Gasleitung über maximal welche Strecke unter Bodenplatte führen?

Hallo,

ich möchte erfragen bis zu maximal welcher Streckenlänge man gemäß den Sicherheitsvorschriften eine Gasleitung bei einem nicht unterkellerten Gebäude unterhalb der Bodenplatte verlegen darf.

Habe dazu auf Seite 3 des folgenden Link folgendes gelesen:
http://www.ngw.de/fileadmin/download/privatkunden/se…
„Der Hausanschlussraum sollte möglichst nicht weiter als 3 Meter von der Außenwand entfernt liegen“

Was wäre die Maximallänge? Da gibt es doch bestimtm verbindliche Sicherheitsvorschriften, wo kann man diese einsehen oder wen sollte man fragen?

Gruß

Darius

Hallo!

Schon die etwas vage Formulierung " möglichst

oder wen sollte man fragen?

Hallo Darius,

der örtliche Gasnetzbetreiber (nicht unbedingt identisch mit dem Versorger) muss dir verbindliche Auskunft geben können. Auch unter welchen Bedingungen (z.B. dickeres Leerrohr, Mindesttiefe, etc.) das ggf. möglich ist.

Hallo,

hast Du schon darüber nachgedacht, was passiert, wenn sich das Haus mit den Jahren setzt und dann die Gasleitung abreisst? Dann möchte ich nicht in dem Haus wohnen …

Hallo Fragewurm,

hast Du schon darüber nachgedacht, was passiert, wenn sich das
Haus mit den Jahren setzt und dann die Gasleitung abreisst?
Dann möchte ich nicht in dem Haus wohnen …

Also die Bodenplatte senkt sich und die darunter liegende Leitung nicht?

Und was ist besser, wenn die Leitung durch die Kellerwand geht, wenn sich das Haus senkt?

Das Problem liegt in jedem Fall hauptsächlich im Bereich zwischen Haus und festem Grund und diese Stelle befindet sich neben dem Haus.

Bei der Variante unter der Bodenplatte ist das Problem nur die Zugänglichkeit der Leitung.

MfG Peter(TOO)

Hallo Darius,

Habe dazu auf Seite 3 des folgenden Link folgendes gelesen:
http://www.ngw.de/fileadmin/download/privatkunden/se…
„Der Hausanschlussraum sollte möglichst nicht weiter als 3
Meter von der Außenwand entfernt liegen“

Da steht aber auch, dass dies über einen mindestens 80x80x110, unverfüllten Tunnel, geschehen muss.

Dieser ist dann gerade noch so bekriechbar.

Wie schon geschrieben, gibt’s verbindliche Auskünfte nur vom Netzbetreiber.
Möglicherweise wollen die dann einen grosszügiger bemessenen Tunnel.

MfG Peter(TOO)