Hallo Hexe,
vom AA hast Du ja eine Druckschrift bekommen, in der Deine Pflichten als Arbeitsuchende drin stehen. Dazu gehört nicht, dass Du jeden Tag an einem bestimmten Ort Dich aufhalten musst.
Du musst u.a. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alles für die Aufnahme einer Beschäftigung tun, ferner für das AA und für potentielle Arbeitgeber erreichbar sein etc.
Ich fordere Dich nicht auf, bestehende Rechtsnormen zu umgehen, aber wenn Dir an der Reise viel gelegen ist, überleg mal, wo und in welchem Umfang diese Reise Dich überhaupt daran hindert, Deinen Pflichten nachzukommen:
Erreichbarkeit per Mobiltelephon, per AB? per Post auf dem Weg über die Nachbarin? Jobangebote im Internet-Café vor Ort studieren? Samstagszeitung reservieren oder besorgen lassen? Möglichkeiten unverzüglicher Heimkehr bei Vorliegen eines Angebotes organisieren?
Das ist dann natürlich nicht Urlaub wie Du ihn sonst kennst. Aber es gibt ja auch zu Hause Tage, wo Du schon nach ein-zwei Stunden alles gefiltert hast, was an Angeboten so da ist. Die nötigen Initiativbewerbungen kannst Du eventuell vorher abhandeln, da ist ein Zeitraum von einer Woche bisschen kurz zum Nachfassen, also kein „Handlungsbedarf“, wenn Du - wie auf der Arbeit - bisschen vorgearbeitet hast.
In diesem Sinne
Martin May