Überhangmandat ?!

Hi Leute!

OK, steinigt mich wegen meiner politischen Inkompetenz, aber trotzdem:

WAS IST EIN ÜBERHANGMANDAT?

Ist das, wenn in einem Wahlkreis ein mit der Erststimme gewählter Kandidat mehr Stimmen erhält, als die ansonsten stärkste Partei?

Helft mir bitte - diese Frage stelle ich mir seit 1987 als ich zum ersten mal wählen durfte…

Grüße
Guido

Hi Guido
Wenn in einem Bundesland die Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnt, und damit mehr abgeordnete in den Bundestag entsenden kann, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen, dann sind das Überhangmandate.
Wenn also ein Bundesland 100 abgeordnete entsenden kann, dann werden 50 direkt gewählt, 50 per Liste.
Wir haben nun 3 parteien, A gewinnt 40 %, B 30%, C 30 %
A gewinnt aber 45 wahlkreise. B 4, c 1, dann bekommt die Partei A 48 Sitze, B 30 und C auch 30… die 5 zusätzlichen Mandate sind Überhangmandate.
denn wer direkt gewählt wird, sitzt im Bundestag! egal wie seine Partei abschneidet.

Durch dieses Verfahren ist es theoretisch möglich, dass eine Partei mit Überhangmandaten eine Mehrheit an Sitzen bekommt, obwohl die Anderen Parteien die Mehreit der Zweitstimmen gewinnt.
das ist aber bislang noch nie vorgekommen.

Gruß
Mike

(derniemalsjemandensteinigenwürde :smile:)))
(istgegendasBerufsethos)

Hallo Guido,

WAS IST EIN ÜBERHANGMANDAT?

Ist das, wenn in einem Wahlkreis ein mit der Erststimme
gewählter Kandidat mehr Stimmen erhält, als die ansonsten
stärkste Partei?

Helft mir bitte - diese Frage stelle ich mir seit 1987 als ich
zum ersten mal wählen durfte…

Die Sitzverteilung im Bundestag läuft in einem vierstufigen Verfahren:

Zunächst ziehen alle direkt gewählten Kandidaten ein (einfache Mehrheit der Erststimmen in ihrem Wahlkreis). Diese Mandate können nicht wieder weggenommen werden!

Die Zweitstimmen werden bundesweit addiert und entscheiden, wie die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag aussieht (mathematisches Verfahren: Hare-Niemeyer).

Nun wird für jede Partei die ihr zustehende Anzahl von Sitzen auf die Länder verteilt (nach Anzahl der Stimmen für diese Partei in jedem Land).

Wenn bei einer Partei diese Anzahl von Sitzen aus einem Land die Zahl der bereits vergebenen Direktmandate aus ebendiesem Land übersteigt, werden die Mandate aus der Landesliste der Partei „aufgefüllt“. Wenn umgekehrt die Anzahl der Direktmandate der Partei aus diesem Land die Zahl der Sitze, die in disem Land auf die Partei entfallen bereits übersteigt, so spricht man bei den überzähligen (Direkt-)Mandaten von „Überhangmandaten“. Sie werden zwar der Partei nicht wieder „weggenommen“, sie werden aber bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Abgeordneten aus dem Bundestag nicht durch die Parteiliste wieder gefüllt, sondern sie verfallen.
(Überhangmandate werden auch nicht „ausgeglichen“, indem von den anderen Parteien ebenfalls mehr Kandidaten einziehen, damit das Verhältnis wieder stimmt.)

Beispiel:

Die Violetten gewinnen in NRW in zwölf Wahlkreisen die Mehrheit der Erststimmen. Zwölf spirituelle Politiker ziehen in den Bundestag. Aufgrund ihrer Zweitstimmen in NRW bekämen sie aber nur 8 Sitze. Von ihren 12 Sitzen sind also vier „Überhangmandate“.

Überhangmandate kommen durch „Stimmen-splitting“ zwischen Erst- und Zweitstimme zustande. Die beiden großen Parteien erringen zusammengenommen fast alle Direktmandate, aber weniger Zweit- als Erststimmen.

Hoffentlich war das nicht zu kompliziert.

Peace,
Kevin.

Hi Guido,

guckst du mal hier: http://www.bundestag.de/info/wahlen/wahlgl/u1.html

MfG Claus

Hi Guido,

Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt.dort werden 299 Abgeordnete nach dem Verfahren derrelativen Mehrheit direkt in den Bundestag gewählt.
Mit seiner Zweitstimme wählt der Wähler die Landesliste einer Partei, wobei die Erst und zweitstimme nicht der gleichen Partei gegeben werden muß (Splitting).
Die zahl der auf die Landeslisten abgegebenen Stimmen wird Bundesweit addiert.
Nach dem Niemeyer-Verfahren (Verhältnisswahl) wird für jede Partei die Zahl der Abgeordneten ermittelt.
Hiervon werden die durch Erststimme gewonnenen Direktmandate abgezogen.
Die restlichen Sitzewerden über die Landesliste besetzt.
Hat eine Partei in einem Bundesland(!) mehr Direktmandate erhalten, als ihr nach dem Zweitstimmenergebniss zustehen, erhöht sich die Zahl der Bundestagssitze. Diese Differenz nennt man Überhangmandate.

Gandalf

Hallo Michael,

Durch dieses Verfahren ist es theoretisch möglich, dass eine
Partei mit Überhangmandaten eine Mehrheit an Sitzen bekommt,
obwohl die Anderen Parteien die Mehreit der Zweitstimmen
gewinnt.
das ist aber bislang noch nie vorgekommen.

Ich habe gestern so etwas gehört wie:
Es ist nicht klar, ob durch Überhangmandate die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag umgekehrt werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber (noch?) nicht entschieden.

Wenn die CDU/CSU also 9000 (Zweit-)Stimmen mehr bekommen hätte (ergo die Mehrheit), und die SPD ihre drei (?) Überhangmandate, dann hätten wir eine von der Verfassung (vom Grundgesetz) nicht geklärte Situation!

Weiss jemand was näheres hierzu?

Peace,
Kevin.

Berechnung der Sitze/Verfahren der größten Reste!

Die Zweitstimmen werden bundesweit addiert und entscheiden,
wie die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag aussieht
(mathematisches Verfahren: Hare-Niemeyer).

Hier könnte man noch weiter ins Detail gehen und sagen, dass die Sitze die sich aus den Zweitstimmen ergeben nach dem sogenannten Verfahren der größten Reste verteilt werden.

Das heißt wenn einer Partei A äquivavalent zu ihrer Stimmzahl 245,18 Sitze und der Partei B 185,81 Sitze sowie Partei C 121,38 Sitze zu stehen würden, würden sich, wenn noch 2 weitere Sitze zu vergeben werden weil die Addition der ganzen Zahlen nicht aufgegangen ist, diese an Partei B und C gehen weil hier die Zahl hinter dem Komma am größten ist :smile:

Grüße

Bernd

Hallo Guido,

hast du schon ein Blick in die FAQs geworfen?

Ciao
Camilla

Vielen Dank!
Hallo!

Danke an Alle!
Ich musste zwar eher zweimal als einmal lesen, aber jetzt habe iches dann auch begriffen!

Liebe Grüße
Guido