Berechnung spezifischer Energiebedarf

Berechnung der Bruttogrundfläche BGF

Hallo,

für die Berechnung des jeweils spezifischen Energiebedarfes eines Gebäudes möchte ich die Bruttogrundfläche „BGF“ bzw. die „BGF beheizbar“ ermitteln.
Nun ist mir nicht klar, wie Räume erfassungstechnisch zu werten sind, die besonders hoch sind und über mehrere Geschosse gehen - beispielsweise ein über 2 Stockwerke reichender Ballsaal oder eine Turnhalle mit Tribünen, die im Grundrißplan als „1.OG“ bezeichnet werden.
Muss dann pro Stockwerk die Fläche des hohen Raumes jedesmal abermals in die Addition der Flächen einbezogen werden oder nur dann, wenn der abgebildete Raum im zu betrachtenden Stockwerk einen Boden hat?

Herzlichen Dank schon mal im Voraus!

Ralph Schelle … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/wizard/continue_entr…

Hallo,
da muss ich passen, habe mich damit noch nicht beschäftigt.
m.f.G.
V.Ohlhoff

Hallo Herr Schelle,
tut mir leid, da kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen.
MfG
JM

Hallo

Ich weiß nicht für was die BGF von ihnen berechnet werden soll.

Nach EnEV 2009 Anlage 1 1.3.3 wird als Bezugsgröße die Gebäude-Nutzfläche An verwendet.

Diese wird bei WGs aus dem Gebäudevolumen (beheiztes Volumen Ve) bestimmt.
Höhe 2,5 bis 3,0 m An = 0,32*Ve
Höhe >3,0 m An = (1/hg-0,04)*Ve (hg = Geschosshöhe)

Gruß

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Hinweis auf ENEV 2009 Anlage 1 war sehr hilfreich!
Ich arbeite mit „beheizbare BGF“, weil dies in der letztgültigen Fassung von AGES („Verbrauchskennwerte 2005“) so gehandhabt wurde. Wenn ich jetzt auf NGF oder An umschwenke, kann ich keine Quervergleiche anstellen.

Gruß Ralph Schelle