Polizeieinsätze im Fußball

Hallo Gemeinde,

aufgrund der aktuellen Ereignisse in Leipzig frage ich mich, ob es stimmt, dass die Vereine schon heute für derartige Poizeieinsätze haftbar gemacht werden können. Für die 1. und 2. BL kann ich mir das ja vorstellen, da dort die Fernsehgelder reichlich sprudeln,

Der betroffene/verursachende Verein Lok Leipzig aber spielt in der Bezirksliga (also i.d. 7.Liga!) und müsste dadurch ja früher oder später endgültig pleite gehen - was wohl kein allzu großer Verlust für die Allgemeiheit wäre.

Wisst Ihr Näheres?

Gruß bobesch

Hai Bobesch
es ist eben genau andersherum, soweit ich weiß. 1. und 2. BL zahlen nicht für die jeweiligen Einsätze, obwohl dort sicherlich das Geld vorhanden wäre. In den unteren Ligen weiß ich es nicht, was aber eben (nicht) lustig ist, ist daß ein Veranstalter von z.B. einem Volkslauf sehr wohl für die Kosten aufkommen muß. Das werde ich nie verstehen.

Ralph

Hallo,

das ist sehr schwierig, denn das Polizeirecht regelt eindeutig, wer die Kosten eines Einsatzes zu tragen hat, und das ist der Störer selbst. Nur derjenige, der durch sein Verhalten selbst einen Einsatz notwendig macht (also in seiner Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) darstellt, kann hierzu herangezogen werden.

Es gibt im Polizeirecht noch das Prinzip des „Zweckveranlassers“. Das ist jemand, der selbst keine Gefahr verursacht, jedoch durch bestimmte Aktionen eine solche durch andere massiv veranlasst. Ob das für Fußballvereine zutrifft, ist mir nicht bekannt.

Zudem kann sich auch ein Schadenersatzanspruch der Behörden gegen die Veranstalter ergeben, wenn diese Sicherheitsauflagen nicht einhalten.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]