Über GG Gesetze aushebeln

Hi!

Wie weit darf unser Grundgesetz benutzt werden, um bestehende gesetzliche Regelungen auszuhebeln?

Heute nachmittag lief im Fernsehen (W3) eine Sendung namens „Cosmo TV“, die sich regelmäßig mit dem Verhältnis von ausländischen zu deutschen Bürgern befasst.

Thema war heute die Isolation von Jugendlichen aus religiösen Gründen. An mehreren Beispielen wurde gezeigt, wie sowohl muslimische als auch christliche Kinder der Schulpflicht entzogen werden, weil die Eltern aus religiösen Gründen mit den Lehrinhalten des Kultus nicht einverstanden waren.

Kinder von Freikirchenmitgliedern werden nicht zur Schule geschickt, weil die gelehrten Fächer nicht der eigenen Lebensanschauungen entsprechen (die Mutter lehrt zuhause, die Schulbehörde droht mit der Polizei).

Ähnlich äußerte sich ein Autor und Jurist (gebürtiger Ägypter, seit 40 Jahren in Deutschland, mit Einreiseverbot nach Ägypten belegt wegen Veröffentlichung von religiösen Schriften) über die Schulbesuche muslimischer Kinder; keine Klassenfahrten, keine Theaterbesuche, keinen Sportunterricht, keine Sexualkunde, eingeschränkte Teilnahme an Deutschunterricht (wenn dort Texte mit christlichen Inhalten besprochen werden), eingeschränkte Teilnahme am Bastelunterricht in der Grundschule, wenn dort in der Vorweihnachtszeit Sterne und Laternen gebastelt werden.

Beide Seiten, die Freikirchler wie auch der gebürtige Ägypter, berufen sich auf die im GG verankerte Religionsfreiheit und verlangen eine Anpassung der Lehrinhalte an die jeweils geltenden religiösen Ansichten. Und bekanntlich steht das GG über dem Gesetz der Schulpflicht. Entspricht so eine Nutzung des GG dem hiesigen Verständnis? Muß die Legislative (und damit auch die Exekutive) da mitspielen?

Grüße
Heinrich

Hallo.

Es heisst nicht umsonst „Cuius regio, eius religio“. Das Recht auf Ausübung der eigenen Religion ist im GG verankert und steht eigentlich nicht im Widerspruch zum Schulrecht. Dass in der Schule Inhalte mit christlichem Hintergrund beleuchtet werden ist mehr Sache der einzelnen Länder. Oder anders betrachtet: wenn ich mein Kind in China zur Schule schicken würde darf ich mich nicht über Inhalte wie „Buddha’s Philosophie“ wundern :wink: Und wenn ich in einem fremden Land lebe darf ich nicht erwarten, dass sich auf einmal alles nach mir richtet.

mfg M.L.

Hallo,

Wie weit darf unser Grundgesetz benutzt werden, um bestehende
gesetzliche Regelungen auszuhebeln?

Wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann und muß dieses Gesetz geändert werden. Alles andere macht ja auch keinen Sinn.

Die in den Schulen gelehrten Lerninhalte widersprechen aber nicht der Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass man deswegen ein Recht darauf hat, dass man andere Anschauungen nicht dulden muss. Grob gesagt: Du mußt dir zwar Evolutionslehre usw in der Schule anhören, aber es steht dir ja frei, dass du diese als falsch ansiehst.

Der Staat geht deswegen ja auch ganz normal gegen diese Sekten vor, die ihren Kinder vom Schulbesuch fernhalten. Im Fall der christlichen Sekte der „Zwölf Stämme“ in Bayern wird da mit Bußgeldern, Ordnungshaft usw versucht. Zur Zeit versucht man das ganze noch „friedlich“ zu lösen, wenn die Eltern aber keine Kompromißbereitschaft erkennen lassen, wird es wohl einfach zur Entziehung des Sorgerechts als letzte Maßnahme kommen.

Desweiteren ist die Schulpflicht auch ein Teil der Verfassung, nämlich der Bayerischen Verfassung. In Artikel 129 Absatz 1 heißt es eindeutig:
_ Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet._

geltenden religiösen Ansichten. Und bekanntlich steht das GG
über dem Gesetz der Schulpflicht. Entspricht so eine Nutzung
des GG dem hiesigen Verständnis? Muß die Legislative (und
damit auch die Exekutive) da mitspielen?

Die Eltern „nutzen“ das Grundgesetz doch gar nicht. Sie argumentieren nur damit, aber das heißt doch nicht, dass ihre Argumentation stimmt. Wenn sie der Meinung sind, die Schulpflicht stehe dem Recht auf Religionsfreiheit entgegen, müssen sie sich an das Bundersverfassungsgericht wenden. Dieses wird aber dann entscheiden, dass sich beide nicht widersprechen. Hier besteht also absolut kein Handlungsbedarf.

mfg
deconstruct

Hallo Heinrich,

Wie weit darf unser Grundgesetz benutzt werden, um bestehende
gesetzliche Regelungen auszuhebeln?

Heute nachmittag lief im Fernsehen (W3) eine Sendung namens
„Cosmo TV“, die sich regelmäßig mit dem Verhältnis von
ausländischen zu deutschen Bürgern befasst.

die Eltern aus religiösen Gründen mit
den Lehrinhalten des Kultus nicht einverstanden waren.

so zurecht gestutzt, trifft der Text auf mich zu. :wink:
Der Deutschunterricht meines Sohnes war sehr nahe an katholischem Religionsunterricht. Verlangt und benotet wurden katholische Interpretationen von religiösen Texten. Ich bin nicht religiös und hebe versucht, mich dagegen zu wehren. Im ersten Schritt bei der Deutschlehererin, dann beim Rektor der Schule. Das Ergebnis waren Repressalien gegen meinen Sohn. Dann habe ich mich beim Kultusminister beschwert, wieder ohe wirkliches Ergebnis. Allerdings haben die Repressalien dann teilweise aufgehört. Einen Rechtsstreit konnte ich mir nicht leisten. … Recht haben und Recht bekommen ist nicht das selbe. Die Religionsfreiheit steht nur auf dem Papier. In den Schulen, die mein Sohn besucht hat, gab es die nicht. Kinder, die an keine Götter glauben, werden schlicht zum Lügen gezwungen.

Gruß, Rainer

Hallo,

Wie weit darf unser Grundgesetz benutzt werden, um bestehende
gesetzliche Regelungen auszuhebeln?

Wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann und muß
dieses Gesetz geändert werden. Alles andere macht ja auch
keinen Sinn.

Dieses Verhalten der Eltern, Kindern nicht in einen Religionsunterricht zu senden, ist nicht gegen ein Gesetz gerichtet. Die Eltern nehmen das Recht der Religionsfreiheit in Anspruch. Dre Staat kann und darf niemand verpflichtet gegen seinen Willen am Religionsunterricht eine anderen Konfession teilzunehmen.

Mit diesme Thema wird zu oft Schindluder getrieben. Letztlich reicht es aus, dass statt z.B. „kath. Religionslehre“ das Fach Ethik im Unterricht erteilt wird. Wer eine spezielle religiöse Bildung will soll, ob Katholen, Evangelen, Juden, Moslems oder Hindus die Lehrer und den Unterricht privat zahlen. Die Konsequenz, die Kinder nicht die die Schule zu lassen, wäre nämlich auch - wenn Religion und derer Anhänger nicht so verlogen wären - dass die Kosten dann nicht von anderen Konfessionsteilnehmer bezahlt werden müssen.

Die in den Schulen gelehrten Lerninhalte widersprechen aber
nicht der Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet
nicht, dass man deswegen ein Recht darauf hat, dass man andere
Anschauungen nicht dulden muss. Grob gesagt: Du mußt dir zwar
Evolutionslehre usw in der Schule anhören, aber es steht dir
ja frei, dass du diese als falsch ansiehst.

Irrtum, niemand kann jemand zwingen am Unterricht einer anderen Konfession teilzunehmen. Wie pervers das System ist zeigt sich doch auch dadurch, dass z.B. jüdischen Mitbürgern nicht zugemutet wird am Unterricht der evangelischen oder katholischen Kirche teilzunehmen. Man fordert dies jedoch von Moslems. Das Thema wäre sehr schnell in DE gelöst, würde man mal moslemischne Unterricht anbieten und die Christen müssten dort in dne Unterricht.

Der Staat geht deswegen ja auch ganz normal gegen diese Sekten
vor, die ihren Kinder vom Schulbesuch fernhalten. Im Fall der
christlichen Sekte der „Zwölf Stämme“ in Bayern wird da mit
Bußgeldern, Ordnungshaft usw versucht. Zur Zeit versucht man
das ganze noch „friedlich“ zu lösen, wenn die Eltern aber
keine Kompromißbereitschaft erkennen lassen, wird es wohl
einfach zur Entziehung des Sorgerechts als letzte Maßnahme
kommen.

Dsa Vorgehen des Staates Bayern ist zu verurteilen. Dann mann Bayern gegen alle Sekten vorgehen.

Desweiteren ist die Schulpflicht auch ein Teil der Verfassung,
nämlich der Bayerischen Verfassung. In Artikel 129 Absatz 1
heißt es eindeutig:
_ Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der
Berufsschule verpflichtet._

was nicht ausschluesst, dass der Religionsunterricht freigestellt ist.

geltenden religiösen Ansichten. Und bekanntlich steht das GG
über dem Gesetz der Schulpflicht. Entspricht so eine Nutzung
des GG dem hiesigen Verständnis? Muß die Legislative (und
damit auch die Exekutive) da mitspielen?

Die Eltern „nutzen“ das Grundgesetz doch gar nicht. Sie
argumentieren nur damit, aber das heißt doch nicht, dass ihre
Argumentation stimmt. Wenn sie der Meinung sind, die
Schulpflicht stehe dem Recht auf Religionsfreiheit entgegen,
müssen sie sich an das Bundersverfassungsgericht wenden.
Dieses wird aber dann entscheiden, dass sich beide nicht
widersprechen. Hier besteht also absolut kein Handlungsbedarf.

Ich sehe hier einen erheblichen Widerspruch zwischen den einzelnen Gesetzen und dem Recht auf freie Religionsausübung. Die Verrenkungen in Bayern zum Kreuzurteil sind nicht verfassungskonform. In der Schule haben keinerlei religiöse Symbole etwas zu suchen. Dies geht aus meiner Betrachtung bis hin zur Bekleidung.

Es ist daher zu fordern, dass das Recht der Beutezüge der einzelnen Religionen, die sich derzeit mit ihren Sekten und sektenähnlichen Bewegungen aus Steuermitteln bedienen durhc den Staat dahingehend verändetr werden, dass der Staat weder Kirchensteuer einzieht noch für Unterricht, Kirchen, Synagogen ( für Moscheen gibt es ohnehin in DE nichts, auch keinen Schutz ) Gelder wegwirft. Der Versuch, für Kinder auch das Fach Islam einzuführen wäre gerade jetzt geeignet um alle Kirchen und Sekten klar und deutlich alle Mittel zu entziehen. Schule udn Erziehung im religiösen Sinne ist nicht Aufgabe des Staates und die Vereine ( man nennt sie Kirchen und Religionen ) sollen sich aus den Beträgen der eigenen Mitglieder finanzieren.

Sofern Hiwneise erforderlich scheinen nun auf die zahlreichen Hilfen hinzuweisen, ist anzumerken, dass diese sehr gut bezahlt werden. Es gibt keine einzige Organisation, deren Haushaltsmittel nicht vom Steuerzahlen unkontrolliert eingesetzt werden können.

Gruss Günter, der den Austritt aus der Kirche vollzogen hat und feststellen muss, dass mit seinem Steuergeld - gegen den erklärten Willen - weiterhin die „Säcke“ finanziert werden.

Gruss Günter

Niemand im Schulrecht hindert die Kinder
daran, ihre Religion auszuüben.
Wenn Lehrinhalte der religiösen
Auffasung widerspricht, heisst das
nicht, dass sie nicht trotzdem
ihre Religion ausüben dürfen,
zwar nicht während der Unterrichtszeit,
aber doch ausserhalb.

Im Allgemeinen und schon gar nicht bei der Verletzung der Schulpflicht, kann sich ein Bürger
auf seine persönliche Interpretation des GGs berufen.
Der Bürger muss darlegen dass ihm ungesetzliches widerfährt,
oder eine Behörde bei Auslegung eines Gesetzes/Verordnung
das in einem bestimmten Punkt nicht ganz klar ist,
verfassungwidrig handelt(Verwaltungsgericht),
oder dass das Gesetz an sich verfassungswidrig ist,
(Verfassungsgericht).
Es wird davon ausgegangen, dass alle Gesetzte
und Verordnungen verfassungsgemäss sind,
bis jemand beim Verfassungsgericht dagegen klagt und gewinnt.
Bis dahin gilt das Gesetz.
Dementsprechende Zweifel von Bürgern zu klären,
in einer Weise dass der Beamte sagt, ja das müsste
man änderen, und deshalb weich ich jetzt in Ihrem
Sinne mal vom Gesetz ab, damit ist nicht zu rechnen.

Natürlich bleibt noch der demokratische Weg,
Partei gründen, selber kandidieren, >5% bekommen,
Gesetzesantrag stellen, Abstimmung gewinnen,
wenn sich keine existierende Partei findet,
die das Anleigen des Bürgers teilt,
das es gesetzlich zulässig ist,
dass sein Kind Einflüssen ausgesetzt wird,
dass in der Ausübung eines GG-rechte behindern
könnte.
Dann ist das Anti Reli im Schulunterricht Gesetz da
und man hofft, dass keiner dagegen beim Vefassunggericht
klagt und gewinnt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Hannes,
es gibt noch eine Möglichkeit: es ist keiner gezwungen in Deutschland sich aufzuhalten, der das GG nicht anerkennen will.
Es steht ihm die große, weite Welt offen.
Irgendwo wird er bestimmt ein Plätzchen finden, das ganz nach seinen Wünschen ist.

Grüße
Raimund

Stimme ich voll zu.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Hannes,
es gibt noch eine Möglichkeit: es ist keiner gezwungen in
Deutschland sich aufzuhalten, der das GG nicht anerkennen
will.
Es steht ihm die große, weite Welt offen.
Irgendwo wird er bestimmt ein Plätzchen finden, das ganz nach
seinen Wünschen ist.

Grüße
Raimund

Stimme ich voll zu.

Obwohl, es geht hier um Kinder.
Wenn man nun ausreist, um die Schulpflicht zu umgehen,
dann aber wieder zurückommt, weiss ich nicht
ob das nicht doch Konsequenzen hat.

Hi!

Dieses Verhalten der Eltern, Kindern nicht in einen
Religionsunterricht zu senden, ist nicht gegen ein Gesetz
gerichtet. Die Eltern nehmen das Recht der Religionsfreiheit
in Anspruch. Dre Staat kann und darf niemand verpflichtet
gegen seinen Willen am Religionsunterricht eine anderen
Konfession teilzunehmen.

Langsam!
Es ging nicht um eine Zwangsteilnahme am Religionsunterricht. Für dieses Fach gilt eine freiwillige Teilnahme. Niemand wird gezwungen, an einem Religionsunterricht teilzunehmen.

Es ging vielmehr darum, dass Eltern ihre Kinder aus dem Unterricht in Deutsch und Biologie nahmen, weil dort etwas gelehrt wurde, dass den jeweiligen Religionsvorstellungen widerspricht. Konkret ging es um deutsche Literatur, die z.B. Bezug nimmt auf Weihnachten. Dies ist - laut der Sendung Cosmo-TV - für muslimische Schüler unerträglich (so die Aussage des ägyptischen Juristen und Autoren). Gleiches gilt für den Biologieunterricht, wenn die Rede auf die Sexualaufklärung kommt. Ebenso sind muslimische Schüler aus dem Unterricht zu nehmen, wenn in der Grundschule (er sprach konkret von Siebenjährigen) in den Bastelstunden Laternen hergestellt werden, die die Schüler später auf den St-Martins-Umzügen benutzen könnten (christliche Symbolik).

Nochmal: es ging nicht um den Religionsunterricht!

Grüße
Heinrich

Hi!

Dieses Verhalten der Eltern, Kindern nicht in einen
Religionsunterricht zu senden, ist nicht gegen ein Gesetz
gerichtet. Die Eltern nehmen das Recht der Religionsfreiheit
in Anspruch. Dre Staat kann und darf niemand verpflichtet
gegen seinen Willen am Religionsunterricht eine anderen
Konfession teilzunehmen.

Langsam!
Es ging nicht um eine Zwangsteilnahme am Religionsunterricht.
Für dieses Fach gilt eine freiwillige Teilnahme. Niemand wird
gezwungen, an einem Religionsunterricht teilzunehmen.

Es ging vielmehr darum, dass Eltern ihre Kinder aus dem
Unterricht in Deutsch und Biologie nahmen, weil dort etwas
gelehrt wurde, dass den jeweiligen Religionsvorstellungen
widerspricht. Konkret ging es um deutsche Literatur, die z.B.
Bezug nimmt auf Weihnachten. Dies ist - laut der Sendung
Cosmo-TV - für muslimische Schüler unerträglich (so die
Aussage des ägyptischen Juristen und Autoren).

Weihnachten ist nicht unerträglich, für niemanden.
es ist ein Germanisches Fest der Jahreswende, natürlich haben
unsere Kirchen da Jesus Christus mit rein gebracht,
macht aber nichts, wenn sie das so wollen, einen Tannenbaum
hat Jesus auf jeden Fall nie gesehen. Auch die heiligen drei Könige
haben einen Bedeutung im Islam und auch im Buddismus.
es gibt keinen Grund das nicht im Unterricht durchzunehmen.

Gleiches gilt
für den Biologieunterricht, wenn die Rede auf die
Sexualaufklärung kommt.

Da können die ägyptischen Mädchen lernen dass sie einen
Kitzler haben, und das es nicht zwangsweise so ist,
dass man ihn abschneiden muss. Diese Praxis
ist auch in Ägypten geächtet, obwohl noch nicht
beseitigt. Deshalb hat der Agypter wahrscheinlich auch dort Einreiseverbot, weil er Schriften verbreitete die das direkt oder indirekt förderten, man sollte der Sache nachgehen und ihn in für diesen Fall ausweisen und abschieben, wenn er noch keinen Deutschen Pass hat, ansonsten strafrechtlich verfolgen.

Es ist ein absoluter Pflichtgegenstand des Unterrichts, dass man Mädchen aus religiösen Gründen nicht verstümmeln darf. Wir befinden uns da voll auf UNO Level. Allerdings ist auch ein gewisses Taktgefühl angesagt, für die Frauen, die es betrifft.
Auch in der Aidsprevention etc. Zur Vermeidung der Entjungferung wird oft Analverkehr durchgeführt, da muss man erst recht aufpassen. Nur gut so dass sie das lernen. Es ist auch so dass vorehelicher Geschlechtsverkehr nicht zur Familienschande führt. Alles Dinge die sich auf dem Boden menschrechtlichen Allgemeinguts bewegen, das ist keine christliche Sache.

Ebenso sind muslimische Schüler aus
dem Unterricht zu nehmen, wenn in der Grundschule (er sprach
konkret von Siebenjährigen) in den Bastelstunden Laternen
hergestellt werden, die die Schüler später auf den
St-Martins-Umzügen benutzen könnten (christliche Symbolik).

Sie können sie zu St-Martins-Umzügen nutzen, müssen sie aber nicht.
Das ist auch keine christliche Symbolik, sondern nur eine der Barmherzigkeit, ein mythologisiertes soziales Verhaltensmuster,
die gibt es auch im Arabischen Bereich, sie können ja ein Halbmond in die Laterne reinscneiden, der Lehrer sollte das sicherlich goutieren,
wen nicht, dann könnte man sich darüber beschweren, aber nicht über die Laterne an sich.

Nochmal: es ging nicht um den Religionsunterricht!

Grüße
Heinrich

Hallo,

Dieses Verhalten der Eltern, Kindern nicht in einen
Religionsunterricht zu senden, ist nicht gegen ein Gesetz
gerichtet.

Erstens:
Es geht um die Teilnahme an normalen Fächern, nicht am Religionsunterricht. Also um den Schulbesuch überhaupt. Und da ist das Verhalten der Eltern ganz klar gegen die Bayerische Verfassung gerichtet, die einen Schulbesuch fordert.
Zweitens:
Die Teilnahme am Religionsunterricht ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es in Artikel 7, Absatz 2:

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme 
des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

Die Eltern nehmen das Recht der Religionsfreiheit
in Anspruch. Dre Staat kann und darf niemand verpflichtet
gegen seinen Willen am Religionsunterricht eine anderen
Konfession teilzunehmen.

Es geht z.B. um Biologie-Unterricht usw. Nicht um Religionsunterricht. Zum Religionsunterricht bist du laut Grundgesetzt NICHT verpflichtet und da will dich auch kein Mensch dazu zwingen. Zu Erdkunde und Biologie dagegen schon!

Mit diesme Thema wird zu oft Schindluder getrieben.

Ja, z.B. von dir, da deine Meinung, dass es hier um Religionsunterricht ginge, einfach falsch ist.

Letztlich
reicht es aus, dass statt z.B. „kath. Religionslehre“ das Fach
Ethik im Unterricht erteilt wird.

Lol? Das würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Dort heißte es im selben Artikel unter Absatz 3:

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit 
Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. 
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der 
Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der 
Religionsgemeinschaften erteilt.

Irrtum, niemand kann jemand zwingen am Unterricht einer
anderen Konfession teilzunehmen. Wie pervers das System ist
zeigt sich doch auch dadurch, dass z.B. jüdischen Mitbürgern
nicht zugemutet wird am Unterricht der evangelischen oder
katholischen Kirche teilzunehmen. Man fordert dies jedoch von
Moslems.

So ein Schwachsinn. Kein Mensch wird in Deutschland gezwungen am Religionsunterricht irgendeiner anderen Konfession teil zu nehmen. Das widerspricht Schulordnung, Grundgesetz und Landesverfassung. Würdest du es bitte lassen, solche Unwahrheiten zu verbreiten…

mfg
deconstruct

Hallo Günter,

Es ist daher zu fordern, dass das Recht der Beutezüge der
einzelnen Religionen, die sich derzeit mit ihren Sekten und
sektenähnlichen Bewegungen aus Steuermitteln bedienen durhc
den Staat dahingehend verändetr werden, dass der Staat weder
Kirchensteuer einzieht noch für Unterricht, Kirchen, Synagogen
( für Moscheen gibt es ohnehin in DE nichts, auch keinen
Schutz ) Gelder wegwirft.

Full Ack! Das ist schon längst überfällig!!
Da werden kostbare Schulstunden vergeudet für etwas, das man auch „privat“ durchführen kann.

Schule udn Erziehung im religiösen Sinne ist nicht Aufgabe des
Staates und die Vereine ( man nennt sie Kirchen und Religionen
) sollen sich aus den Beträgen der eigenen Mitglieder
finanzieren.

Das ist leider :frowning: nicht ganz der Fall ->Auszug GG Artikel 7

[Schulwesen]
(
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Gruss Günter, der den Austritt aus der Kirche vollzogen hat
und feststellen muss, dass mit seinem Steuergeld - gegen den
erklärten Willen - weiterhin die „Säcke“ finanziert werden.

Stimmt, da werden Kirchenglocken Orgeln etc. zusätzlich aus Steuergeldern bezahlt und man kann sich nicht wehren. Lachhaft auch, dass die kirche dauernd jammert sie wäre so arm und hätte kein Geld.
Skandalös auch, dass die Kirche sich Soziales Engagement (Kiga etc.) auf die Fahne schreibt, davon aber nur 3-6 % der Kosten trägt.
Ganz abgesehen von den Milliarden, die der Staat durch Steuerermäßigung, bzw. Teilerstattung der KiSt aufbringen muss.

Aber lasst uns weiter goldene Prachtkirchen in slumgebieten bauen, wqie damals irgendwo in Afrika. Wir haben ja sonst keine Geldsorgen :wink:

Interessante Seite hierzu:

http://www.kirchensteuer.de/

Wir deutschen sind die einzigen Dummen, die der Kirche noch das Geld beitreiben. In dieser Hinsicht habe ich echt ne radikale Einstellung.

Nichts gegen christen und Religionen und das engagement vieler Gläubigen - das wirklich wichtig ist - !

Gruß Diphda, der beim Thema Kirchensteuer die Galle überläuft

Wo liegt dein Problem?
Hallo,

Wo liegt eigentlich dein Problem? Wenn du keine Kirchensteuer zahlen willst, dann tritt doch aus der Kirche aus. Kein Mensch zwingt dich, Kirchensteuer zu zahlen.

kopfschüttelnd,
deconstruct

Hallo deconstruct,

Wo liegt eigentlich dein Problem? Wenn du keine Kirchensteuer
zahlen willst, dann tritt doch aus der Kirche aus. Kein Mensch
zwingt dich, Kirchensteuer zu zahlen.

das Prob liegt darin, dass man, auch ohne Kirchensteuer zu zahlen, die Kirche extrem unterstützt.
Lese doch nochmal Günters und meine Posts durch!
Ich hoffte eigentlich, dass folgende Bemerkungen dies auszudrücken vermochten:

In meinem Linkhinweis auf Kirchensteuer.de kann man nachlesen, dass die angeblich kirchlichen Einrichtungen zum Großteil der Staat finanziert - nicht die Kirche, auf deren Banner das all zu gerne geschrieben steht- (abgesehen von „Pfaffenschulen“ & Co.)! Zusätzlich praktiziert sie auch noch sehr rigide, fragwürdige Personalpolitik.

Zitate Günter:
[]Es ist daher zu fordern, dass das Recht der Beutezüge der einzelnen Religionen, die sich derzeit mit ihren Sekten und sektenähnlichen Bewegungen aus Steuermitteln bedienen durhc den Staat dahingehend verändetr werden, dass der Staat weder Kirchensteuer einzieht noch für Unterricht, Kirchen, Synagogen ( für Moscheen gibt es ohnehin in DE nichts, auch keinen Schutz ) Gelder wegwirft.[]…

…[]Gruss Günter, der den Austritt aus der Kirche vollzogen hat und feststellen muss, dass mit seinem Steuergeld - gegen den erklärten Willen - weiterhin die „Säcke“ finanziert werden.[]

meine diesbezüglichen Anmerkungen (+ Linkhinweis s. dort)
[]Stimmt, da werden Kirchenglocken Orgeln etc. zusätzlich aus Steuergeldern bezahlt und man kann sich nicht wehren. Lachhaft auch, dass die Kirche dauernd jammert sie wäre so arm und hätte kein Geld.
Skandalös auch, dass die Kirche sich soziales Engagement (Kiga etc.) auf die Fahne schreibt, davon aber nur 3-6 % der Kosten trägt.
Ganz abgesehen von den Milliarden, die der Staat durch Steuerermäßigung, bzw. Teilerstattung der KiSt aufbringen muss.[]

kopfschüttelnd,
deconstruct

Diphda hoffend, dass dein Kopf schüttelfest ist :smile:

Hallo,

hier liegt leider ein Irrtum vor. Auch wenn jemand von der Kirche austritt wird für ihn anteilig dem prozentualen Bevölkerungsanteil weiterhin pauschal Kirchensteuer gezhalt. Das ist nun so, ob es mir gefällt oder nicht.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heinrich,

ein kurzer verfassungsrechtlicher Exkurs (ich hoffe, das ist nicht schon alles gesagt worden, ich habe mir nun nicht alle Antworten durchgelesen):

  1. Gesetze werden nicht „ausgehebelt“, wenn man von Grundrechten Gebrauch macht. Du hast ja selbst richtig konstatiert, dass einfachgesetzliche Normen unter dem Grundgesetz stehen.

  2. Kein Grundrecht gilt schrankenlos, auch wenn sich das gerade im Fall von Art. 4 I, II GG nicht aus dem Wortlaut des Grundrechts ergibt. Es gelten zumindest verfassungsimmanente Schranken, hier ist insbesondere an Art. 7 I GG zu denken, wobei andererseits auch wieder Art. 6 II GG wichtig it.

  3. In Fällen von Nr. 2, da also Verfassungsgüter im Widerspruch zueinander stehen, ist ein Ausgleich zu finden, der allen Grundrechten zu ihrer maximalen Geltung verhilft. Ob das nun im Einzelfall so ist oder nicht, ist eine reine Wertungsfrage.

Levay