Küchenkauf - Richtiges Verhalten bei Mängeln

Hallo,

kurzer Sachverhalt:
Küche geplant, bezahlt, geliefert bekommen und selbst aufgebaut. Nach Anlieferung vor Aufbau erste optische Mängel an Hängeschränken, Tür,- und Schubladenblenden, ein Korpus, ein Teil einer Arbeitsplatte und Wandpaneele in anderem Farbton als Arbeitsplatte festgestellt und beim Möbelhaus persönlich reklamiert.

Anlieferung der reklamierten Teile nachdem die Küche von uns persönlich aufgebaut wurde:
Hängeschrank beim zweiten Mal ok, nachdem er in der falschen Größe geliefert wurde.
Blenden nach der 3. Reklamation immer noch optisch nicht einwandfrei.
Austauscharbeitsplatte in falschem Farbton geliefert, so dass wir die zuerst gelieferte Platte (mit kleinem Kratzer) in der Küche ließen.
Wandpaneele wurden von Spedition des Möbelhauses geliefert und zusammen mit dem ausgetauschten Hängeschrank neu angebracht.

Nach diesen erheblichen Startproblemen und einiger Zeit steht die Küche. Jetzt sind nach wie vor einige Muschelgriffen optisch nicht einwandfrei. Der Hersteller liefert immer wieder Blenden mit den gleichen Fehlern. Und zusätzlich haben sich nur Verfärbungen auf der Oberfläche der Arbeitsplatte ergeben. Diese Mängel haben wir erneut dem Möbelhaus mitgeteilt.

Frage:
Was können wir vom Möbelhaus verlangen? Theoretisch wäre bei den Türblenden ein Preisnachlass möglich. Wie verhält es sich bei der Arbeitsplatte?

Wenn die Arbeitsplatte ausgetauscht werden müsste, muss die halbe Küche demontiert werden (gesamte Arbeitsplatte neu zuschneiden, wandverbunden Paneele entfernt und darauf befestigte Hängeschränke abgenommen)

Hallo marvin 555,
Ihrer Beschreibung nach sind die Mängel sehr komplex. Das heißt: es ist im Einzelfall genau zu prüfen welcher Mangel ist berechtigt und welcher ist als Kunde zu tolerieren. Es kommt in Ihrem Fall auf die Kompromissbereitschaft der Parteien an. Alles andere ließe sich wahrscheinlich nur anwaltlich bzw. gerichtlich mit hinzuziehenden Gutachten klären. Das ist aber immer mit Ärger und Kosten verbunden und man zahlt meisten drauf. Mein persönlicher Rat, suchen Sie das Gespräch mit dem Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer und einigen Sie sich außergerichtlich. Glauben Sie mir, zu Ihrer vollsten Zufriedenheit wird es nicht kommen, deswegen einen vernünftigen Kompromiss finden. Mit freundlichen Grüßen W. Brill