Abfindung + letztes Gehalt

Moinsen!
Heiße Diskussion entbrannt; bitte Hilfe:

Wenn jemand eine Abfindung vom Arbeitgeber erhält: wie wird diese gezahlt? Enthält die letzte Gehaltsabrechnung dann sowohl das Gehalt als auch die Abfindung? Oder wird das separat abgerechnet? Welcher Teil dessen ist/wäre steuerfrei und was muß wie versteuert werden?

Meinung a.) Alles eine Summe, davon Betrag x steuerfrei, Rest wird voll versteuert.
Meinung b.) Gehalt wird regulär abgerechnet und von der Abfindung wird separat versteuert.Die weiteren Meinungen und Vermutungen spare ich mir hier mal; würde den Rahmen sprengen … :wink:
Danke im Voraus!
Vince.

HI Vince,

m. W. läuft das so: Abfindungsbetrag abzüglich Steuerfreibetrag (mind. 16 TDM, ggf. mehr) geteilt durch 5 (Jahre). Das ist der steuerpflichtige Anteil der Abfindung. Da diese ohnehin nach der Lohnsteuerjahrestabelle zu versteuern ist, spielt der Abrechnungsmonat odgl. keine Rolle, sondern höchstens das Jahr, sofern Du in EINEM Jahr einen besonderen Steuerfreibetrag hattest, den Du im anderen nicht hast.

Bei der Berechnung der Steuer wird nun in der Lohnsteuerjahrestabelle geschaut, wieviel Steuern Du OHNE Abfindung zu zahlen hättest und wieviel Du unter Einbeziehung des steuerpflichtigen Anteiles Deiner Abfindung bezahlen mußt. Die Differenz aus den beiden Beträgen wird (jetzt wieder/siehe oben) mit 5 multipliziert und das ist dann die auf die Abfindung tatsächlich in diesem einen individuellen Fall zu zahlende Steuer.

Daraus ergibt sich, dass ein und dieselbe Abfindungssumme im Netto sehr wohl ganz schön unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Hallo Vince,

ich hoffe der nachfolgende Text beantwortet Deine Frage:wink:

Abfindungen werden wie folgt versteuert:

"…Bis zu welcher Höhe sind Abfindungen steuerfrei?
Seit Januar 1999 sind Abfindungen bis zu folgenden Beträgen steuerfrei:

bis zu 16.000 Mark

bis zu 20.000 Mark, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb mindestens 15 Jahre angehört

bis zu 24.000 Mark, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb mindestens 20 Jahre angehört

Es spielt keine Rolle, ob die Abfindung auf einmal ausbezahlt wird, in Teilbeträgen oder gar in Form regelmäßiger Zahlungen erfolgt. Sie bleibt solange steuerfrei, bis der entsprechende Freibetrag erreicht ist.

Bei dem steuerpflichtigen Teil einer Abfindung, die vollständig in einem Betrag ausbezahlt wird, kann es sich um außerordentliche und tarifbegünstigte Einkünfte handeln. Seit dem 1. Januar 1999 wird der zu versteuernde Betrag ganz normal versteuert.

Durch einen Antrag beim Finanzamt kann die Versteuerung der Abfindung allerdings auf fünf Jahre gestreckt und so die Progression abgemildert werden…"

Gruss
Eve*