Wer bezahlt Pfarrer / Pastoren ?

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob ich hier richtig bin, frage es aber mal. In einer Diskussion hat sich neulich ergeben, daß jemand behauptete, Pastoren und Pfarrer würden in Deutschland nicht aus Mitteln der Kirchensteuer von den jeweiligen Kirchen bezahlt, sondern vom Steuerzahler.

Ich meinte bisher, der Staat würde zwar kostenlos die Kirchensteuer für die Kirchen eintreiben, aber das Steuergelder für die Bezahlung der Repräsentanten herhalten müssen, wäre m. E. ein noch eklatanteres Verbot der Trennung zwischen Staat und Kirche. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen.

Wer weiß Genaues ?

Danke + Gruß, Lothar

Hi Lothar,

die normalen Priester werden von der Kirche bezahlt. Aber es soll nach dem alten reichskonkordat geregelt sein, daß bischöfe und/oder Kardinäle aus der Staatskasse bezahlt werden.

gruss
winkel

Hallo Lothar,

ich bin nicht sicher, ob ich hier richtig bin, frage es aber
mal. In einer Diskussion hat sich neulich ergeben, daß jemand
behauptete, Pastoren und Pfarrer würden in Deutschland nicht
aus Mitteln der Kirchensteuer von den jeweiligen Kirchen
bezahlt, sondern vom Steuerzahler.

die Pfarrer in Deutschland werden von der Kirchensteuer bezahlt.

Ich meinte bisher, der Staat würde zwar kostenlos die
Kirchensteuer für die Kirchen eintreiben, aber das
Steuergelder für die Bezahlung der Repräsentanten herhalten
müssen, wäre m. E. ein noch eklatanteres Verbot der Trennung
zwischen Staat und Kirche. Ich kann mir das eigentlich nicht
vorstellen.

Die Kirchen zahlen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand dafür, dass die Finanzämter die Kirchensteuer einziehen.
Der Staat lässt sich diese Dienstleistung teuer bezahlen, aber in der Öffentlichkeit wird das gerne verschwiegen. Es ist halt eine schöne zusätzliche Einnahme für diese bankrotte Republik.

siehe „Bezahlt die Kirche zuviel für Steuereinzug?“ in:

http://www.kirchensteuer.de/news1998.html

Wo steht eigentlich etwas von Trennung zwischen Kirche und Staat?
Im Grundgesetz habe ich nichts gefunden.

Viele Grüße

Gesetzliche Regelung
Hallo Jörg,

Im Grundgesetz habe ich nichts gefunden.

Art. 140 nimmt die entsprechenden Paragraphen der Weimarer Verfassung auf.

Was aber die Umsetzung der Trennung angeht, siehe z. B.:
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2139_christentum_1997_ei…

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hi Winkel,

nicht nur. Einer Panorama-Sendung im letzten Jahr war zu entnehmen, dass allein Bayern im Jahr 2002 für die Bischöfe, Vikare, Kanoniker etc. die Kleinigkeit von knapp 86 Mio. € an Gehältern ausgegeben hat…

Gruß
Feanor

@Juristen: staatliche Leistungen an Kirche
Liebe Juristen,

als 1803 die gesitlichen Güter von den deutschen Staaten eingezogen wurden, war die Kirche ihrer Einnahmen beraubt. Daher musste im Gegenzug das jeweilige Land die Pflege der Kirchgebäude oder auch die Besoldung übernehmen.

Sollte sich der Staat aus der Kichenfinanzierung zurückziehen, müsste er dann den eingezogenen Besitz zurückerstatten? Also: wie gültig ist der Reichsdeputationshauptschluss?

Fragt
Andreas

P.S. Ich glaube der Fachausdruck „rebus ex stantibus“ spielt bei dem Prolem eine Rolle.

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P.S. Ich glaube der Fachausdruck „rebus ex stantibus“ spielt
bei dem Problem eine Rolle.

Hallo Andreas,
„omnia conventio intelligitur rebus sic stantibus“ (=„Jede Übereinkunft versteht sich aus den bestehenden Verhältnissen“)ist eine Clausel, die es erlaubt einen (internationalen) Vertrag aufzulösen, wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse grundlegend verändert haben.
Gruß Eckard.

Ich meinte bisher, der Staat würde zwar kostenlos die
Kirchensteuer für die Kirchen eintreiben, aber das
Steuergelder für die Bezahlung der Repräsentanten herhalten
müssen, wäre m. E. ein noch eklatanteres Verbot der Trennung
zwischen Staat und Kirche. Ich kann mir das eigentlich nicht
vorstellen.

Die Kirchen zahlen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand dafür,
dass die Finanzämter die Kirchensteuer einziehen.
Der Staat lässt sich diese Dienstleistung teuer bezahlen, aber
in der Öffentlichkeit wird das gerne verschwiegen. Es ist halt
eine schöne zusätzliche Einnahme für diese bankrotte Republik.

Ich glaube, das stimmt genau nicht ! In Deutschland wird die Kirchensteuer KOSTENLOS von den Behörden eingezogen Q!

siehe „Bezahlt die Kirche zuviel für Steuereinzug?“ in:

http://www.kirchensteuer.de/news1998.html

Wo steht eigentlich etwas von Trennung zwischen Kirche und
Staat?
Im Grundgesetz habe ich nichts gefunden.

Dann schau besser noch einmal nach !! Wir haben keinen christlichen Staat - dies wäre für mich ein Grund, die STaatsbürgerschaft zurückzugeben !!
Grüße, Lothar

Hallo Winkel,

danke für die Info ! Die fetten Gehälter bleiben uns also erhalten - auch den Kirchenaustritten, die für eine wirkliche Trennung von Staat und Kirche sind.

Man denke sich hier einmal das Sparpotential !!!

Grüße, Lothar

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Hallo Feanor,

danke für Deine Info ! Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man ja sagen, die Bayern hätten es nicht anders verdient…

Ein Staat, der sich laizistisch gibt und dann die fetten Gehälter der Söckchenträger und Feiertagsredner bezahlt, ist immer noch zu reich !! Hier ist m. E. sehr viel Korrekturbedarf !!!

Grüße, Lothar

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