Baustelle wie lange? Braucht private Baustelle ein Bauschild?

Hallo an Alle,

ich wohne in einem ruhigen Aussenbezirk mit kleinen Einfamilienhäuschen. Mein neuer Nachbar saniert jetzt anfg. Aug. bereits seit 2 Jahren auf dem angrenzenden Grundstück an dem Haus herum u. hat noch eine ganze Etage aufgestockt. Das zu den unmöglichsten Zeiten, mit den unmöglichsten Leuten (wahrscheinlich alles Freunde-wir wollen hier ja keine Schwarzarbeit unterstellen…)
Die „Baustelle“ bzw. das gesamte Grundstück sieht aus wie Kraut und Rüben, überall fliegt was herum, leere Eimer, massig Styropor, Paletten, etc. und der Bürgersteig gleicht inzwischen einem Dschungel.
Leute, es nervt- bei dem Wetter sitzt man doch Samstag gerne mal auf der Terrasse, nein, da kommt dann wer und verputzt draussen bis um 21.45 Uhr den Haussockel um 3 Tage später alles wieder abzureissen…echt, ich kann nicht mehr-das geht jetzt echt Sommer wie Winter da drüben!!
Hat einer einen Rat, an wen kann ich mich wenden? Irgendetwas läuft da schief…

Vielen Dank vorab und dennoch sonnige Grüße
Kerstin

Hallo Kerstin,

wenn Gespräche mit dem Nachbarn nichts bringen, dann würde ich das Bauvorhaben mal beim zuständigen Bauamt anzeigen. Es genügt eine kurze Schilderung des Problems, ein paar Fotos von der Baustelle und víelleicht auch die Äußerung einiger Verdachtsmomente, um die Bauaufsicht aufs Trapez zu holen.

Zudem gibt es in Deutschland einschlägige Vorschriften zu Ruhezeiten. Hier kann man durchaus die Polizei anrufen, wenn trotz einer freundlichen Ermahnung keine Ruhe einkehrt.

Viele Grüße
Frank

Na, mit Baurecht wird das wohl nichts zu tun haben, eher mit dem BGB und dem Nachbarrecht.
Erste Anlaufstelle wäre für mich das Ordnungsamt.

mfg
Eckart Schwengberg

Hallo,
hier besteht nur die Möglichkeit, sich an das zuständige Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde zu wenden. Eine Frist, in der der Nachbar mit seinem Bau fertig sein muss, gibt es nicht.
Gruß Günni27

Hallo !
Zu Ihrer Frage "brauch eine private Baustelle ein Bauschild ? " :
Jede Baumaßnahme, die einer Baugenehmigung bedarf, benötigt ein Bauschild, eine Aufstockung allemal !
Ob alles rechtens vorangeht, sollte das örtliche Bauamt überprüfen.
Ein Versuch, mit dem Nachbarn zu reden, bringt auf friedlichem Wege noch am meisten.
Gruß
Horst Klein

Liebe Kerstin,
hier gibt es keinen richtigen Rat.
Du kannst nur die Zeiten eindämmen, wenn der Krach so laut ist, dass es verboten ist. Andererseits muss der Gehweg natürlich benutzbar sein.
Außerdem macht es vielleicht Sinn ab und zu mal mit der Kamera ein paar Fotos zu machen, wenn gearbeitet wird. Eventuell auch mal das ein oder andere Firmenfahrzeug… Das schreckt vielleicht ab?
Wenn erkannt wird, dass man dort nicht anonym bleibt. Was sagt das Bauamt denn dazu?
Ein Bauschild hängt vermutlich irgendwo im Fenster, das reicht.
Dies ist leider kein gute Rat, aber vielleicht hilft es ja doch…
Gruß Geoli

hallo Kerstin für die Verärgerung hab ich Verständnis.
Generell gibt es kein vorgegebenes Bauende? Aber die Baustelle muss eingezäunt sein Bauschild und es darf kein Müll -Plastik durch die Gegend fliegen. Ansonsten Foto und an das Ordnungsamt schicken. Die Arbeitszeiten sind Gesetzlich geregelt und auch der Lärmpegel. Ansonsten Nerven behalten. MfG HPW

Hallo,

vielen Dank für die Antwort-bzw. eigentlich die ganzen Antworten hier!
Das mit dem Reden ist ja leider heute nicht mehr so einfach. Ich bin in dieser Str. geboren worden und gehe jetzt stramm auf die 50zig zu, d.h. man kennt sich hier untereinander. Eigentlich habe ich mit niemandem ein Problem, den ich gehöre auch zu denjenigen, welche eher das Gespräch als den Anwalt oder ähnliches (auf-)suchen!

Aber mit diesen Leuten - NO WAY!! Ich bin sehr langmütig, halte mich für äusserst tolerant und bin nun wirklich am Ende meiner Kraft und Weisheiten. Unser Ordnungsamt hat keine Zeit und interessiert sich nicht, da Knöllchen schreiben einfach mehr bringt… X Briefe habe ich geschrieben und mir die Finger blutig gewählt - nichts!

Also bleibt mir hier wohl wirklich nur der Gang zum Bauamt. Ein Bauschild gibt und gab es nie. Das Grundstück ist allerding von allen Seiten fest eingezäunt, was aber damit ja nichts zu tun hat.

Dennoch, vielen lieben Dank für die Antworten hier, hat mir geholfen und ich werde nun wirklich zum Bauamt marschieren.

Sommerliche Grüße
Kerstin

P.s. Die Frage wie lange bezog sich im Übrigen darauf, dass ich mal irgendwo gehört habe, dass eine Baugenehmigung nur eine bestimmte Zeit Gültigkeit hat. Nun primeln die da ja schon 2 Jahre…
War wohl wirklich nicht aus der Frage erkennbar-Verzeihung!!

Alles erstmal ein Fall fuer die Polizei. Ruhestoerung, vermutete Schwarzarbeit, verunreinigen oeffentlicher Bereiche (Fussweg) usw. Die werden dies entsprechend selbst bearbeiten was in ihren Bereich gehoert. Der Rest geht dann an Ordnungsamt und Bauamt.
Ich frage mich nur, warum Sie 2! Jahre damit gelebt haben.

Hallo Kerstin,
so wie du den Bau beschreibst (Aufstockung um ein Geschoss) ist er auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Bauordnungsamt. Es ist dann auch ein Bauschild erforderlich.
Wer den Bau ausführt ist eigentlich egal. Das kann durch Freunde gemacht werden. Diese müssen jedoch versichert sein und der Bau muss den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Zuständig dafür ist das Amt für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung (oder vergleichbarer Mittelbehörde). Wenn es aussieht wie „Kraut und Rüben“ bestehen zum Arbeitsschutz Zweifel.
Die Nutzung des Bürgersteiges ist im Regelfall eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Zuständig dafür ist die Gemeinde. Ansprechpartner das Ordnungsamt. Selbst wenn die Gemeinde die Zuständigkeit anders geregelt hat (z.B. Tiefbauamt) wird das Ordnungsamt einen Hinweis entsprechend weiterleiten.
Zu den Arbeitszeiten (Ruhestörung) kann ich keine qualifizierte Aussage treffen. Nur folgende Hinweise: Immissionsschutz macht in der Regel das Umweltamt. Regelungen können auch in einer Ortspolizeiverordnung (wenn es die bei euch gibt) gemacht sein. Ansonsten hilft die Polizei sicher gerne.
Von alle dem abgesehen, hast du schon mal mit deinem Nachbarn gesprochen und Ihn auf die Zustände hingewiesen? Sollte in jedem Fall der erste Schritt sein. Ich will aber kein Salz in die Wunde streuen.
Ich hoffe, Du kannst mit diesen Infos etwas anfangen.
Gruß Nils

Hallo,

**Alles erstmal ein Fall fuer die Polizei
Leider nein, denn der freundliche Freund u. Helfer wurde von uns Nachbarn schon gerufen. Die Streife meinte sie könnten nichts machen, wären unterbesetzt und wir sollten uns doch so einigen.

Ich frage mich nur, warum Sie 2! Jahre damit gelebt haben
Weil wir Nachbarn nicht ganz untätig waren, immer u. immer wieder versucht haben ins Gespräch mit den neuen Nachbarn zu kommen, Briefe u. Telefonate ans Ordnungsamt bisher ergebnislos waren, wie ich ja schon geschrieben habe und ich eben nicht zu der Fraktion sofort zum Anwalt rennen o. wen anschei…gehöre. Aber was genung ist ist halt genug-frei nach dem Motto, wer nicht Hören will muß…

In diesem Sinne ; 0))
Grüße Kerstin**

Ich würde mich in diesem Falle sowohl an das Bau- und Ordnungsamt Deines Heimatortes wenden. Die müssten Dir genaue Auskunft darüber geben können, was Dein Nachbar in diesem Falle darf und kann. Denn beim Bauamt muss ja eine Baugenehmigung vorliegen. Das Ordnungsamt ist auch in diesem Falle für die Ordnung und Sicherheit der Nachbarn verantwortlich.

Sollte es hier keine fundierten Auskünfte geben, dann hilft in diesem Falle nur der Rat eines Fachanwalts für Baurecht.

Ruhezeiten hinsichtlich Lärm legen die Gemeinden des jeweiligen Ortes fest. Da der Samstag als Werktag gilt, wirst Du wenig Chancen haben, dass an diesem Tag keine Bauaktivitäten stattfinden. Die Ruhezeiten sind meist von 13-15 Uhr mittags und abends/nachts von 22.00 bis 6.00 Uhr.

So schön ein Häuschen ist, aber die Nachbarn müssen stimmen, sonst wird ein Traum vom Haus zum Alptraum.

Hallo Kerstin,
es ist sicher ein Ärgernis, dafür habe ich vollstes Verständnis.

  1. Mach dich zunächst bei deiner Gemeindeverwaltung kundig, ob es eine Art Ruheverordnung gibt, die für deine Region gilt. Wenn nein, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Zum Beispiel sind dies Durchführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Unter http://www.bds-niedersachsen.com/fileadmin/Redakteur… kannst du dir zu m Bundesland Niedersachsen einen kurzen Eindruck verschaffen.
    Schlussendlich: Hält der Nachbar sich hinsichtlich seiner Lärmimmission grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben, kannst du nur noch versuchen, mit ihm eine Vereinbarung zu treffen. Ich gehe davon aus, dass der Nachbar von deinem Leidensdruck noch keine Ahnung hat. Deshalb kann ein nachbarschaftlicher Appell an die Menschlichkeit schon was bewirken.

  2. Wenn das ungepflegte Erscheinungsbild des Nachbargrundstücks dir nicht gefällt ist das eine Sache. Eine andere aber, wenn der Müll auf seinem Grundstück (Styropor) auf deines gelangt. Dies hat er zwingend zu unterbinden!
    Auch hier am besten auf direktem Wege Vereinbarungen treffen.

Ich kann mir vorstellen, dass er mit der Sitaution so auch nicht glücklich ist. Daher sehe ich im Ergebnis einen kooperativen Umgang miteinander als zielführender an, als den Aufbau von Drohpotential und/oder den Einsatz Dritter (Behörden, Anwalt…).

Ich wünsche bei der Regelung viel Geduld, weiterhin ein wenig Verständnis und hoffentlich bald genussreiche Stunden im Garten.

LG Martin

Hallo Kerstin,

ich kann mir vorstellen, dass diese Arbeitszeiten etc. Sie und die anderen Nachbarn stören.

Folgende Möglichkeiten:

  1. Die Bauaufsicht… bei einer Aufstockung wird es vermutlich eine entsprechende Baugenehmigung geben… - und wenn nicht, ist die Bauaufsicht eh im Geschäft!

  2. Das Ordnungsamt der zuständigen Stadt!
    Erstens muss der Müll und der Bauschutt ordnunbgsgemäß entsorgt werden…; zweitens muss das O-Amt die Arbeitszeiten überwachen… ab 22 Uhr und vor 7 Uhr geht da gar nichts… ( jedenfalls hier bei uns ).
    Aber der Samstag ist nunmal ein „normaler“ Werktag ( also von 07. - 22 Uhr! )

  3. Das Tiefbauamt…
    das hat die Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Strassen und Wege ( Auch Gehwege ), bezüglich dem „Dschungel“ auf selbigem…

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter, mit freundlichem Gruß

U.F.

Hallole,
du solltest dich an das
Ordnungsamt oder die Polizei wenden wegen evtl. Ruhestörung oder Gefährdung der Sicherheit durch herumfliegende ( oder -liegende) Baumaterialien. Baurechtlich kann ich keinen Handlungsansatz erkennen.

Viele Grüße
Christian Storch

Hallo Kerstin,
es gibt keine Regelung wie schnell ich meinen Bau fertigstellen muß. Hat der Nachbar eine Baugenehmigung, dann dürfen die Bauarbeiten nicht länger als ein halbes Jahr unterbrochen werden. Sonst erlischt die Genehmigung und er darf nicht weiterbauen bis die Genehmigung wieder erteilt ist. Wenn er das beachtet, kann er bauen solange er will. Die Lärmbelästigungen dürfen jedoch nur zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden. Jede Gemeinde hat jedoch manchmal in ihrer Gemeindeordnung andere Zeiten festgelegt, diese sind beim Amt für öffentliche Ordnung zu erfragen. Bezüglich der Arbeitssicherheit und des Lärmschutzes kann man sich auch an Bauberufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt und die Polizei wenden.
Und nun viel Erfolg
Axel

Die Bauarbeiten müssen den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Leider hast du das Bundesland verschwiegen, denn Bauordnungsrecht ist Ländersache. Mir fallen aber spontan folgende Punkte ein:

  • Eine Baugenehmigung muss vorliegen, diese ist in der Regel befristet

  • Ein Baufreigabeschein muss gut sichtbar an der Baustelle angebracht sein

  • Auch ein Bauleiter nach Landesbauordnung wird in der Regel zu bestellen sein

  • Abbrucharbeiten unterliegen in der Regel einer Baugenehmigungspflicht. Sie dürfen nur anhand einer schriftlichen Abbruchanweisung durchgeführt werden.
    -> Baurechtsamt

  • Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle zugange und überschreiten die Arbeiten einen gewissen Umfang, so sind eine schriftliche Vorankündigung auf der Baustelle auszuhängen und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist auszuarbeiten und ein Koordinator zu bestellen. Siehe Baustellenverordnung.
    -> Staatliches Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht

  • Falls das alles nur Freunde sind,die da mithelfen, so sind diese trotzdem bei der
    -> Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    zu versichern.

  • Der Gehweg ist ein öffentlicher Verkehrsraum und kein Lagerplatz. Falls er - befristet - für Arbeiten benötigt wird, so ist zuvor eine Sondernutzungserlaubnis beim
    -> Tiefbauamt/Ordnungsamt
    und eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der
    -> Straßenverkehrsbehörde
    einzuholen und die Baustelle dementsprechend abzusichern

  • Die Zeiten, zu denen Baulärm gemacht werden darf, unterliegen ebenso wie der dabei erreichte Lärmpegel der 32. BImSchV (Maschinenlärmschutzverordnung) und der AVV Baulärm.

  • Baustellenabfälle sind nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der nachgeschalteten Rechtsverordnungen getrennt zu halten, zu lagern, zu transportieren und zu entsorgen.
    -> Umweltamt

Grundsätzlich gilt: Gib mir eine Baustelle und ich finde das Versäumnis.

Viel Erfolg
s.

Hallo, ich weiss zwar nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber ich meine, meine Antwort gilt für jedes Bundesland:
Wenn eine Baugenehmigung vorliegt muss innerhalb von 3 Jahren mit dem Bauprozess begonnen werden.
Wenn dann begonnen wurde, und das ist bei dir offensichtlcih der Fall, ist der Pauprozess zeitlich nicht vorgeschrieben. Dass heißt, der Nachbar kann egtl. ewig bauen… bis er irgendwann fertig ist. Das ist ja auch logisch, denn man weiss ja nicht, was während des Bauens so alles passieren wird…
Du hast nur eine Chanche dagegen vorzugehen, wenn dich der Nachbar belästigt, in dem er z.B. Ruhezeiten nicht einhält, euer Grundstück vermüllt oder oder oder…
LG Peter

Hallo Kerstin,
zur Frage an wen kann ich mich wenden:

  1. an den Verursacher, durch ein Gespräch wenn möglich.
  2. an die Behörde, das ist zunächst die Gemeinde oder Gemeindeverwaltung, hier das Ordnungsamt als zuständige Instanz.
    Lärm ist allgemein, ausgenommen die gesetzliche Mittagaruhe in der Regel 13-15 Uhr, aber besser bei der Gemeinde nachfragen da dies die Gemeinden unterschiedlich regeln können, am Tagae und nur nur von 7 - 20 Uhr von privater Seite zu dulden.
    Hier ein LINK mit vergleichbarem Problem für dich:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Laermbelaestigung-du…

Rechtsgrundlage für Lärm ist das Bundesimmissionsschutzgesetzt, hier greift § 7 wie auch in o. g. Link. Das ganze ist komplex und im Detail durch Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Die Ruhezeiten sind durch die Gemeinden geregelt, die Rechtsgrundlage sind die o. g. Landesverordnungen. Egal ob Reines Wohngebiet oder Allgemeines Wohngebiet oder Gebiete ohne Bebauungsplan, da wo überwiegende Wohnungen sind, also auch in einem Mischgebiet, sind z.B. Mittags Ruhezeiten einzuhalten. Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe, kein Radio darf hörbar sein, Baulärm oder laute Gespräche auch nicht! Ab 6 dürfen gewerbliche Bauarbeiten, ab 7 private Bauarbeiten erfolgen. Wegen des Gerümpels auf dem Nachbargrundstück ist auch hier das Ordnungsamt zuständig, aber da ist viel zulässig. Nur wenn Gefahren drohen, Rattenplage, Öl oder Chemikalien ins Erdreich dringen können schreitet die Behörde ein bzw. muss einschreiten, ansonsten muss an die nächsthöhrer Instanz gegangen werden, Verbandsgemeinde, Samtgemeinde, Kreisverwaltung und wenn da nichts hilft ein Anwalt eingeschaltet werden.
Immer einen Zeugen mitnehmen bei Gesprächen mit dem Nachbarn oder auch bei der Behörde, Namen und Zeiten notieren, oder auch schriftlich mit den Behörden anfragen, dies kann bei gerichtlichen Klagen von Vorteil sein.

Gruß El Mare

Hallo Kirsten,
ergänzen will ich, dass auch die Lärmzeiten von dir notiert werden sollen, das ist bei Gericht prima, damit kann dokumentiert werden, wann, wie lange und wie oft die Belästigung war.
Damit kann ein Richter besser nachvollziehen, wie störend das war,

hier noch zu den Zeiten:
Für Geräte und Maschinen gilt, dass in reinen, allgemeinen Wohngebieten, sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, in der Nähe von Kur- und Klinikgebieten etc. Geräte und Maschinen nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr betrieben werden dürfen. (§ 7 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -)

Für den Betrieb von Rasenmäher, Freischneider, Rasentrimmern, Kreissägen und anderen Geräten gelten im Regelfall die bisher genannten Regelungen, also werktags 7-20 Uhr, Mittagsruhe 13-15 Uhr.
Aber jeden Tag und das ganze Jahr und immer wieder geht generell nicht, da gibt es Grenzen, die aber zur Not ein Gericht festlegen muss.

Viel Erfolg,
El Mare