2. Nebenjob lohnenswert ?

Hallo, Ich bin zurzeit Ausbildungssuchend und habe einen Mini-job,indem ich 250 € verdiene. Meine Frage ist jetzt, da ich noch ein Mini-job machen möchte, indem ich ca. 400€ oder etwas mehr verdienen würde, ob ich Steuern zahlen muss und wie viele ? Und natürlich ob es sich in diesen Fall für mich lohnen würde einen zweiten Neben-Job zu machen ?
MFG

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Beide Einkommen werden Addiert. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt von den für Sie geltenden Steuergesetzen ab. Mit freundlichen Grüßen.

Bei zwei dieser Stellen müssen die Arbeitgeber informiert werden und diese entscheiden dann, ob nach Höhe des Lohnes Abgaben zu zahlen sind. Man kann sich dies ja mal über die jeweilige Buchhaltung ausrechnen lassen.

Soweit ich weiß, bist du bis 450 Euro neuerdings,…früher waren es 400 Euro,…als Minijobler unterwegs. Dein Arbeitgeber muß dich sozialversichern. Steuern mußten meines Wissens erst ab einem Jahreseinkommen von über 7200,- Euro,…also im Monat von mehr als 600 Euro, bezahlt werden.

Das hast du aber ganz schnell raus,…ruf einfach morgenfrüh auf dem Finanzamt an und frag nach. Es könnte sein, dass auch dieser Betrag um 50 Euro im Monat erhöht wurde,…Ich denke schon, dass es sich für dich lohnen würde.

Das einzige was für dich ab 450 Euro anfallen könnte ist deine Sozialversicherung, die du dann selbst tragen mußt,…schäte etwa 65 Euro im Monat,…kannst du aber auch bei der AOK nachfragen.

Hallo,

man kann nur einen Minijob haben, alle anderen Jobs müssen regulär versteuert werden.
Dazu werden alle Einkommen (ohne Minijob!) addiert und aus dem Wert die Einkommensteuer ermittelt. Bis zu einem Jahreseinkommen von 8.004 Euro fällt keine Steuer an.

Hallo,

die Verdienstgrenze liegt 2013 bei € 450,00. Wenn Du zusätzlich nur € 200,00 in einem weiteren Minijob hinzuverdienst, bleibst Du steuerfrei. Über € 450,00 wirst Du Lohnsteuerpflichtig, allerdings erhälst Du über den Lohnsteuerjahresausgleich die gezahlten Steuern zurück, weil Du unter dem Grundfreibetrag bleibst. Alles über den Minijob findest Du unter www. minijob-zentrale.de

Gruß

Vielen Dank, für die schnellen und kompetenten Antworten. Bin um einiges schlauer,im Sachverhalt geworden. MFG

Hallo,
Ich denk mal aus rechtlicher Sicht darfst Du keinen 2 ten Job ausüben, denn Du kommst über die Steuerfreie Grenze, die ab Jan 13 bei 450€ liegt.

Gruß
Schnucki

Hallo,
bis ca. 8100 € im Jahr fallen keine Steuern an und bei so niedrigen Einnahmen lohnt es sich eigentlich fast immer zu arbeiten.
MfG

Hallo,

sofern Sie keine Hauptbeschäftigung haben, können Sie zwei Minijobs ausüben, deren Entgelt zusammengerechnet aber nicht höher als 450,00€ sein darf, um als Minijob zu gelten.
Sofern das Entgelt über 450,00€ liegt, werden beide sozialversicherungspflichtig und es werden auch Ihnen Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
Ob Lohnsteuer fällig wird, hängt von der endgültigen Höhe des Entgeltes und Ihrer Steuerklasse ab.

MfG Corinna

guten tag
das laesst sich so nicht beantworten weil ja viel abgezogen werden kann
einfach das finanzamt fragen

zb wenn Sie kinder haben gehen die absetzen etc

gruss

.
Hallo BI_JM_82,

ab Januar d. J. darfst Du als Minijobber bis maximal 450 €/per Monat verdienen, die Grenze wurde angehoben.
Hier ein Link, dem Du alles entnehmen kannst.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Viel Erfolg und LG…
Hoelti