Was darf ich im sanitärbereich ohne meister

hallo da ich mir ein gewerbe aufmachen möchten im fliesen berreich und ich ab und zu mal eine badsanierung habe wollte ich fragen was ich im sanitärbereich alles darf ohne meister wanne aufstellen??? duschkabine montieren??
wc montieren???
vielen dank im vorraus

http://www.ohne-meister.de/

Hallo, leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Ich kenn mich im Sanitärbereich nicht aus und was das lösen von Aufgaben, ohne den Meistertitel zu haben, angeht - da weiß ich leider auch nicht Bescheid. Gruß Hanna.

Rückantwort:
Das Arbeiten an öffentlichen Versorgungsleitungen wie Gas und Wasser darf nur mit Zustimmung des örtlichen Versorgungsunternehmens (also mit Eintragung ins Installateurverzeichnis) geschehen. Diese Eintragung bekommen zumeist Handwerksmeister, aber auch Ingenieure und erfahrene Gesellen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und das Gewerbe anmelden.
Hintergrund ist der Schutz des Trinkwassers, welches ja ein Lebensmittel ist, und die Vermeidung von Gefahren (bei Gas wie auch Wasser). Außerdem geht es in deinem Fall um Gewährleistung. Jeder Installateur hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Ich schätze, du würdest keine bekommen, da du auf dem Gebiet nicht ausgebildet bist und das Risiko für die Versicherung zu hoch wäre. Male dir mal aus, wie groß ein Schaden werden kann , wenn hinter den Fliesen eine Undichtigkeit ist. Aber Duschwände und Wannen kannst du sicher aufstellen.

Hallo zu erst einmal darfst du alles was deine Ausbildung beinhaltet. Du darfst nicht an gasleitungen und Elektroleitungen arbeiten.Die frage was du darfst wird erst auftauchen wenn jemand regressansprüche anmeldet und die Sache vor Gericht geht.dann hast du die sogenante A…-Karte weil jeder sagt das deine Ausbildung nicht ausreicht.Das ganze kannst du mit der sogenanten 7B zulassung umgehen .Mache dich schlau bei deiner Hwk welche vorraussetzungen notwendig sind.Als Fliesenleger musst du ja sowiso eingetragen sein.
mfg Thomas

Hallo ,
Du kannst es bestimmt–aber im Reklamationsfall— hast Du es an der Backe.Denn die Industrie fragt immer nach einem kompetten Meisterbetrieb. Und der Endkunde ist in diesem Fall auch nicht so Ohne.
Du solltest Dir einen Meisterbetrieb suchen, der deine Arbeiten abnimmt.
Ich kenne Fliesenleger die so arbeiten.
Noch einen schönen Abend.Brigitte

Hallo,

Bei diesen Arbeiten solltest Du auf jeden Fall einen Elektriker hinzuziehen, wenn es metallene Duschtasse / Wanne wäre. ( Potentialausgleich )

Privat wäre bis auf Arbeiten an der Heizungsanlage da nichts einzuwenden.
Gewerblich kann ich es Dir nicht sagen. :frowning:

mfg

nutzlos

Hallo,dj1989
im Sanitärbereich kenne ich mich nicht so aus
aber ein Anruf bei der Handwerkskammer klärt
alles.
Viel Erfolg
Der Maler

Hallo,
Kann ich dir leider nicht weiterhelfen,kann dir nur aus dem KFZ Bereich helfen.
mf g Deke

HAllo dj1989
Vermutlich hast schon Antworten auf Deine Fragen.
So genau kann ich Dir das leider auch nicht sagen.

hallo da ich mir ein gewerbe aufmachen möchten im fliesen
berreich und ich ab und zu mal eine badsanierung habe wollte
ich fragen was ich im sanitärbereich alles darf ohne meister
wanne aufstellen??? Wüsste nicht was dagegen spricht. duschkabine montieren?? Ganz bestimmt.
wc montieren??? Solange es nicht Rohleitungs/UP-Montage betrifft denke schon.
vielen dank im vorraus

Vielleicht geht`s wenn du eine Erweiterung im Gewerbeschein hast. z.B. Montage von Fertigteilen oder so. Auf der IHK erkundigen.
Gruss Icepik

information bei der handwerkskammer einholen

hallo da ich mir ein gewerbe aufmachen möchten im fliesen
berreich und ich ab und zu mal eine badsanierung habe wollte
ich fragen was ich im sanitärbereich alles darf ohne meister
wanne aufstellen??? duschkabine montieren??

wc montieren???

vielen dank im vorraus

Hallo,

grundsätzlich ist hier einigen Antworten natürlich zuzustimmen. Wenn man von gewissen Dingen keine Ahnung hat und einem eine fundierte Ausbildung fehlt., (Gas – Wasser – Strom.) dann sollte man unbedingt die Finger davon lassen !

Es ist aber möglich, im Rahmen des freien Handwerks auch vollhandwerkliche Arbeiten ohne Meisterbrief anzubieten.

Das darf man nach deutschem Recht und Gesetz auch ohne Meisterbrief. Man muss es nur richtig machen, damit es keinen Ärger gibt.

Im Bereich „Badsanierung“ usw. gibt es gute Möglichkeiten selbständig ohne Meisterbrief tätig zu werden.

Eine Möglichkeit ist, ein Gewerbe etwa als Allroundhandwerker zu gründen, Hausmeisterservice, - Trockenbau oder Ähnliches. Im Rahmen eines solchen Gewerbes gibt es auch die Möglichkeit Fliesen zu legen oder auch andere vollhandwerklichen Arbeiten vorzunehmen. (etwa Badsanierungen usw.)

Achtung, jetzt nicht einfach loslegen, denn ein Gewerbe ohne Meisterbrief will gut geplant sein, damit man sich gegenüber Handwerkskammern nicht angreifbar macht !

Es soll ja auch fundiert und nachhaltig gegründet werden, - und deutsches Recht und Gesetz soll unbedingt eingehalten werden. Deshalb empfehle ich Existenzgründern ohne Meisterbrief auch unbedingt sich einmal hier umzuschauen:

www.ohnemeisterbrief.de

Fliesen ohne Meisterbrief zu verlegen ist aber auch kein Problem mehr, weil dieses Gewerbe nicht mehr „Meisterpflichtig“ ist. Gewerbeanmeldung reicht.
Man wird bei der Handwerkskammer im Rahmen der Handwerksähnlichen Gewerbe registriert.

Aber Vorsicht, denn wer jetzt einen Fliesenbetrieb gründet und darüber hinaus andere vollhandwerkliche Arbeiten anbieten will, etwa Badsanierung, der muss dann auch wieder die Grundsätze des freien Handwerks anwenden.

JA !!! Alles sehr kompliziert, deshalb unbedingt gut recherchieren damit alles nach Recht und Gesetz läuft. Genau das ist leider oftmals das Problem von guten Handwerkern.

Fazit:

Im Handwerk kann man fast alles auch ohne Meisterbrief, weil der Gesetzgeber dies so vorgesehen hat. Dies alles als Handwerker aber zu durchschauen und richtig anzuwenden ist meist das Problem. Genau das aber sollte man unbedingt tun, weil nur der Existenzgründer für sein tun verantwortlich ist.

Alles Gute und viel Erfolg.

Ich erteile keine Rechtsberatung. Bei meinen Ausführungen handelt es sich um meine persönliche Meinung und mein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung.

Guten Tag,