Hallo,
Wie weit darf unser Grundgesetz benutzt werden, um bestehende
gesetzliche Regelungen auszuhebeln?
Wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann und muß
dieses Gesetz geändert werden. Alles andere macht ja auch
keinen Sinn.
Dieses Verhalten der Eltern, Kindern nicht in einen Religionsunterricht zu senden, ist nicht gegen ein Gesetz gerichtet. Die Eltern nehmen das Recht der Religionsfreiheit in Anspruch. Dre Staat kann und darf niemand verpflichtet gegen seinen Willen am Religionsunterricht eine anderen Konfession teilzunehmen.
Mit diesme Thema wird zu oft Schindluder getrieben. Letztlich reicht es aus, dass statt z.B. „kath. Religionslehre“ das Fach Ethik im Unterricht erteilt wird. Wer eine spezielle religiöse Bildung will soll, ob Katholen, Evangelen, Juden, Moslems oder Hindus die Lehrer und den Unterricht privat zahlen. Die Konsequenz, die Kinder nicht die die Schule zu lassen, wäre nämlich auch - wenn Religion und derer Anhänger nicht so verlogen wären - dass die Kosten dann nicht von anderen Konfessionsteilnehmer bezahlt werden müssen.
Die in den Schulen gelehrten Lerninhalte widersprechen aber
nicht der Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet
nicht, dass man deswegen ein Recht darauf hat, dass man andere
Anschauungen nicht dulden muss. Grob gesagt: Du mußt dir zwar
Evolutionslehre usw in der Schule anhören, aber es steht dir
ja frei, dass du diese als falsch ansiehst.
Irrtum, niemand kann jemand zwingen am Unterricht einer anderen Konfession teilzunehmen. Wie pervers das System ist zeigt sich doch auch dadurch, dass z.B. jüdischen Mitbürgern nicht zugemutet wird am Unterricht der evangelischen oder katholischen Kirche teilzunehmen. Man fordert dies jedoch von Moslems. Das Thema wäre sehr schnell in DE gelöst, würde man mal moslemischne Unterricht anbieten und die Christen müssten dort in dne Unterricht.
Der Staat geht deswegen ja auch ganz normal gegen diese Sekten
vor, die ihren Kinder vom Schulbesuch fernhalten. Im Fall der
christlichen Sekte der „Zwölf Stämme“ in Bayern wird da mit
Bußgeldern, Ordnungshaft usw versucht. Zur Zeit versucht man
das ganze noch „friedlich“ zu lösen, wenn die Eltern aber
keine Kompromißbereitschaft erkennen lassen, wird es wohl
einfach zur Entziehung des Sorgerechts als letzte Maßnahme
kommen.
Dsa Vorgehen des Staates Bayern ist zu verurteilen. Dann mann Bayern gegen alle Sekten vorgehen.
Desweiteren ist die Schulpflicht auch ein Teil der Verfassung,
nämlich der Bayerischen Verfassung. In Artikel 129 Absatz 1
heißt es eindeutig:
_ Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der
Berufsschule verpflichtet._
was nicht ausschluesst, dass der Religionsunterricht freigestellt ist.
geltenden religiösen Ansichten. Und bekanntlich steht das GG
über dem Gesetz der Schulpflicht. Entspricht so eine Nutzung
des GG dem hiesigen Verständnis? Muß die Legislative (und
damit auch die Exekutive) da mitspielen?
Die Eltern „nutzen“ das Grundgesetz doch gar nicht. Sie
argumentieren nur damit, aber das heißt doch nicht, dass ihre
Argumentation stimmt. Wenn sie der Meinung sind, die
Schulpflicht stehe dem Recht auf Religionsfreiheit entgegen,
müssen sie sich an das Bundersverfassungsgericht wenden.
Dieses wird aber dann entscheiden, dass sich beide nicht
widersprechen. Hier besteht also absolut kein Handlungsbedarf.
Ich sehe hier einen erheblichen Widerspruch zwischen den einzelnen Gesetzen und dem Recht auf freie Religionsausübung. Die Verrenkungen in Bayern zum Kreuzurteil sind nicht verfassungskonform. In der Schule haben keinerlei religiöse Symbole etwas zu suchen. Dies geht aus meiner Betrachtung bis hin zur Bekleidung.
Es ist daher zu fordern, dass das Recht der Beutezüge der einzelnen Religionen, die sich derzeit mit ihren Sekten und sektenähnlichen Bewegungen aus Steuermitteln bedienen durhc den Staat dahingehend verändetr werden, dass der Staat weder Kirchensteuer einzieht noch für Unterricht, Kirchen, Synagogen ( für Moscheen gibt es ohnehin in DE nichts, auch keinen Schutz ) Gelder wegwirft. Der Versuch, für Kinder auch das Fach Islam einzuführen wäre gerade jetzt geeignet um alle Kirchen und Sekten klar und deutlich alle Mittel zu entziehen. Schule udn Erziehung im religiösen Sinne ist nicht Aufgabe des Staates und die Vereine ( man nennt sie Kirchen und Religionen ) sollen sich aus den Beträgen der eigenen Mitglieder finanzieren.
Sofern Hiwneise erforderlich scheinen nun auf die zahlreichen Hilfen hinzuweisen, ist anzumerken, dass diese sehr gut bezahlt werden. Es gibt keine einzige Organisation, deren Haushaltsmittel nicht vom Steuerzahlen unkontrolliert eingesetzt werden können.
Gruss Günter, der den Austritt aus der Kirche vollzogen hat und feststellen muss, dass mit seinem Steuergeld - gegen den erklärten Willen - weiterhin die „Säcke“ finanziert werden.
Gruss Günter