Ich habe da mal was gehört,daß man nach einer „Maßnahme“ des Arbeitsamtes 3 Jahre Sperre hat,in der man keinerlei Fortbildung etc angeboten bekommt.Andere Quellen reden von 6 Monaten.Was ist da dran ?
Hintergrund:
Das Arbeitsamt hat mich zu einer „Weiterbildung“ in meinem erlernten Beruf verdonnert (Maßnahme läuft seit März),da eine Umschulung in meinen Wunschberuf (IT-Elektronik)damals nicht möglich war (alle Plätze vergeben).Meine Weiterbildung ist im November 2000 beendet,die nächste Umschulung beginnt dann im Mai 2001. Nun meine Frage: Wie stehen meine Chancen,dort dann mitzumachen ? Kennt sich jemand damit aus ?
Marco