan einfallen. Außerdem
wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was zwar

  • wie auch im Artikel ganz richtig erwähnt - nicht
    zwangsläufig eine Freilassung zu Lebzeiten ausschließt, aber
    doch zumindest etwas Behörden- und Gerichtsaktivität
    erfordert, wenn der Kollege dann doch mal freikommen soll.

Eben drum glaube ich nicht, dass die Freilassung in Zusammenhang mit der Osthoff-Entführung steht. Um ihn jetzt freizulassen, musste bereits seit Wochen, wenn nicht seit Monaten ein Entscheidungsfindungsprozess durchgeführt worden sein.
leider ist weder der Prozessbericht von 1989 noch der Entscheid zur Freilassung irgendwo online auffindbar. Ich habe schon danach gesucht :frowning:

Und was da nun im Irak lt. irgendwelcher Informationsfetzten irgendwie gelaufen sein soll, können wir imho derzeit alles noch nicht verwerten. Vieleicht kommt irgendwann mal raus, was da genau gelaufen ist.

Ich für meinen Teil halte die Herstellung eines Zusammenhangs
jedenfalls nicht für übermäßig abwegig.

Tja, abwegig ist es nicht… aber imho unwahrscheinlich :smile:

Gruß
Mike

Guten abend,

aber schon komisch, daß sich die Justizbehörden vor
Weihnachten ausgerechnet mit der Freilassung eines Moslems
beschäftigen, wo es doch so schön viele Christen gibt, die man
anläßlich deren Freudenfestes freilassen könnte.

Ich hoffe mal, dass sich unser sekulärer Staat nicht von dem
Glaubenssystem der Inhaftierten bei Entscheidungen zur
begnadigung beeinflussen lässt .-)

naja, vor Weihnachten wird normalerweise gern mal vorzeitig das Türchen geöffnet.

zwangsläufig eine Freilassung zu Lebzeiten ausschließt, aber
doch zumindest etwas Behörden- und Gerichtsaktivität
erfordert, wenn der Kollege dann doch mal freikommen soll.

Eben drum glaube ich nicht, dass die Freilassung in
Zusammenhang mit der Osthoff-Entführung steht. Um ihn jetzt
freizulassen, musste bereits seit Wochen, wenn nicht seit
Monaten ein Entscheidungsfindungsprozess durchgeführt worden
sein.

Außer ein nicht näher zu bezeichnender Justizminister hat hier auf Wunsch nicht näher zu bezeichnender Mitglieder der Bundesregierung schnell mal den Stift geschwungen.

leider ist weder der Prozessbericht von 1989 noch der
Entscheid zur Freilassung irgendwo online auffindbar. Ich habe
schon danach gesucht :frowning:

Das habe ich bei Dir auch unterstellt und natürlich auch gleich selber noch gesucht. Ich konnte nicht einmal die Haftanstalt rausbekommen, in der der Kollege gesessen haben soll (irgendwo in NRW, LG Kleve hat die Freilassung angeordnet).

Die Bewährungsauflagen sind übrigens happig: Der Mann muß sich seinen festen Wohnsitz bei seinem Bruder im Libanon einrichten. Ich nehme an, daß das wöchentlich überprüft wird.

Gruß,
Christian

Hallo,

es ist üblich, dass diverse Strafgefangene vorzeitig etnlassen werden, wenn der Termin ohnehin in die Zeit zwischen dem 20.12. und 10.01. eiens Jahres fällt. Und auch jeder Deutsche wird nach 20 Jahren - wenn nicht ausdrücklich - was bei der Verurteilung von Hamadi nocht nicht möglich gewesen ist - die besondere „Schwere der Schuld“ festgestellt wird. Der Vorgang ist daher wohl kaum mit der Entführung in Verbindung zu bringen.

Gruss Günter

Hi,

es ist üblich, dass diverse Strafgefangene vorzeitig etnlassen
werden, wenn der Termin ohnehin in die Zeit zwischen dem
20.12. und 10.01. eiens Jahres fällt. Und auch jeder Deutsche
wird nach 20 Jahren

komischerweise waren nicht 20 Jahre, sondern 16 oder 18 (je nachdem, ab wann man rechnet) Jahre rum.

  • wenn nicht ausdrücklich - was bei der
    Verurteilung von Hamadi nocht nicht möglich gewesen ist - die
    besondere „Schwere der Schuld“ festgestellt wird.

Natürlich war es möglich und es wurde auch gemacht.

Der Vorgang
ist daher wohl kaum mit der Entführung in Verbindung zu
bringen.

Ich machs aber trotzdem. Was nun?

C.

P.S.
Nur eine kleine Frage noch: Hast Du den verlinkten Artikel sowie die von mir verfaßten überhaupt gelesen oder mußten die Worte einfach nur raus?

Hallo Christian,

es ist üblich, dass diverse Strafgefangene vorzeitig etnlassen
werden, wenn der Termin ohnehin in die Zeit zwischen dem
20.12. und 10.01. eiens Jahres fällt. Und auch jeder Deutsche
wird nach 20 Jahren

komischerweise waren nicht 20 Jahre, sondern 16 oder 18 (je
nachdem, ab wann man rechnet) Jahre rum.

das spielt keine Rolle, ich weise nur hin, dass in dieser Zeit ohnehin üblicherweise Entlassungen erfolgen, die erst später erfolgen sollen. Ob jemand dann nur zwei Jahre oder 10 Jahre oder mehr hat, spielt hier dann keinerlei Rolle. Entscheidend ist, ob jemand innerhalb des obigen Zeitraumes durch Haftverbüssung auf Weihnachten entlassen werden kann.

  • wenn nicht ausdrücklich - was bei der
    Verurteilung von Hamadi nocht nicht möglich gewesen ist - die
    besondere „Schwere der Schuld“ festgestellt wird.

Natürlich war es möglich und es wurde auch gemacht.

Nein, rechtlich war es seinerzeit noch nicht möglich. Die Schwere der Schuld konnte zwar festgestellt werden, jedoch durfte früher - also bei dem Urteil - nach meiner Eimnschätzung noch keine längere Haft angeordnet werden.

Der Vorgang
ist daher wohl kaum mit der Entführung in Verbindung zu
bringen.

Ich machs aber trotzdem. Was nun?

Du kann jederzeit spekulieren, ich tue es ja auch, wenn ich die Meinung vertrete, dass kein Deal geschlossen wurde. Nur eine ist sicher. Wir wisen nicht, was wirklich der Hintergrund ist.

C.

P.S.
Nur eine kleine Frage noch: Hast Du den verlinkten Artikel
sowie die von mir verfaßten überhaupt gelesen oder mußten die
Worte einfach nur raus?

nein, ich lese verlinkte Artikel selten, meist nie. Wir werden aus allen möglichen Quellen so oft und so haarsträubend angelogen, dass ich jede Quelle mit höchster Vorsicht geniesse. Und bestimme Blätter wie BILD, Süddeutsche, Frankfurter Rundschau sind wneig glaubwürdig. TV-Sender wie nt-v, N24, Phönis, haben ausser bei Direktübetragungen bei mir den Wert von Propagandasendern.

Gruss Günter

Hi,

das spielt keine Rolle, ich weise nur hin, dass in dieser Zeit
ohnehin üblicherweise Entlassungen erfolgen, die erst später
erfolgen sollen. Ob jemand dann nur zwei Jahre oder 10 Jahre
oder mehr hat, spielt hier dann keinerlei Rolle. Entscheidend
ist, ob jemand innerhalb des obigen Zeitraumes durch
Haftverbüssung auf Weihnachten entlassen werden kann.

ich habe auch auf einiges hingewiesen und werde mich nicht wiederholen. Nachlesen ist erlaubt.

  • wenn nicht ausdrücklich - was bei der
    Verurteilung von Hamadi nocht nicht möglich gewesen ist - die
    besondere „Schwere der Schuld“ festgestellt wird.

Natürlich war es möglich und es wurde auch gemacht.

Nein, rechtlich war es seinerzeit noch nicht möglich. Die
Schwere der Schuld konnte zwar festgestellt werden, jedoch
durfte früher - also bei dem Urteil - nach meiner
Eimnschätzung noch keine längere Haft angeordnet werden.

Länger als was?

Nur eine kleine Frage noch: Hast Du den verlinkten Artikel
sowie die von mir verfaßten überhaupt gelesen oder mußten die
Worte einfach nur raus?

nein, ich lese verlinkte Artikel selten, meist nie. Wir werden
aus allen möglichen Quellen so oft und so haarsträubend
angelogen, dass ich jede Quelle mit höchster Vorsicht
geniesse. Und bestimme Blätter wie BILD, Süddeutsche,
Frankfurter Rundschau sind wneig glaubwürdig. TV-Sender wie
nt-v, N24, Phönis, haben ausser bei Direktübetragungen bei mir
den Wert von Propagandasendern.

Also bildest Du Dir Deine Meinung nicht auf der Basis auf Informationen sondern aufgrund dessen, was Du für die Realität hälst.

Sehr sinnvoll.

C.

Aus welchem Grund…
…sollte das nach fast 20 Jahren noch irgendwen interessieren?

Hallo erstmal!

Das ist doch deswegen unwahrscheinlich, weil Ende der achziger Jahre bereits zweimal versucht worden ist, den Gefangenen nebst seinem Bruder „freizupressen“. Das hat damals nicht funktioniert.

Warum sollte jemand nach fast 20 Jahren auf die Idee kommen, es heute noch einmal zu versuchen. Vor allem, wo statt dessen doch auch horende Geldsummen gezahlt werden könnten.

Welchen Nutzen hat ein 19 Jahre lang in Deutschland inhaftierter heute noch für eine terroristische Vereinigung? Wollen die ein deutsches Gefängnis angreifen und brauchen Informationen aus erster Hand? Und zu einem möglichen persönlichem Interesse: warum sollte das nach 20 Jahren urplötzlich wieder aufflammen?

Also ich halte das für eine „Ente“ - ein Redakteur hat Langeweile, bekommt die Meldung über die Begnadigung auf den Tisch und sieht in den alten Akten zufällig, dass bereits in der Vergangenheit 2 mal über die Geiselnahme von Deutschen versucht worden ist, denselben Gefangenen (nebst seinem Bruder) „freizupressen“ und konstruiert auf Grund der Aktualität der Meldung Osthoff diesen Zusammenhang. Unterschlägt dabei aber das Zeitfenster, was die ganze Geschichte reichlich unglaubwürdig macht.

Meine Meinung.

Lieben Gruß
Patrick

Hi,

Das ist doch deswegen unwahrscheinlich, weil Ende der achziger
Jahre bereits zweimal versucht worden ist, den Gefangenen
nebst seinem Bruder „freizupressen“. Das hat damals nicht
funktioniert.

es gibt noch einen dritten Bruder und auch 2003 oder 2004 hat man versucht, Ali freizupressen. Stichwort: Arad

Gruß,
Christian

http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FF…

Was denkt ihr?

Hallo,
der war damals 20 und hat nun 20 Jahre gesessen.
Der wird sicherlich nun mit seinem Leben etwas anderes vorhaben als Flugzeuge zu entführen.
Eine Strafe funktioniert auch nur wenn es irgendwann eine Gnade dazu geben kann.

Hallo,

richtig, in Rechtsfragen halte ich mich nicht an die veröffentlichte Meinung in der Presse und in TV. Und ich bilde mir meine Meinung nicht, was gewisse Zeitungen und Studios verbreiten, sondern was in der Rechtsordnung möglich is.

nein, ich lese verlinkte Artikel selten, meist nie. Wir werden
aus allen möglichen Quellen so oft und so haarsträubend
angelogen, dass ich jede Quelle mit höchster Vorsicht
geniesse. Und bestimme Blätter wie BILD, Süddeutsche,
Frankfurter Rundschau sind wneig glaubwürdig. TV-Sender wie
nt-v, N24, Phönis, haben ausser bei Direktübetragungen bei mir
den Wert von Propagandasendern.

Also bildest Du Dir Deine Meinung nicht auf der Basis auf
Informationen sondern aufgrund dessen, was Du für die Realität
hälst.

Spekulationen von Zeitungen und Fernsehanstalten sind wohl nicht immer Informationen und objektiv auch nicht. Wen würde es interessieren, wenn der Inhaftierte x, deutscher Staatsbürger, nach 20 Jahren entlassen wird. Niemand. Daher ist der Wert solcher Infos aus der Presse und TV mit Null anzusetzen.

Die Sprache - dies wäre aber ein anderes Thema - welche Mörder bessere Mörder sind, erleben wir täglich, wenn international Verbrechen in diversen Staaten erfolgen.

Gruss Günter und frohe Festtage

Nein, ich glaube, sie war nicht dagegen. :wink:

Nein, ich glaube, sie war nicht dagegen. :wink:

Danke für den geistreichen beitrag:smile: