Tapeten streichen

Ich habe meine derzeitige Wohnung gekündigt und muß sie vor Rückgabe an den Eigentümer renovieren. Der Mietvertrag läßt Tapezieren oder Streichen der Wände zu. Ich möchte es natürlich so schnell und billig wie möglich machen und zwar die ganze Wohnung fachgerecht weiß streichen, also auch über die tapezierten Wände (bedruckte Tapeten, keine Rauhfaser). Probeanstriche ergaben, dass die Farbe hält und das Tapetenmuster nicht durchscheint.
Fragen: Gilt dieses Verfahren - Tapeten überstreichen - als fachgerecht, oder ist das ausschließlich nur bei Rauhfaser üblich? Kann es sein, dass lose Tapetenpartien beim Farbauftrag wellig werden und sich beim Trocken nicht mehr glätten? Wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben, was sonst zu beachten ist?

Vielen Dank!

hallo wolfgang,

ob das überstreichen von „normalen“ papiertapeten als fachgerecht gilt, das frägst du vielleicht besser im forum für mietrecht (günter weiss sicher eine antwort).
allerdings kann ich dir sicher bestätigen, dass es möglich (!) ist, dass sich lose tapetenpartien (egal ob rauhfaser oder papiertapete) beim streichen durch die feuchtigkeit wellen können und dann evtl. nicht mehr glattziehen. sollte zu wenig tapetenkleister drunter sein, so kann es sogar vorkommen, dass sie sich großflächiger lösen (tapete wird durch die feuchtigkeit der farbe an- und von der wand abgelöst).

gruß,
tinchen