1 Woche Urlaub während Arbeitslosigkeit

Hallo

eine Freundin von mir hat sich am 15.10. arbeitlos gemeldet, da ihr volontariat abgelaufen ist und sie noch nichts neues gefunden hat. Wir hatten nun vor, eine Woche in Skiurlaub zu fahren. Ist das möglich? Muss sie das dem Arbeitsamt melden und wenn ja, werden die das erlauben?? Ich mein sind ja nur 5 Werktage… was sagt ihr?

Gruß
hexe

Hallo Hexe,
in der Regel ist Urlaub während der ersten 3 Monate der Arbeitslosigkeit nicht zulässig. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob „nur“ 5 Tage oder 5 Wochen. Ausnahme: Deine Freundin kann nachweisen, dass sie den Urlaub bereits gebucht hat, BEVOR ihr bekannt war, arbeitslos zu werden. Hierfür möchte das Amt allerdings Belege sehen!

Letztendlich hilft da nur ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Vermittler, vielleicht hat der ja nen guten Tag erwischt …

Gruß, ironlady

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Hallo Hexe,
in der Regel ist Urlaub während der ersten 3 Monate der
Arbeitslosigkeit nicht zulässig. Hierbei kommt es auch nicht
darauf an, ob „nur“ 5 Tage oder 5 Wochen. Ausnahme: Deine
Freundin kann nachweisen, dass sie den Urlaub bereits gebucht
hat, BEVOR ihr bekannt war, arbeitslos zu werden. Hierfür
möchte das Amt allerdings Belege sehen!

Letztendlich hilft da nur ein nettes Gespräch mit dem
zuständigen Vermittler, vielleicht hat der ja nen guten Tag
erwischt …

Gruß, ironlady

hallo,
danke für die Antwort. na dann können wir uns den urlaub wohl abschminekne, denn der war leider nicht vorher gebucht :frowning:
und sie meinte die leute beim arbeitsamt waren auch nicht sonderlich nett, also werden diewohl auch kein auge zudrücken. sowas blödes…

Hallo Hexe,

vom AA hast Du ja eine Druckschrift bekommen, in der Deine Pflichten als Arbeitsuchende drin stehen. Dazu gehört nicht, dass Du jeden Tag an einem bestimmten Ort Dich aufhalten musst.

Du musst u.a. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alles für die Aufnahme einer Beschäftigung tun, ferner für das AA und für potentielle Arbeitgeber erreichbar sein etc.

Ich fordere Dich nicht auf, bestehende Rechtsnormen zu umgehen, aber wenn Dir an der Reise viel gelegen ist, überleg mal, wo und in welchem Umfang diese Reise Dich überhaupt daran hindert, Deinen Pflichten nachzukommen:

Erreichbarkeit per Mobiltelephon, per AB? per Post auf dem Weg über die Nachbarin? Jobangebote im Internet-Café vor Ort studieren? Samstagszeitung reservieren oder besorgen lassen? Möglichkeiten unverzüglicher Heimkehr bei Vorliegen eines Angebotes organisieren?

Das ist dann natürlich nicht Urlaub wie Du ihn sonst kennst. Aber es gibt ja auch zu Hause Tage, wo Du schon nach ein-zwei Stunden alles gefiltert hast, was an Angeboten so da ist. Die nötigen Initiativbewerbungen kannst Du eventuell vorher abhandeln, da ist ein Zeitraum von einer Woche bisschen kurz zum Nachfassen, also kein „Handlungsbedarf“, wenn Du - wie auf der Arbeit - bisschen vorgearbeitet hast.

In diesem Sinne

Martin May

da hast du im Prinzip recht denke ich… meinst du wenn man das dem arbeitsamt so mitteilt sind die gnädig?

Hallo Hexe,

Einen Ermessensspielraum hat Dein Ansprechpartner auf dem AA nicht. Er muß Dir den Wunsch nach Urlaub abschlagen, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist.

Die andere Seite: Er ist auch nicht gehalten, Dich im Einzelnen auf Schritt und Tritt zu kontrollieren, und die elektronische Fußfessel für Arbeitsuchende gibts (noch) nicht. Heiß machen muss ihn in erster Linie, was er weiß. - Unabhängig davon mußt Du in eigener Verantwortung kontrollieren, ob Du Dich pflichtgemäß verhältst oder nicht - die kleine Checkliste von mir erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber sie enthält glaube ich schon das wichtigste. Das wesentliche Stichwort heißt „Eigenbemühung“ - Erreichbar sein reicht jedenfalls nicht aus, daher die Empfehlung Internetcafé.

Eine nicht bloß in Bezug auf die Vielleicht-Reise, sondern für Dich auch sonst in Deiner (im schlechtesten Fall lange andauernden) Situation nützliche Sache ist, wenn Du konkret zwei Punkte mit Deinem Ansprechpartner besprichst: (a) Auf Anforderung musst Du Deine Eigenbemühungen dokumentieren. Nachfrage: Welche Form, welcher Inhalt wird erwartet? (b) „Ich habe jetzt die ganze Zeit über noch keine Vermittlungsvorschläge von Ihnen bekommen. Ich bin nicht sicher, ob ich mit SIS richtig umgehe. Können Sie nicht vielleicht mal paar Dinge vorlegen, die aus Ihrer Sicht in Frage kommen?“

Mit den Antworten auf diese Fragen weißt Du dann schon viel mehr.

Schöne Grüße

MM

mein GOTT!!!
Hi!

Es geht um eine Woche - nicht um ein JAHR! Fahr in Urlaub und erhol dich - es interessiert wahrlich kein Arsch wenn du mal eine Woche nicht da bist! Lass dein Handy an dann bist du ja erreichbar!

Gruß

Bernd
P.S.: Natürlich reagieren die beim AB ungehalten, weil es die nen Scheiss Dreck interessiert ;o)

Hallo Hexe!

Ich muss mich den Vorrednern anschliessen, dass es ja wirklich nicht das Problem ist telefonisch erreichbar zu sein. Ich kenne bisher auch niemanden, bei dem sich das Arbeitsamt telefonisch gemeldet hat.

Dann dauert der Urlaub nur eine Woche. Wenn Du Post vom AA bekommst wegen eines Termins, ist auch kein Thema, weil dieser normalerweise nicht in derselben Woche liegt und wenn Arbeitsangebote zugeschickt werden…es gibt doch bestimmt jemanden, der z. B. die Blumen während der Abwesenheit giesst, der könnte sich dann auch um Briefe vom AA kümmern und diese tel. oder per Fax durchgeben.
Die Möglichkeit Bewerbungen zu schreiben wird es doch bestimmt auch irgendwo am Urlaubsort geben. genauso die Möglichkeit zur Recherche.

Also fahrt los und geniesst Euern Urlaub. Wenn ein neuer Job ansteht ist eh erst einmal Urlaubssperre angesagt :wink:

Viel Spass,
Akasha

[Team] Artikelbaum abgeschlossen
Hallo!

Da der Leitartikel auch in Ämter & Behörden inhaltsgleich steht (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…), wo er zudem richtig aufgehoben ist, hier aber bereits einige Antworten gegeben wurden, habe ich den Leitartikel nicht gelöscht sondern nur den Artikelbaum abgeschlossen.

An die Autorin: Bitte keine Artikel gleichen Inhalts in mehr als ein Brett schreiben.

Grüße!

Heiner