'Abfindung' bei eigener Kündigung

Hallo !
Angenommen eine Firma hat angekündigt, dass 30 % des Personals innerhalb der nächsten 2 Jahre entlassen werden. Wenn man der Firma nun „entgegenkommt“ und selbst kündigt, ist es dann üblich, dass man in der Situation noch eine Art Abfindung für das „Entgegenkommen“ herausschlagen kann? Vielen Dank für Eure Antworten !!!

Hallo,

grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Abfindung, es sei denn, die Kündigung ist unwirkam und das Gericht löst auf Antrag das Arbeitsverhältnis auf (§§ 9, 10 KSchG) oder die Abfindung ist in einem Sozialplan (oder anderer Regelung, z.B. Tarifvertrag) festgelegt.

Allerdings neigen viele Firmen von sich aus dazu, Abfindungen zu zahlen. In Sozialplänen wird aber oft ein Stichtag festgelegt, dass Mitarbeiter, die vorher ausgeschieden sind, leer ausgehen. Also müsstest Du schon die Abfindung vereinbaren.

Nach meiner Erfahrung sind Firmen da aufgeschlossen, allerdings solltest Du ggf. noch warten, bis klar ist, ob es einen Sozialplan gibt und was da in etwa angeboten wird.

Weiteres Problem: Gefahr der Sperrfrist beim Arbeitsamt bei Eigenkündigung

Grüße

E.K.

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