Aufschüttung abstützen?

Hallo miteinander,

meine Frau und ich haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, auf dem wir demnächst bauen möchten. Das gesamte Grundstück liegt allerdings ca. 0,5 Meter unter dem Straßenniveau. Wir werden daher aufschütten müssen. Die Grundstücke links und rechts neben uns sind noch nicht verkauft. Diese liegen ebenfalls unter Straßenniveau.

Nun stelle ich mir das so vor, dass im Bereich des Hauses natürlich mindestens die 0,5 Meter aufgeschüttet werden müssen. Hinter dem Haus würde ich den Garten bis auf das Grundniveau abfallen lassen. Bei 24 Meter Garten hinter dem Haus ist das eine Steigung von 2cm pro Meter (2%).
Erste Frage: Ist solch eine Steigung im Garten ok, oder ist das schon zuviel? Gibt’s damit irgendwelche Probleme?

Zweite Frage: Da die Grundstücke neben uns noch nicht verkauft sind, mache ich mir Gedanken, ob der 0,5 Meter Erdwall links und rechts abgestützt werden muss (Stichwort: L-Steine; teuer!)? Die sind natürlich in dem Moment sinnlos, wenn irgendwann mal unsere Nachbarn ebenfalls dagegen aufschütten werden.
Ich hatte heute mal im Tiefbauamt angerufen und u.A. deswegen nachgefragt. Der freundliche Mitarbeiter meinte, dass ein Abstützen bei 0,5 Meter nicht nötig sei (da würde er ganz andere Wälle kennen). Ich sollte nur meinen Wall auf dem Nachbargrundstück etwas ‚auslaufen‘ lassen. Der zukünftige Nachbar freut sich irgendwann mal über die zusätzliche Erde und ich spare mir das teure Abstützen. Für mich klingt das plausibel.
Hat er damit Recht? Was für Erfahrungen habt ihr?

Viele Grüße,
gesorthy

Hallo,

natürlich kannst du das Grundstücksniveau auf Straßenniveau angleichen (ich würde es noch etwas höher nehmen wegen Regenwasser), das ist doch dein Grundstück. Mach dir über den links und rechts anfallenden Erdwall keine Gedanken. Deine zukünftigen Nachbarn werden es sicherlich genau so machen wie du. Zu deinem Garten, eine 2%ige Steigung ist doch nun wirklich zu vernachlässigen.

Gruß, Gefr.Schultz

Hi!

Ja, das sehe ich genauso.
2% Gefälle ist garnichts.

Es wäre aber sinnvoll, dass das gleich der Architekt / Bauplaner mit einkalkuliert,
wenn Du das Haus baust. Besonders mit Keller, fällt ja auch einiges an Erdaushub an.
Das kann man dann sinnvollerweise gleich zum auffüllen verwenden.

Wird dann so aussehen, dass erstmal der Mutterboden abgetragen wird, und zwischengelagert wird,
und dann wieder aufgezugen wird.

Das ist aber mit der heutigen Technik kein Problem. Wenn die eh zum Fundamentaushub da ist.

Grüße, E !

Hallo,
da haben wirklich alle Recht, mach Dir keine Sorgen.Unsere Deiche an der Nordseeküste stehen auch ohne L Steine. Und die sind bis zu 10 meter hoch. Wenn da Später Rasen drauf ist läuft nichts mehr weg.
Gruß Olli

Hallo,

betreffend die 2 % Gefälle stimme ich aus technischer Sicht meinen Vorrednern zu. Allerdings ist zu beachten, dass niemand das Recht hat, Regenwasser vom eigenen Grundstück zum Nachbarn abzuleiten. Und das könnte bei sehr undurchlässigenm Boden und dem „falschen“ Nachbarn „hinten“ Ärger geben.

Gleiches gilt für die nachbarn zur rechten und zur linken. Was der Mitarbeiter im Amt sagt, ist nett, aber nichts wert, wenn die Grundstücke nicht der Stadt gehören. Mit mir als Nachbarn könntest du jedenfalls Ärger kriegen. Aus prinzipiellen Erwägungen - denn selbstverständlich hat niemand das Recht, ungefragt Erde auf meinem Grundstück zu entsorgen (noch dazu unklarer Herkunft), wie aber auch aus technisch-praktischen Erwägungen: Wer sagt denn, dass mir nicht irgendwann mal einfällt, das gesamte Grundstück mit einer Tiefgarage zu unterkellern? Bei der Herstellung des Verbaus und dem Aushub macht mir die Erdmasse auf meiner Seite und die fehlende Stützkonstruktion auf deiner Seite nur Ärger. Und es ist im Gelände sehr leicht erkennbar, dass da von dir „heimlich“ was aufgeschüttet wurde.

Näheres zu den beiderseitigen Rechten und Pflichten regelt das örtliche Landes-Nachbarrechtsgesetz.

Gruß
smalbop

Hallo,

den „Auslauf“ der Aufschüttung auf den Nachbargrundstücken würde ich auch kritisch sehen. Das kann man machen, wenn man den Eigentümer kennt, und sich mit dem hierauf verständigt. Aber ohne dessen Zustimmung kann man sich so nur Ärger einhandeln.

Wenn wir von einer klassischen Neubaugebietssituation sprechen, dann ist ja absehbar, wann die Nachbargrundstücke bebaut werden. Und bis dahin würde ich ohnehin die Geschichte erst einmal insoweit provisorisch gestalten, dass man nahe am Haus natürlich schon das passende Niveau herstellen und gestalten kann, die Geschichte dann aber auf dem eigenen Grundstück auslaufen lässt, und hier nachfüllt, wenn die Nachbargrundstücke auch bebaut sind, und auch deren Höhen klar werden. Nur so bekommt man ein harmonisches Gesamtbild.

Ich finde - abgesehen vom rausgeschmissenen Geld für dann hinterher kaum noch sichtbare teure L-Steine und Co. - nichts schlimmer als Neubaugebiete, in denen zu den heutzutage ohnehin schon üblicherweise eher mickrig kleinen Grundstücken dann auch noch hinzukommt, dass da jeder seinen eigenen Kopf bzgl. der Höhen und Gestaltung der Abgrenzungen durchgesetzt hat, und damit jede Chance auf eine zumindest optische Weitläufigkeit genommen ist.

Gruß vom Wiz

Hallo,
erstmal danke fuer deine Antwort. Generell gehe ich erstmal nicht davon aus, dass jeder Nachbar sofort auf Sturm gebuerstet ist. Aber man weiss es ja nie.

Zunaechst einmal gehoeren die beiden Nachbargrundstuecke ja noch der Stadt. Zweitens muss mein Nachbar ja mit seinem Haus auch ueber Strassenniveau kommen. Er wird also definitiv im Bereich seines Hauses ebenfalls aufschuetten muessen.
Und wenn sich mein Nachbar dazu entschliesst doch unter unserem Grundstueck abzutauchen (Stichwort Tiefgarage), wer sagt denn dann, dass ICH abstuetzen muss und nicht er. Immerhin muessen wir uns doch beide am Strassenniveau orientieren, oder etwa nicht?

Sollte ihn meine Erde auf seinem Grundstueck stoeren, kann ich sie ja spaeter auch an mein Grundstueck heranschieben lassen. Das gibt dann einen netten kleinen Wall. Auffuellen/Abstuetzen muesste er doch in dem Fall immer noch selbst.

Viele Gruesse,
gesorthy

Hallo,

vielen Dank fuer eure Antorten! Mal sehen was dann unser Erdarbeiter/Tiefbauer dazu sagt.

Viele Gruesse,
gesorthy

Hi,

Zunaechst einmal gehoeren die beiden Nachbargrundstuecke ja
noch der Stadt. Zweitens muss mein Nachbar ja mit seinem Haus

dann lass dir von der Stadt eine schriftliche(!) Genehmigung dafür erteilen, dass Du die Auffüllung auf deren Grundstück auslaufen lassen kannst. Dann bist Du aus dem Schneider.

Und sollte dir die Stadt nicht schriftlich ausstellen, würde ich vorsichtig werden…

Dass man sich am Straßenniveau orientieren muss, ist Unsinn: maßgeblich ist der natürliche Geländeverlauf. Jeder, der daran etwas ändert, muss abstützen - auf seinem eigenen Grundstück. Und wer sagt, dass der neue Nachbar auch aufschütten will? Vielleicht baut der seinen Keller ein Stück aus der Erde heraus und nutzt damit im KG noch das Tageslicht?

Kleine Ergänzung:
In manchen Gegenden braucht man für eine großflächige Anschüttung/Absenkung des natürlichen Niveaus eine Genehmigung - also am besten vorher beim Bauamt nachfragen.