Hallo Wolfgang,
wenn Du diese Arbeiten im letzten Jahr hast durchführen lassen, ist die Gewährleistungsfrist ja noch gegeben.
Bitte eine schriftliche Mängelrüge an den Verlegebetrieb richten, mit Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb von 4 Wochen.
Nun sollten wir uns nicht an den 4 Wochen sklavisch halten. Aber damit ist der Vorgang zunächst einmal dokumentiert, die Laufzeit der Gewährleistung wird angehalten und der Unternehmer kann nachbessern.
Auf keinen Fall mit irgendwelchen, womöglich noch in Foren empfohlenen Hausmittelchen an die Fleckentfernung, die wohl aus Eisen-III-Oxid bestehen wird, herangehen. Damit wäre der Unternehmer raus aus dem Spiel - und lacht.
-.-.-
Denkbar ist, dass im Kies (in welche die Platten verlegt wurden) Eisenteilchen enthalten waren.
Der Plattenlieferant wäre in diesem Fall tatsächlich der falsche Ansprechpartner.
Aber um mit dem Stecken um sich herum zu hauen um jemanden zu treffen, der die Zeche bezahlt, ist es noch zu früh. Es bedarf erst einmal einer sachlichen Analyse der Schadensmechanismen.
-.-.-
Gruß: Klaus