Stellvertreter des Bundespräsidenten

Liebe Wissende,

laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des Bundespräsidenten sei. Kann das sein?

Für Antworten vielen Dank!

Thomas

laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter
des Bundespräsidenten.

Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs
Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des
Bundespräsidenten sei. Kann das sein?

Nein, kann es nicht. Es gilt Art. 57 GG.

Hi
der Präsident des BVerfG steht im Protokoll ganz weit hinten.
Es würde auch der Gewaltenteilung widersprechen, wenn es anders wäre.

Gruß
HaWeThie